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   BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17   

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https://dejure.org/2017,13231
BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17 (https://dejure.org/2017,13231)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2017 - 2 StR 53/17 (https://dejure.org/2017,13231)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2017 - 2 StR 53/17 (https://dejure.org/2017,13231)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 63 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erforderlichkeit einer tragfähigen Begründung der Gefährlichkeitsprognose; Darstellung des Zusammenhanges zwischen der vorliegenden psychischen Störung, der abgeurteilten Tat und der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erforderlichkeit einer tragfähigen Begründung der Gefährlichkeitsprognose; Darstellung des Zusammenhanges zwischen der vorliegenden psychischen Störung, der abgeurteilten Tat und der ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 63 S. 1
    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erforderlichkeit einer tragfähigen Begründung der Gefährlichkeitsprognose; Darstellung des Zusammenhanges zwischen der vorliegenden psychischen Störung, der abgeurteilten Tat und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die Gefährlichkeitsprognose

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.02.2003 - 2 StR 1/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung der länger

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17
    In jedem Fall bedarf es der Darstellung des Zusammenhanges zwischen der vorliegenden psychischen Störung, der abgeurteilten Tat und der festgestellten Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten in der Zukunft (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 StR 1/03, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17
    Die Gefahrprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens sowie der von ihm begangenen Anlasstat zu treffen, wobei an die Darlegungen umso höhere Anforderungen zu stellen sind, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2015, 135, 136; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17
    Als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten ist es anzusehen, wenn ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat (Senat, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73).
  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 239/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17
    Die Unterbringung als außerordentlich beschwerende Maßnahme darf nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, die schwerwiegende Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen (Senat, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16; Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720; Beschluss vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17
    Die Gefahrprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens sowie der von ihm begangenen Anlasstat zu treffen, wobei an die Darlegungen umso höhere Anforderungen zu stellen sind, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2015, 135, 136; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17
    Die Unterbringung als außerordentlich beschwerende Maßnahme darf nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, die schwerwiegende Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen (Senat, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16; Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720; Beschluss vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17
    Bei der insofern vorzunehmenden Gesamtwürdigung des Täters und der Symptomtat sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307).
  • BGH, 23.11.2016 - 2 StR 108/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung des Täters

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17
    Die Unterbringung als außerordentlich beschwerende Maßnahme darf nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, die schwerwiegende Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen (Senat, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16; Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720; Beschluss vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15).
  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    An die Darlegungen in den Urteilsgründen sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt - wie hier - unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt (Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 StR 53/17; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 5 StR 602/13, NJW 2014, 565, 566).
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