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   BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04   

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https://dejure.org/2005,5339
BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04 (https://dejure.org/2005,5339)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2005 - 2 StR 516/04 (https://dejure.org/2005,5339)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04 (https://dejure.org/2005,5339)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 152 a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 152 b Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Sichverschaffen; Gebrauchmachen); Betrug; Urkundenfälschung; Konkurrenzen (Tateinheit; Tatmehrheit; Spezialität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Betrug in 20 Fällen; Aufhebung eines Urteils nach erfolgreicher Revision des Angeklagten; Beurteilung von der Beschaffung als Vorbereitungsakt und dem Gebrauch als Ausführungsakt im ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB a.F. § 152 a; ; StGB § 152 b Abs. 1; ; StGB § 267 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materieller Tatbegriff bezüglich des Sichverschaffens und Gebrauchens von Zahlungskarten; Verhältnis der Fälschung von Zahlungskarten zur Urkundenfälschung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 329
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1994 - 2 StR 549/94

    Geldfälschung - Verschaffen - Absetzen

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 = BGH NStZ-RR 2001, 240 zu § 152 a StGB a.F. ausgeführt hat, bestimmt sich das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108, 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00

    Fälschung von Zahlungskarten; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 = BGH NStZ-RR 2001, 240 zu § 152 a StGB a.F. ausgeführt hat, bestimmt sich das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108, 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 = BGH NStZ-RR 2001, 240 zu § 152 a StGB a.F. ausgeführt hat, bestimmt sich das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108, 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Danach handelt es sich - wie bei der Geldfälschung - bei dem der Fälschung oder Beschaffung nachfolgenden - auch mehrfachen - Gebrauch um ein einheitliches Fälschungsdelikt (BGHR StGB § 152a Konkurrenzen 2, 3; BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; BGHR StGB § 152b Konkurrenzen 1; BGH wistra 2013, 310).
  • BGH, 08.10.2013 - 2 StR 342/13

    Gleichzeitiges Sich-verschaffen mehrerer gefälschter Zahlungskarten (Tateinheit;

    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass das gleichzeitige Sichverschaffen mehrerer gefälschter Zahlungskarten in Gebrauchsabsicht und deren anschließender Gebrauch eine Tat der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion bilden (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329).

    Der neue Tatrichter wird in den Blick zu nehmen haben, dass zwar der Betrug in Tateinheit mit dem Gebrauch gefälschter Zahlungskarten mit Garantiefunktion steht (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329), dass aber die jeweiligen Einzelakte des Betruges - ggf. unter Zusammenfassung natürlicher Handlungseinheiten aufgrund engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs der Bezahlvorgänge - im Urteilstenor als tateinheitlich begangen zu kennzeichnen sind.

  • BGH, 05.12.2012 - 2 StR 117/12

    Fälschung von Zahlungskarten und Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit:

    Die Beschaffung von Falsifikaten als ein nach §§ 152a Abs. 1 Nr. 2, 152b Abs. 1 StGB strafbarer Vorbereitungsakt zur Täuschung im Rechtsverkehr durch Gebrauchen der falschen Zahlungskarten bildet zusammen mit dem Gebrauchen als Ausführungsakt eine Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00, BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, BGHR StGB § 152b Konkurrenzen 1; Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568 f.; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10, BGHR StGB § 152a Konkurrenzen 3; Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10, wistra 2010, 483 f.).
  • BGH, 07.03.2008 - 2 StR 44/08

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Beschaffung; Gebrauch);

    Nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 26. Januar 2005 (NStZ 2005, 329) bildet die Beschaffung (als Vorbereitungsakt) mit dem Gebrauch (als Ausführungsakt) eine einzige Tat, wenn der Täter eine Zahlungskarte mit Garantiefunktion in der Absicht erwirbt, diese alsbald einzusetzen.
  • BGH, 02.07.2020 - 2 StR 226/18

    Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln; Fälschung von Zahlungskarten

    Dies gilt auch dann, wenn er sich mehrere gefälschte Zahlungskarten in einem Vorbereitungsakt verschafft hat (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329; Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568).
  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 6/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit; Verhältnis zum

    Die Beschaffung einer gefälschten Zahlungskarte und deren anschließender Gebrauch bilden eine einzige Tat der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion, wenn der Täter sie in der Absicht erwirbt, sie alsbald einzusetzen (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00, BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329; vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568; vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10, wistra 2010, 482), und zwar auch bei mehrfacher absichtsgemäßer Verwendung (BGH, Beschluss vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 aaO; Erb in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 152a Rn. 17; vgl. NK-Puppe, StGB, 3. Aufl., § 152b Rn. 28).
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