Rechtsprechung
| BGH, 17.02.2010 - 2 StR 524/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 111i Abs. 2 StPO; § 73a StGB; Art. 103 Abs. 1 GG; § 44 StPO
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (Rückgewinnungshilfe; Aufnahme in die Urteilsformel; Revision als statthaftes Rechtsmittel; Wertersatzverfall); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ermöglichung einer Verfahrensrüge. - lexetius.com
StPO § 111 i Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
StPO § 111 i Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfordernis der Aufnahme der gem. § 111i Abs. 2 Strafprozessordnung ( StPO ) notwendigen Feststellung in die Urteilsformel; Konsequenzen der Entscheidungsfindung eines Gerichts im Anschluss an die Urteilsverkündung durch Beschluss
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Trotz fehlerhafter Behandlung und Bezeichnung einer Verfallsentscheidung als Beschluss ist die Revision das statthafte Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 17.02.2010 - 2 StR 524/09
- BGH, 24.03.2010 - 2 StR 524/09
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 55, 62
- NJW 2010, 10
- NJW 2010, 1685
- NStZ 2010, 344
- StV 2011, 136
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2010 ( 2 StR 524/09, NJW 2010, 1685, 1686) dargelegt, dass die materiell-rechtliche Grundlage für den eventuellen späteren Auffangrechtserwerb aus dem Urteilstenor erkennbar sein soll.Ausführungen zu durchgeführten und/oder aufrecht erhaltenen Arrest- und Vollstreckungsmaßnahmen sind dagegen auch in den Urteilsgründen regelmäßig entbehrlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, StraFo 2010, 257; vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, NJW 2010, 1685, 1686).
- BGH, 14.07.2011 - 4 StR 16/11
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche …
Sind Verhandlung und Verkündung in einem solchen Fall entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil ( BGHSt 50, 180, 186; 55, 62, 63 f.).Sind Verhandlung und Verkündung in einem solchen Fall entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil (BGH, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180, 186; Beschluss vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62, 63 f.; vgl. weiter BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1955 - 5 StR 363/55, BGHSt 8, 383, 384, und vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 243, zu "Urteilen", die verfahrensrechtlich Beschlüsse waren).
- BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11
Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim …
Aufgrund der unzureichenden Feststellungen unterliegt das landgerichtliche Urteil der Aufhebung, soweit es die Angeklagte betrifft, ohne dass es noch auf die Rügen der Revision betreffend die Anwendung der § 17 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Satz 1 JGG und den Angriff gegen die der Revision unterliegende (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62 Rn. 7 ff.) Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO ankäme. - BGH, 02.05.2012 - 3 StR 146/12
Anforderungen an das Vorliegen eines hinterlistigen Überfalls bei der …
Allein der Umstand, dass der Angeklagte den Angriff von hinten ausführte und dabei ein Überraschungsmoment ausnutzte, begründet keine Hinterlist im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. August 2009 - 3 StR 175/09, StV 2011, 136;… Fischer aaO mwN).
Rechtsprechung
| BGH, 24.03.2010 - 2 StR 524/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de
Begründetheit einer Anhörungsrüge bei fehlender Verwertung von Tatsachen oder Beweisen zum Nachteil des Angeklagten oder Übergehens von zu berücksichtigenden Vorbringen des Verurteilten
Verfahrensgang
- BGH, 17.02.2010 - 2 StR 524/09
- BGH, 24.03.2010 - 2 StR 524/09
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