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   BGH, 22.12.1976 - 2 StR 527/76   

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https://dejure.org/1976,8343
BGH, 22.12.1976 - 2 StR 527/76 (https://dejure.org/1976,8343)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1976 - 2 StR 527/76 (https://dejure.org/1976,8343)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 527/76 (https://dejure.org/1976,8343)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall sowie wegen schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Einziehung der Tatwerkzeuge - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 22.12.1976 - 2 StR 527/76
    Ist ihm das aber nicht möglich, so genügt die Bezugnahme auf das Zeugnis (BGHSt 21, 334, 347).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 22.12.1976 - 2 StR 527/76
    Diese weitere Prüfung hat nach Beschwerdegrundsätzen zu erfolgen, also auch in tatsächlicher Hinsicht (BGHSt 23, 265 ff).
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter

    Denn der Glaubhaftmachung der zugrunde liegenden Tatsachen bedurfte es nicht, weil sich diese aus den Akten ergaben (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 527/76; siehe auch BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162; KK/Scheuten, 7. Aufl., § 26 StPO Rn. 4).
  • BGH, 12.12.1978 - 5 StR 567/78

    Anforderung an die ordnungsgemäße Erhebung der Verfahrensrüge - Voraussetzung für

    Es kommt allein darauf an, ob die Ablehnungsgesuche im Ergebnis zu Recht oder "mit Unrecht" (§ 338 Nr. 3 StPO) verworfen worden sind (BGHSt 18, 200, 204; 21, 85, 86; 334, 338; 23, 265, 267; Urteil vom 22.12.1970 - 2 StR 527/76 -).
  • BGH, 01.09.1977 - 2 StR 119/77

    Missbrauch der Verteidigung durch Einschaltung einer Vielzahl von

    Von diesem Grundsatz kann nur dann abgewichen werden, wenn es dem betroffenen Angeklagten nicht möglich war, rechtzeitig wenigstens eine schriftliche Erklärung des Zeugen beizubringen, und wenn er nicht mindestens dieses Unvermögen glaubhaft macht (BGH a.a.O.; zuletzt auch Urt. v. 22. Dezember 1976 - 2 StR 527/76 -).
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