Rechtsprechung
   BGH, 28.03.2018 - 2 StR 516/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11397
BGH, 28.03.2018 - 2 StR 516/17 (https://dejure.org/2018,11397)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2018 - 2 StR 516/17 (https://dejure.org/2018,11397)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2018 - 2 StR 516/17 (https://dejure.org/2018,11397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Strafaussetzung zur Bewährung: Bewertungsspielraum des Tatrichters; Begründung der Aussetzungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de

    Strafaussetzung zur Bewährung: Bewertungsspielraum des Tatrichters; Begründung der Aussetzungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewährung - und der Bewertungsspielraum des Richters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 204
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 37/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); vermeidbarer

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 StR 516/17
    Bei der insoweit anzustellenden Gesamtwürdigung, insbesondere der in § 56 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Umstände, kommt dem Tatrichter ein Bewertungsspielraum zu, die vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 303).
  • BGH, 14.04.2022 - 5 StR 313/21

    Strafzumessung (Zuständigkeit des Tatgerichts; Spielraum; begrenzte

    Bei der insoweit anzustellenden Gesamtwürdigung, insbesondere der in § 56 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Umstände, kommt dem Tatgericht ein weiter Bewertungsspielraum zu; dessen Entscheidung ist daher vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2018 - 2 StR 516/17; vom 12. Mai 2021 - 5 StR 120/20).
  • BayObLG, 16.07.2020 - 207 StRR 236/20

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe in Fällen der Bagatellkriminalität

    a) Die Strafzumessung ist die ureigenste Aufgabe des Tatrichters, dem hierbei ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet ist, der vom Revisionsgericht bis an die Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 28. März 2018, 2 StR 516/17, BeckRS 2018, 7662).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht