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   BGH, 08.01.1965 - 2 StR 511/64   

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https://dejure.org/1965,4221
BGH, 08.01.1965 - 2 StR 511/64 (https://dejure.org/1965,4221)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1965 - 2 StR 511/64 (https://dejure.org/1965,4221)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1965 - 2 StR 511/64 (https://dejure.org/1965,4221)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Sicherungsverwahrung - Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe - Vollziehbarkeit der Sicherungsverwahrung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 08.01.1965 - 2 StR 511/64
    Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist auf die Nichtanwendung des § 42 e StGB beschränkte, Dies ist hier zulässig, weil zwischen der Anwendung der Sicherungsvorwahrung und der verhängten Strafe erkennbar kein untrennbarer Zusammenhang besteht (BGHSt 7, 101).
  • BGH, 30.04.1953 - 5 StR 966/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1965 - 2 StR 511/64
    Sie ergeht dann unter der stillschweigenden Voraussetzung, daß dieser den Augenblick der Vollziehbarkeit der Anordnung erlebt (vgl. RGSt 77, 380, 381; BGH Urteil vom 30. April 1953 - 5 StR 966/52).
  • RG, 18.04.1944 - 1 D 81/44

    Wird der Täter zum Tode verurteilt, so ist von einer Maßregel der Sicherung, die

    Auszug aus BGH, 08.01.1965 - 2 StR 511/64
    Sie ergeht dann unter der stillschweigenden Voraussetzung, daß dieser den Augenblick der Vollziehbarkeit der Anordnung erlebt (vgl. RGSt 77, 380, 381; BGH Urteil vom 30. April 1953 - 5 StR 966/52).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Dabei ist es - anders als in den Fällen der Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB - grundsätzlich ohne Bedeutung, ob von dem Maßregelausspruch unabhängige Ereignisse - zu denen auch der Strafvollzug zählt - eine Unterbringung voraussichtlich verhindern (BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 511/64, S. 3; vgl. Beschluss vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 564/85, BGHSt 33, 398, 400) oder die Gefahr abwenden werden (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 417/77, NJW 1978, 599; Beschluss vom 23. März 1977 - 3 StR 67/77, S. 5; jeweils zu § 63 StGB; ferner BT-Drucks. IV/650, S. 214).

    Auch hier stünde das Verschlechterungsverbot (§ 373 Abs. 2 Satz 1 StPO) einer Nachholung der gebotenen Maßregelanordnung entgegen (BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 511/64, S. 3 f.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1956 - 2 StR 245/56, MDR 1956, 525 bei Dallinger zur mehrfachen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus).

  • BGH, 17.12.1985 - 1 StR 564/85

    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Allerdings hatte der Bundesgerichtshof zuvor Sicherungsverwahrung auch neben lebenslanger Zuchthausstrafe für zulässig erklärt (Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 511/64).
  • BGH, 26.04.1968 - 4 StR 648/67

    Rechtsmittel

    Für den Fall, daß er aus einem nicht voraussehbaren Grunde den Augenblick der Vollziehbarkeit der Sicherungsverwahrung erleben sollte, ist deshalb auch diese Maßregel - neben der lebenslangen Zuchthausstrafe - für die öffentliche Sicherheit erforderlich (RGSt 77, 380, 381; BGH Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 511/64 -).
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