Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2008 - 2 StR 517/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6154
BGH, 10.12.2008 - 2 StR 517/08 (https://dejure.org/2008,6154)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2008 - 2 StR 517/08 (https://dejure.org/2008,6154)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08 (https://dejure.org/2008,6154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ableitung von Milderungsgründe aus der Eigenschaft des Tatopfers als Prostituierte; Zulässigkeit einer Wertung der Verwirklichung der Nötigungstatbestandsvariante neben dem Drohungstatbestand als unrechtserhöhenden und straferhöhenden Umstand

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 5; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ableitung von Milderungsgründe aus der Eigenschaft des Tatopfers als Prostituierte; Zulässigkeit einer Wertung der Verwirklichung der Nötigungstatbestandsvariante neben dem Drohungstatbestand als unrechtserhöhenden und straferhöhenden Umstand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 207
  • NStZ-RR 2009, 365
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - 2 StR 517/08
    Zwar mag es Fälle geben, in denen aufgrund außergewöhnlicher Umstände der durch die Furcht des Tatopfers vor Gewaltanwendung in schutzloser Lage geschaffenen Zwangswirkung (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368) ein neben dem durch ausdrückliche Drohung mit Gewalt begründeten Zwang bestehender Unrechtsgehalt zukommen kann.
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10

    BGH stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen

    Der Senat teilt insoweit die (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207 f.) geäußerten Bedenken nicht.
  • BGH, 05.01.2023 - 5 StR 386/22

    Schuldspruch wegen besonders schwerer Vergewaltigung

    Es wäre auch rechtsfehlerhaft, das Recht der sexuellen Selbstbestimmung der Nebenklägerin dergestalt mit ihrer Bereitschaft, gegen Entgelt mit dem Angeklagten sexuell zu verkehren, zu verknüpfen (vgl. zuletzt schon BGH, Beschluss vom 9. August 2022 - 6 StR 279/22; zudem bereits BGH, Urteile vom 18. Februar 1998 - 2 StR 510/97; vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00; vom 11. Juli 2001 - 3 StR 214/01, NStZ 2001, 646; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207).

    So hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch Prostituierten uneingeschränkt zusteht (BGH, Urteile vom 18. Februar 1998 - 2 StR 510/97; vom 27. Mai 2004 - 3 StR 500/03; vgl. zudem BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207).

    In diesem Sinn hypothetisch wäre auch ein ins Auge gefasstes Einverständnis mit sexuellen Handlungen, wenn diese letztlich gegen den Willen des Opfers vollzogen wurden (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207).

  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 59/09

    Begriff der Vergewaltigung (Indizwirkung des Regelbeispiels bei Analverkehr und

    Schon diese Auffassung teilt der Senat nicht (vgl. Senat, Beschl. vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08); ein Vergleich mit der hier gegebenen Konstellation eines sexuell motivierten Überfalls auf eine neunjährige Schülerin in der Toilettenanlage ihrer Schule erscheint dem Senat darüber hinaus unangebracht.
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15

    Geiselnahme (Voraussetzungen); besonders schwere Vergewaltigung

    Soweit die Revision rügt, die Strafkammer habe nicht erkennbar bedacht, dass der Angeklagte die weitere Tatvariante der Vergewaltigung in § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt haben könnte, weist der Senat auf dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207; BGH, Beschluss vom 26. Oktober - 4 StR 397/10; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ 2012, 34; vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 177 Rn. 45a).
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 279/22

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Tätigkeit der Geschädigten als Prostituierte)

    Der Senat könnte sich dieser Bewertung indes nicht anschließen (vgl. ablehnend bereits BGH, Urteile vom 18. Februar 1998 - 2 StR 510/97; vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207; Urteil vom 11. Juli 2001 - 3 StR 214/01, NStZ 2001, 646; Urteil vom 29. Juni 1971 - 5 StR 235/71; ferner Urteil vom 6. Februar 2019 - 5 StR 598/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht