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   BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84   

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https://dejure.org/1984,1683
BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84 (https://dejure.org/1984,1683)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1984 - 2 StR 521/84 (https://dejure.org/1984,1683)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1984 - 2 StR 521/84 (https://dejure.org/1984,1683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - Voraussetzungen für die Verhinderung der Vollendung der Tat durch den Täter - Maßgeblichkeit des Beitragens von vom Willen des Täters unabhängigen Umständen zur Verhinderung der Tatvollendung für einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 813
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1978 - 5 StR 315/78

    Vorliegen von tätiger Reue bei freiwilligem Rettungsversuch auf Grund von

    Auszug aus BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84
    Daß daneben andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beitragen, steht einem strafbefreienden Rücktritt ebensowenig entgegen wie die Möglichkeit, etwas anderes oder mehr zu tun, um die Vollendung der Tat mit größerer Sicherheit zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78 -).
  • BGH, 19.03.1981 - 4 StR 80/81

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch - Erforderlichkeit der freiwilligen

    Auszug aus BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84
    Der Täter verhindert die Vollendung der Tat, wenn er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mindestens mitursächlich wird (BGH, Urteile vom 19. März 1981 - 4 StR 80/81 - und vom 25. Juni 1981 - 4 StR 302/81 -).
  • BGH, 25.06.1981 - 4 StR 302/81

    Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84
    Der Täter verhindert die Vollendung der Tat, wenn er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mindestens mitursächlich wird (BGH, Urteile vom 19. März 1981 - 4 StR 80/81 - und vom 25. Juni 1981 - 4 StR 302/81 -).
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84
    Durch die Fahrt zur Brandstelle hat er auch dafür Sorge getragen, daß es nicht dem Zufall überlassen blieb (BGHSt 31, 46, 49), ob das Feuer alsbald entdeckt und bekämpft würde.
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Im Fall II 4 läßt sich zwar dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe (UA 8 f., 11) noch entnehmen, daß die Angeklagte durch die Brandlegung die gesamte Wohnung unbenutzbar machen wollte; die Revision rügt jedoch zu Recht, daß die Strafkammer die Frage des strafbefreienden Rücktritts (§ 24 Abs. 1 StGB) - ebenso wie im Fall II 2 - nicht zureichend geprüft hat (vgl. hierzu BGH NJW 1985, 813, 814; NStZ 1999, 300 f.; NStZ-RR 1997, 233 f.; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 15, 26 ff., 29 ff.).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Die Tat verhindert, wer bis zu dem Zeitpunkt, in dem er den Erfolg nicht mehr abzuwenden vermag (BGH StV 1981, 515, 516), eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mit ursächlich wird (BGH StV 1981, 514, 515; NJW 1985, 813).

    Ohne Belang ist dabei, ob der Angeklagte noch mehr hätte tun können (BGH StV 1981, 396) oder ob andere vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tat drängen (BGH NJW 1985, 813), sofern er nur die ihm bekannten und zur Verfügung stehenden Mittel benutzt hat, die aus seiner Sicht den Erfolg verhindern konnten (BGH, Urteil vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79).

    Auch sonst kann sich der Täter der Hilfe Dritter (BGH bei Dallinger MDR 1972, 751; BGH NJW 1973, 632) oder auch, wenn es möglich ist, des Verletzten (BGH NJW 1985, 813, 814; BGH, Urteil vom 26. Mai 1983 - 4 StR 271/83) bedienen.

    Hilft er nicht selbst, so muß er sich zumindest vergewissern, ob die Hilfspersonen das Notwendige und Erforderliche veranlassen (vgl. BGH NJW 1985, 813, 814).

  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    aa) Entsprechend hat der Senat in den Entscheidungen vom 3. Juli 1981 - 2 StR 357/81 (NStZ 1981, 388), 7. November 1985 - 2 StR 521/84 (NJW 1985, 813), 26. März 1997 - 2 StR 650/96 (NStZ-RR 1997, 233, 234) und 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98 (NStZ 1999, 299) entschieden; ebenso der 5. Strafsenat in den Beschlüssen vom 28. November 1998 - 5 StR 176/98 (BGHSt 44, 204, 207) und vom 9. Dezember 1998 - 5 StR 584/98 (NStZ 1999, 128).
  • BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18

    Rücktritt (beendeter Versuch: Ingangsetzen einer neuen Kausalkette); Mord

    Dass daneben andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beitragen, steht einem strafbefreienden Rücktritt ebenso wenig entgegen wie die Möglichkeit, etwas anderes oder mehr zu tun, um die Vollendung der Tat mit größerer Sicherheit zu verhindern (vgl. Senat, Urteil vom 7. November 1984 - 2 StR 521/84, NJW 1985, 813, 814; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 5 StR 584/98, NStZ 1999, 128).
  • BGH, 14.08.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts

    a) Entsprechend hat der Senat in den Entscheidungen vom 3. Juli 1981 - 2 StR 357/81 (NStZ 1981, 388), 7. November 1985 - 2 StR 521/84 (NJW 1985, 813), 26. März 1997 - 2 StR 650/96 (NStZ-RR 1997, 233, 234) und 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98 (NStZ 1999, 299) entschieden; ebenso der 5. Strafsenat in den Beschlüssen vom 28. November 1998 - 5 StR 176/98 (BGHSt 44, 204, 207) und vom 9. Dezember 1998 - 5 StR 584/98 (NStZ 1999, 128).
  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (Verhinderung der Vollendung; Beseitigung einer

    Dabei ist bedeutungslos, daß - wie hier durch das Ausbleiben einer zufälligen Zündung durch einen ahnungslosen Dritten - auch andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beigetragen haben (BGH NJW 1985, 813, 814; NStZ 1999, 128).
  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98

    Freundin zum Opfer geschickt - § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, für Rücktritt vom

    Dabei ist bedeutungslos, daß - wie hier - auch andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beigetragen haben (BGH NJW 1985, 813, 814).

    In Fällen wie den vorliegenden, in denen die Rettung auf den Täter zurückzuführen ist, ist es auch unerheblich, ob der Täter mehr als von ihm getan zur Rettung hätte leisten können (BGHSt 33, 295, 301; BGH NJW 1985, 813, 814 und 1986, 1001, 1002; BGH StV 1981, 396, 397).

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Die Vollendung dieses somit beendeten Versuchs hat der Angeklagte verhindert, indem er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzte, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich war (BGH NJW 1985, 813 f; BGHSt 33, 295, 301 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 214 = JR 1986, 423, 424 m. Anm. Roxin).
  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85

    Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen

    Überläßt er es - wie hier - dem Opfer, die Rettungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. BGH NJW 1985, 813, 814 [BGH 07.11.1984 - 2 StR 521/84]; BGH, Urteil vom 26. Mai 1983 - 4 StR 271/83), so darf er es nicht dem Zufall überlassen, ob dieses die geeigneten Maßnahmen ergreift (BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88

    Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der

    Die Tat verhindert, wer bis zu dem Zeitpunkt, in dem er den Erfolg nicht mehr abzuwenden vermag, eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich wird (BGHSt 33, 295, 301; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 - Versuch, beendeter 1 und 5; BGH NJW 1985, 813 ff; BGH NStZ 1986, 214; BGH Strafverteidiger 1981, 514, 515; BGH Strafverteidiger 1983, 413; BGH NStZ 1981, 388; BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 489/79).
  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02
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