Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.02.2002

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   BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01 (1)   

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BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01 (1) (https://dejure.org/2002,4026)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 StR 522/01 (1) (https://dejure.org/2002,4026)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 StR 522/01 (1) (https://dejure.org/2002,4026)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 260 StPO; § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
    Unzulässiger Teilfreispruch (Tateinheit); Auslieferungshaft (Frankreich; Bestimmung über den Maßstab der Anrechnung auf die Freiheitsstrafe)

  • HRR Strafrecht

    § 260 StPO; § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
    Unzulässiger Teilfreispruch (Tateinheit); Auslieferungshaft (Frankreich; Bestimmung über den Massstab der Anrechnung auf die Freiheitsstrafe)

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89

    Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Da das dem Angeklagten vorgeworfene Tötungsdelikt zum Nachteil B. mit den abgeurteilten Taten nach §§ 231, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB in Tateinheit steht - wo von auch das Landgericht ausgeht -, durfte ein Teilfreispruch nicht ergehen (vgl. BGH NJW 1984, 135, 136; NStZ 1985, 15 bei Pfeiffer/Miebach; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 6).
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83

    Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Da das dem Angeklagten vorgeworfene Tötungsdelikt zum Nachteil B. mit den abgeurteilten Taten nach §§ 231, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB in Tateinheit steht - wo von auch das Landgericht ausgeht -, durfte ein Teilfreispruch nicht ergehen (vgl. BGH NJW 1984, 135, 136; NStZ 1985, 15 bei Pfeiffer/Miebach; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 6).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1973 - 2 Ss 12/73
    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Eine Quotelung der Auslagen aus Billigkeitsgründen gem. § 465 Abs. 2 StPO (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1973, 1989, 1990) war hier nicht veranlaßt.
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Der Urteilstenor war deshalb entsprechend zu ändern; das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen, da es den Angeklagten nur vor einer Änderung in Art und Höhe der Rechtsfolgen zu seinem Nachteil schützt, nicht aber vor einer Verschärfung im Schuldspruch (vgl. auch BGHSt 21, 256, 259; NStZ-RR 1997, 331, 332).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 362/99

    Kostenlast bei Rechtsmittel, das auf rein formelle Korrektur eines Urteils

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Die den Teilfreispruch betreffende Kostenentscheidung in dem angefochtenen Urteil ist damit gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Beschl. vom 17. November 1999 - 2 StR 362/99).
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 710/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Auch insoweit ist § 358 Abs. 2 StPO nicht berührt (vgl. BGHSt 5, 52).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, dass nicht nur die von dem Angeklagten begangene Körperverletzung, sondern auch von ihm verwirklichte Tötungsdelikte in Tateinheit mit der ebenfalls verwirklichten Beteiligung an einer Schlägerei stehen würden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 StR 522/01; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 231 Rdn. 17).
  • BGH, 20.11.2014 - 1 StR 471/14

    Entfallende Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (Erledigung)

    Ebenso war die vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung für dessen Verfahren offensichtlich übersehene Kosten- und Auslagenentscheidung nachzuholen; das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen, da es den Angeklagten nur vor einer Änderung in Art und Höhe der Rechtsfolgen zu seinem Nachteil schützt, nicht aber vor einer Änderung oder Ergänzung der Kosten- und Auslagenentscheidung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Mai 1967 - 2 StR 129/67, BGHSt 21, 256, 259; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 StR 522/01; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., § 358 Rn. 18).
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BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01 (https://dejure.org/2002,31580)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 StR 522/01 (https://dejure.org/2002,31580)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 StR 522/01 (https://dejure.org/2002,31580)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83

    Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Da das dem Angeklagten vorgeworfene Tötungsdelikt zum Nachteil B. mit den abgeurteilten Taten nach §§ 231, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB in Tateinheit steht - wovon auch das Landgericht ausgeht -, durfte ein Teilfreispruch nicht ergehen (vgl. BGH NJW 1984, 135, 136; NStZ 1985, 15 bei Pfeiffer/Miebach; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 6).
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 710/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Auch insoweit ist § 358 Abs. 2 StPO nicht berührt (vgl. BGHSt 5, 52).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1973 - 2 Ss 12/73
    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Eine Quotelung der Auslagen aus Billigkeitsgründen gem. § 465 Abs. 2 StPO (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1973, 1989, 1990) war hier nicht veranlaßt.
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Der Urteilstenor war deshalb entsprechend zu ändern; das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen, da es den Angeklagten nur vor einer Änderung in Art und Höhe der Rechtsfolgen zu seinem Nachteil schützt, nicht aber vor einer Verschärfung im Schuldspruch (vgl. auch BGHSt 21, 256, 259; NStZ-RR 1997, 331, 332).
  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89

    Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Da das dem Angeklagten vorgeworfene Tötungsdelikt zum Nachteil B. mit den abgeurteilten Taten nach §§ 231, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB in Tateinheit steht - wovon auch das Landgericht ausgeht -, durfte ein Teilfreispruch nicht ergehen (vgl. BGH NJW 1984, 135, 136; NStZ 1985, 15 bei Pfeiffer/Miebach; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 6).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 362/99

    Kostenlast bei Rechtsmittel, das auf rein formelle Korrektur eines Urteils

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Die den Teilfreispruch betreffende Kostenentscheidung in dem angefochtenen Urteil ist damit gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Beschl. vom 17. November 1999 - 2 StR 362/99).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97

    Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz bei Benutzung von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
    Der Urteilstenor war deshalb entsprechend zu ändern; das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen, da es den Angeklagten nur vor einer Änderung in Art und Höhe der Rechtsfolgen zu seinem Nachteil schützt, nicht aber vor einer Verschärfung im Schuldspruch (vgl. auch BGHSt 21, 256, 259; NStZ-RR 1997, 331, 332).
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