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   BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87   

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https://dejure.org/1987,364
BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87 (https://dejure.org/1987,364)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1987 - 2 StR 527/87 (https://dejure.org/1987,364)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 527/87 (https://dejure.org/1987,364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Nebenfolge des Verlustes der Beamtenrechte bei der Strafrahmenwahl - Minder schwerer Fall der sexuellen Nötigung - Vorliegen eines minder schweren Falles - Gesamtwürdigung aller für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommenden Umstände - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Berücksichtigung des Verlustes der Beamtenrechte bei der Strafrahmenwahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 48 S. 1 Nr. 1; StGB (1975) § 46
    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 148
  • NJW 1988, 2749
  • MDR 1988, 422
  • NStZ 1988, 494
  • StV 1988, 147
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.10.1984 - 3 StR 407/84

    Wertung einer Tat als minder schwerer Fall bei Abweichung vom Durchschnitt der

    Auszug aus BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87
    Die empfindlichen beamtenrechtlichen Konsequenzen können deshalb bei dieser Einordnung nicht ausgeschlossen werden (BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1984 - 3 StR 407/84 - StV 1984, 508 L).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87
    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in diesem Urteil denn auch kein Hindernis gesehen, im Sinne der hier vertretenen Ansicht zu entscheiden (BGHSt 32, 68, 79) [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83].
  • BGH, 02.05.1986 - 2 StR 41/86
    Auszug aus BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87
    Dieser Entscheidung sind alle für die Strafzumessung wesentlichen Umstände zugrundezulegen (BGH, Beschluß vom 2. Mai 1986 - 2 StR 41/86 - speziell zur Strafempfindlichkeit des Angeklagten BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Schuldausgleich 3).
  • BGH, 17.08.1962 - 4 StR 248/62

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe zur uneidlichen Falschaussage

    Auszug aus BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87
    Hirsch (LK 10. Aufl. § 46 Rdn. 90) vertritt unter Hinweis auf die Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. August 1962 - 4 StR 248/62 - in diesem Fall der konkreten Straffestsetzung die Auffassung, das Gericht dürfe nicht auf eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr erkennen, nur um zu verhindern, daß der Täter seiner Beamtenstellung verlustig geht.
  • BGH, 04.10.1985 - 2 StR 403/85

    Umstände zur Annahme eines minder schweren Falls

    Auszug aus BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87
    Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung sind von den die Persönlichkeit des Täters betreffenden Umständen nicht nur diejenigen zu berücksichtigen, die der Tat vorausgehen oder sie begleiten, sondern auch diejenigen, die ihr nachfolgen (u.a. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1985 - 2 StR 403/85).
  • BGH, 23.10.1986 - 2 StR 528/86

    Anforderungen an die Verneinung eines minder schweren Falles eines Raubes bei

    Auszug aus BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87
    Dieser Entscheidung sind alle für die Strafzumessung wesentlichen Umstände zugrundezulegen (BGH, Beschluß vom 2. Mai 1986 - 2 StR 41/86 - speziell zur Strafempfindlichkeit des Angeklagten BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Schuldausgleich 3).
  • BGH, 15.11.2012 - 3 StR 199/12

    Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung (hier: Verlust

    Das Urteil beruht auf dem Rechtsfehler, denn der Senat kann nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei Berücksichtigung dieses Umstandes, der bereits bei der Strafrahmenwahl in den Blick zu nehmen ist (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 527/87, BGHSt 35, 148), niedrigere Einzelstrafen und/oder eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe gegen den Angeklagten verhängt hätte.
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Die beruflichen Wirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung sind regelmäßig als ein bestimmender Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen, wenn der Angeklagte durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert oder zu verlieren droht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 5 StR 684/18; vom 12. Juli 2018 - 3 StR 595/17; vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522; vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.; und vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96, NStZ 1996, 539, jeweils mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 527/87, BGHSt 35, 148, 149 mit ablehnender Anmerkung Streng, NStZ 1988, 485 ff.).
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Jedenfalls bei einer solchen Sachlage ist der an das Strafurteil geknüpfte Verlust der Beamtenrechte nicht, wie es das Oberlandesgericht getan hat, erst bei der konkreten Strafzumessung, sondern schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 18).
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