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   BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84   

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BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84 (https://dejure.org/1984,584)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1984 - 2 StR 526/84 (https://dejure.org/1984,584)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1984 - 2 StR 526/84 (https://dejure.org/1984,584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Überzeugung des Gerichts von der Täterschaft des Angeklagten

  • opinioiuris.de

    Personalangaben in einer polizeilichen Vernehmungsniederschrift

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur "Unerreichbarkeit des Zeugen" bei Lebensgefahr nach Offenbarung seiner Identität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 68, 244 Abs. 2, § 251 Abs. 2, § 261
    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen; Befreiung von der Angabe der Personalien; Begriff der Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 83
  • NJW 1985, 984
  • MDR 1985, 337
  • NStZ 1985, 278
  • StV 1985, 269
  • StV 1985, 45
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
    Nach seiner Auffassung hat der vom Großen Senat für Strafsachen in der Entscheidung BGHSt 32, 115, 128 für richterliche Vernehmungen dargelegte Grundsatz, daß ein Zeuge von der Angabe der in § 68 StPO genannten Personalien nicht freigestellt werden kann, für polizeiliche Vernehmungen erst recht Gültigkeit.

    Im Beschluß BGHSt 32, 115, 128 hat sich der Große Senat für Strafsachen die Auffassung, daß der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht von der Pflicht zur Angabe der in § 68 StPO verlangten Personalien entbunden werden könne (BGHSt 23, 244), zu eigen gemacht.

    Danach ist entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Engels, NJW 1983, 1530, 1532; Frenzel, NStZ 1984, 39, 40 f; Grünwald, Strafverteidiger 1984, 56, 58; Tiedemann/Sieber, NJW 1984, 753, 761 f) [BGH 17.10.1983 - GSSt - 1/83] dem Beschluß des Großen Senats nicht die Intention zu entnehmen, daß die für die gerichtliche ZeugenVernehmung angestellten Erwägungen auch für die oben genannten anderen Fälle zu gelten hätten (Herdegen, NStZ 1984, 97, 200, 202; Fezer, JZ 1984, 433, 434 f).

    Der hier maßgebliche Zweck ist jedoch der, "eine verläßliche Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu schaffen" (BGHSt 32, 115, 128; 23, 244, 245), das heißt den Verfahrensbeteiligten die Einholung von Erkundigungen über den Zeugen zu ermöglichen.

    Diese Grundsätze werden durch die für die Entscheidung BGHSt 32, 115 maßgeblichen Erwägungen nicht berührt.

  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69

    Geheimhaltung der Personalien eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
    Im Beschluß BGHSt 32, 115, 128 hat sich der Große Senat für Strafsachen die Auffassung, daß der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht von der Pflicht zur Angabe der in § 68 StPO verlangten Personalien entbunden werden könne (BGHSt 23, 244), zu eigen gemacht.

    Der hier maßgebliche Zweck ist jedoch der, "eine verläßliche Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu schaffen" (BGHSt 32, 115, 128; 23, 244, 245), das heißt den Verfahrensbeteiligten die Einholung von Erkundigungen über den Zeugen zu ermöglichen.

  • BGH, 20.06.1978 - 5 StR 804/77

    Voraussetzungen der zulässigen Ablehnung eines Antrags auf Augenscheinseinnahme -

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
    Diese Auffassung liegt auch dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Juni 1978 - 5 StR 804/77 - zugrunde, in dem die gemäß § 251 Abs. 2 StPO erfolgte Verlesung dreier von unbekannten Polizeiangehörigen der DDR gefertigter Urkunden für zulässig erklärt wurde.

