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BGH, 28.03.2018 - 2 StR 516/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung
- rewis.io
Strafaussetzung zur Bewährung: Bewertungsspielraum des Tatrichters; Begründung der Aussetzungsentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücktritt vom Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung
- datenbank.nwb.de
Strafaussetzung zur Bewährung: Bewertungsspielraum des Tatrichters; Begründung der Aussetzungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bewährung - und der Bewertungsspielraum des Richters
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.07.2017 - 5 Ss 336/17
- BGH, 28.03.2018 - 2 StR 516/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 204
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.2007 - 5 StR 37/07
Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); vermeidbarer …
Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 StR 516/17
Bei der insoweit anzustellenden Gesamtwürdigung, insbesondere der in § 56 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Umstände, kommt dem Tatrichter ein Bewertungsspielraum zu, die vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 303).
- BGH, 14.04.2022 - 5 StR 313/21
Strafzumessung (Zuständigkeit des Tatgerichts; Spielraum; begrenzte …
Bei der insoweit anzustellenden Gesamtwürdigung, insbesondere der in § 56 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Umstände, kommt dem Tatgericht ein weiter Bewertungsspielraum zu; dessen Entscheidung ist daher vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2018 - 2 StR 516/17; vom 12. Mai 2021 - 5 StR 120/20). - BayObLG, 16.07.2020 - 207 StRR 236/20
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe in Fällen der Bagatellkriminalität
a) Die Strafzumessung ist die ureigenste Aufgabe des Tatrichters, dem hierbei ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet ist, der vom Revisionsgericht bis an die Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 28. März 2018, 2 StR 516/17, BeckRS 2018, 7662).