    Lassen sich in einem konkreten Fall entsprechende zusätzliche Feststellungen treffen, so ist es nicht gerechtfertigt, das Beweismittel, ohne daß das Gesetz ein Verwertungsverbot aufstellt, "für das gerichtliche Verfahren (als) ein Nullum" (Frenzel a.a.O. S. 41) zu behandeln; vielmehr ist seine - vorsichtige - Verwertung geboten (BGHSt 29, 109, 111 f [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; BGH NStZ 1981, 270 mit Nachweisen; BGH, Urteil vom 20. Juni 1978 - 5 StR 804/77).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
    Auch auf ein solches Beweismittel darf eine dem Angeklagten nachteilige Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn die darin wiedergegebene Bekundung oder sein sonstiger Gedankeninhalt durch andere wichtige Anhaltspunkte bestätigt worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250, 277 f [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; für das Zeugnis vom Hörensagen: BGHSt 17, 382; BGH NStZ 1982, 433; BGH, Urteil vom 5. Mai 1977 - 4 StR 678/76 - und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
    Lassen sich in einem konkreten Fall entsprechende zusätzliche Feststellungen treffen, so ist es nicht gerechtfertigt, das Beweismittel, ohne daß das Gesetz ein Verwertungsverbot aufstellt, "für das gerichtliche Verfahren (als) ein Nullum" (Frenzel a.a.O. S. 41) zu behandeln; vielmehr ist seine - vorsichtige - Verwertung geboten (BGHSt 29, 109, 111 f [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; BGH NStZ 1981, 270 mit Nachweisen; BGH, Urteil vom 20. Juni 1978 - 5 StR 804/77).
  • BGH, 08.12.1953 - 5 StR 264/53
    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
    Die Niederschriften über polizeiliche Vernehmungen bedürfen nicht der Unterschrift; die ihnen zugrunde liegenden Vernehmungen sind an keine Form gebunden (BGHSt 5, 214), können also auch auf Entfernung schriftlich oder telefonisch durchgeführt werden.
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
    Auch auf ein solches Beweismittel darf eine dem Angeklagten nachteilige Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn die darin wiedergegebene Bekundung oder sein sonstiger Gedankeninhalt durch andere wichtige Anhaltspunkte bestätigt worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250, 277 f [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; für das Zeugnis vom Hörensagen: BGHSt 17, 382; BGH NStZ 1982, 433; BGH, Urteil vom 5. Mai 1977 - 4 StR 678/76 - und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
    Daß der Beschwerdeführer darin nur die kommissarische Zeugenvernehmung als die vorrangig anzustrebende Beweiserhebung anspricht, schadet dabei ebensowenig wie die unzutreffende rechtliche Bezeichnung der Rüge (BGHSt 19, 273, 275).
  • BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65

    Kartellbußgeldverfahren. Absicht in § 25 GWB

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
    Es verhält sich damit nicht anders als bei sonstigen Beweisanzeichen, die nicht für sich allein, sondern nur im Zusammenhang mit weiteren Beweisergebnissen ausreichend aussagekräftig sind und unter dem Gebot der erschöpfenden Aufklärung (§ 244 Abs. 2, § 261 StPO) verwertet werden müssen (vgl. BGHSt 20, 333, 341 f; BGH NStZ 1983, 133 mit Nachweisen).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 91/78

    Merkmal des Werbens für eine kriminelle Vereinigung - Gewinnung von Mitgliedern

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84
    In solchen Fällen kommt der Personalangabe kaum Bedeutung zu; entscheidend ist dann, ob zusätzliche die Sachaussage bestätigende Indizien vorliegen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 3. Mai 1978 - 3 StR 91/78 (S)).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82

    Komissarische Vernehmung von Vertrauenspersonen durch die Berufsrichter in

  • BGH, 05.05.1977 - 4 StR 678/76

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem besonders schweren Falle oder Hehlerei -

  • BGH, 23.01.1981 - 3 StR 467/80

    Friedrich Cremer

  • BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des

  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

  • BGH, 17.03.1983 - III ZR 154/81

    Beginn der Klagefrist; Rechtsfolgen verzögerter Zustellung der Klage

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Feststellungen dürfen auf ein solches Beweismittel regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn der Beweisgehalt dieses Beweismittels durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden ist (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; BGH StV 1994, 637 und 638, jeweils m.w.Nachw.; G. Schäfer StV 1995, 147, 152, vgl. zur Verletzung des Art. 6 MRK im Zusammenhang mit "anonymen Zeugen" EGMR StV 1990, 481; 1991, 193; 1992, 499; 1997, 617).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Beruft sich ein solcher Zeuge auf Angaben eines Gewährsmannes, dessen Identität dem Gericht nicht bekannt ist, so dürfen solche Angaben regelmäßig nur dann herangezogen werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; 33, 178, 181; 36, 159, 166; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 17; § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 3; BGH Beschluß vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 497/95 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht - Kammer - NStZ 1995, 600).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Von bestimmten Formerfordernissen - etwa Unterschriften - hängt die Verlesbarkeit einer Urkunde nach § 251 Abs. 1 StPO aF nicht ab (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 1953 - 5 StR 264/53, BGHSt 5, 214, 216 f.; vom 5. Dezember 1984 - 2 StR 526/84, BGHSt 33, 83, 88; zum Ganzen MüKoStPO/Kreicker, § 251 Rn. 18, 20; LR/Sander/Cirener, StPO, 26. Aufl., § 251 Rn. 8).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Hier ist es nämlich die Exekutive, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit der im Dunkeln bleibenden Gewährsperson zu überprüfen (vgl. neben BVerfGE 57, 250 [287 f.] Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 und vom 9. März 1988 - 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88 - aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere EGMR, StV 1990, S. 481 ff. [Kostovski v. Niederlande]; StV 1991, S. 193 f. [Windisch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 474 f. [Asch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 476 f. [Artner v. Österreich]; ferner StV 1997, S. 617 ff. [van Mechelen u. a. v. Niederlande] und zuletzt auch StV 1999, S. 127 f. [Castro v. Portugal]; aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits BGHSt 17, 382 [385 f.]; ferner insbesondere BGHSt 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.] und 42, 15 [25]; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 16, 17 und 19; aus der Literatur zusammenfassend z. B. Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. [1999], Rn. 1027 ff., insbesondere Rn. 1033 ff., 1050 ff. und Karlsruher Kommentar-Pfeiffer, 4. Aufl. [1999], Einleitung, Rn. 98 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Rechtsprechung des EGMR nunmehr eingehend Rzepka, Zur Fairness im deutschen Strafverfahren [2000], S. 74 ff., insbesondere S. 90 bis 92; Frowein/Peukert, EMRK, 2. Aufl. [1996], Art. 6, Rn. 106 ff., 200 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], Art. 6 MRK, Rn. 22).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Der Senat ist daher - in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsansicht (vgl. BGHSt 31, 148, 154 ff; 33, 83, 92) - der Auffassung, daß die Vernehmung von Verhörspersonen über die Angaben eines anonymen Informanten selbst dann, wenn dieser zu Unrecht gesperrt worden ist, die Sperrerklärung also durch die zu ihrer Begründung angeführten Umstände und deren Bewertung nicht gerechtfertigt wird, keinem Beweiserhebungsverbot (und folglich das Ergebnis einer solchen Vernehmung auch keinem Beweisverwertungsverbot) unterliegt.

    Diese Begründung wäre bedenklich, weil andernfalls selbst eine ohne zwingenden oder auch nur vertretbaren Grund gegebene Vertraulichkeitszusage dem Gericht den Zugang zum sachnäheren Beweismittel verwehren würde (BGHSt 31, 290, 294; 33, 83, 91f; 35, 82, 85).

    Der damit gewählte Bewertungsmaßstab ist rechtlich bedenkenfrei: Gefahr für Leib oder Leben des Informanten ist anerkanntermaßen ein Grund, der die Geheimhaltung seiner Identität rechtfertigt (BGHSt 30, 34, 37; 33, 83, 91 BGH NStZ 1985, 466).

  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02

    Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der

    Auch das Korrektiv der "vorsichtigen Beweiswürdigung" (vgl. BGHSt 17, 382; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 290; BGHSt 33, 83, 88; 33, 178, 181) ändert an dieser so eingeschränkten Tatsachengrundlage nichts.

    Ist die unmittelbare Vernehmung des Zeugen wegen einer Sperrerklärung der Innenverwaltung nicht möglich, läßt das Gesetz Beweissurrogate wie die Verlesung polizeilicher Vernehmungsprotokolle gemäß § 251 Abs. 2 StPO (vgl. BGHSt 33, 83) oder die Vernehmung der polizeilichen Führungsbeamten der Gewährsperson als Zeugen vom Hörensagen (vgl. BGHSt 33, 178, 181) zu.

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Feststellungen dürfen auf ein solches Beweismittel regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn der Beweisgehalt dieses Beweismittels durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden ist (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; BGH StV 1994, 637 und 638, jeweils m.w.Nachw.; G. Schäfer StV 1995, 147, 152; vgl. zur Verletzung des Art. 6 MRK im Zusammenhang mit "anonymen Zeugen" EGMR StV 1990, 481; 1991, 193; 1992, 499; 1997, 617).
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Beurteilung der Aussage eines solchen Zeugen besondere Vorsicht am Platze; handelt es sich bei den Angaben, die er bezeugt, um diejenigen eines anonymen Gewährsmanns, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 (385 f); 33, 83 (88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]); 33, 178 (181 f); 36, 159 (166 f)).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Zu den Vernehmungssurrogaten des § 251 Abs. 2 StPO und zum Zeugnis vom Hörensagen hat er sich insoweit nicht geäußert (BGH Urteil vom 5. Dezember 1984 - 2 StR 526/84 - StVert 1985, 45, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06

    Überzeugungsbildung (Bestätigung der Angaben gesperrter polizeilicher

  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90

    Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund

  • LG Saarbrücken, 20.07.2000 - 8-3/2000

    Zeugenschaftliche Vernehmung eines Minderjährigen und seiner

  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

  • BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84

    Personalien eines Zeugen

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 34/97

    Beweiskraft eines Zeugen vom Hörensagen

  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94

    Besonderheiten bei der Beurteilung von Aussagen eines Zeugens vom Hörensagen -

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