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   BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64   

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https://dejure.org/1965,1423
BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64 (https://dejure.org/1965,1423)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1965 - 2 StR 53/64 (https://dejure.org/1965,1423)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1965 - 2 StR 53/64 (https://dejure.org/1965,1423)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besonders schwerer Fall des Betrugs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer richterlichen Handlung - Unterbrechen der Verjährung durch eine richtliche Handlung - Verletzung der Grundsätze der Mündlichkeit des Verfahrens und der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 755/51

    Umwandlung einer Zuchthausstrafe in eine Gefängnisstrafe von längerer Dauer -

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64
    Insoweit wird auf die Entscheidung BGHSt 2, 96 hingewiesen.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64
    Unzulässig ist das als Aufklärungsrüge nach § 244 Abs. 2 StPO aufzufassende Vorbringen der Revision, der Angeklagte sei dadurch beschwert, daß die Strafkammer es aufzuklären unterlassen habe, ob seine Verurteilungen durch das Landgericht in Berlin vom 29. Oktober 1940 - 1 P KLs 37/40 - und vom 23. September 1941 - Bt KMs 9/41 - politischer Natur waren, da die Beweismittel nicht mitgeteilt werden, deren Benutzung zur Wahrheitserforschung sich der Strafkammer hätte aufdrängen müssen (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 26.03.1959 - 2 StR 566/58
    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64
    Insoweit sind die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen, nicht jedoch die ausscheidbaren Auslagen des Angeklagten, da das Verhalten des Angeklagten in diesen Fällen eine grobe Unredlichkeit im Sinne des § 467 Abs. 2 Satz 2 StPO in Verbindung mit § 2 Abs. 2 UHaftEntschG in sich geschlossen hat (vgl. BGHSt 13, 75).
  • BGH, 08.02.1961 - 2 StR 625/60
    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64
    Aus diesem Grund sind Tonbandaufnahmen ebensowenig wie schriftliche Vermerke, die von einem Prozeßbeteiligten über die Angaben von Zeugen abweichend von den Feststellungen des Gerichts hergestellt worden sind, zu deren Widerlegung geeignet; sie dürfen nicht benutzt werden (vgl. BGHSt 15, 347, 349) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 625/60].
  • RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40

    Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64
    Deshalb hat die Strafkammer auch zu Recht angenommen, daß der Schaden entstanden war und die Bezahlung des einen oder anderen der Wechsel ihn nicht rückwirkend beseitigte, daß sie vielmehr nur als Schadenswiedergutmachung beurteilt worden kann (vgl. RGSt 71, 85, 86; 73, 61, 63; 74, 129, 130).
  • RG, 22.12.1938 - 3 D 904/38

    Betrug kann auch begehen, wer eine unterschlagene Sache an einen Gutgläubigen

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64
    Deshalb hat die Strafkammer auch zu Recht angenommen, daß der Schaden entstanden war und die Bezahlung des einen oder anderen der Wechsel ihn nicht rückwirkend beseitigte, daß sie vielmehr nur als Schadenswiedergutmachung beurteilt worden kann (vgl. RGSt 71, 85, 86; 73, 61, 63; 74, 129, 130).
  • RG, 25.09.1903 - 1460/03

    Zur Wertbemessung von "Austauschwechseln" im Vergleich mit "Kundenwechseln".

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64
    Bedenkenfrei ist die Annahme der Strafkammer, die Betrugshandlungen seien bei Weitergabe der Wechsel vollendet gewesen und die Vermögensbeschädigungen eingetreten; denn für die hingegebenen Geldbeträge erhielten die Übernehmer nur minderwertige persönliche Forderungen gegen sehr schlecht gestellte Schuldner (vgl. RGSt 36, 367).
  • RG, 01.03.1937 - 3 D 26/37

    Ist der Erwerber eines Einrichtungsgegenstandes, der sich grobfahrlässig über das

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64
    Deshalb hat die Strafkammer auch zu Recht angenommen, daß der Schaden entstanden war und die Bezahlung des einen oder anderen der Wechsel ihn nicht rückwirkend beseitigte, daß sie vielmehr nur als Schadenswiedergutmachung beurteilt worden kann (vgl. RGSt 71, 85, 86; 73, 61, 63; 74, 129, 130).
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64
    Der besonders schwere Fall des Betruges bleibt ein Vergehen, und seine Verfolgung verjährt in fünf Jahren (vgl. BGHSt 2, 181 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 3, 47) [BGH 04.07.1952 - 2 StR 213/52].
  • BGH, 04.07.1952 - 1 StR 522/51

    Einordnung der besonders schweren Fälle von Vergehen zu Verbrechen - Einordnung

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64
    Der besonders schwere Fall des Betruges bleibt ein Vergehen, und seine Verfolgung verjährt in fünf Jahren (vgl. BGHSt 2, 181 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 3, 47) [BGH 04.07.1952 - 2 StR 213/52].
  • BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.04.1953 - 1 StR 176/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.03.1961 - 1 StR 59/61

    Strafbarkeit wegen Betruges, wegen Untreue und wegen Unterschlagung -

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

  • RG, 12.12.1907 - I 723/07

    Wird die Verjährung der Strafverfolgung wegen Beihilfe selbständig durch

  • RG, 07.12.1886 - 2990/86

    1. Inwieweit kann die Entscheidung des Gerichtes in betreff der Verjährung von

  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

    Der Umstand allein, daß die Beteiligungen in verschiedenen, in Ablichtung zum vorliegenden Verfahren genommenen Unterlagen beiläufig Erwähnung fanden - etwa in der (ursprünglich) anonymen Anzeige des Angeklagten, in dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10. Januar 1994 sowie in den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen vom 24. Mai 1989 und vom 21. September 1989 (Bl. 36 I, 87 I, 191 I, 195 I) genügt nicht; die Veranlassung der geschädigten Gesellschaften, sich an der B. AG zu beteiligen, ist -wie dem Akteninhalt eindeutig zu entnehmen ist zunächst nicht als mögliche Tathandlung des Angeklagten erkannt sowie zum Gegenstand der Ermittlungen gemacht und daher auch nicht vom Verfolgungswillen der Strafverfolgungsorgane umfaßt worden (vgl. BGH NStE Nr. 5 zu § 78 c StGB; BGH, Urteile vom 27. Januar 1965 - 2 StR 53/64 und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 165/78; vgl. ferner BGH wistra 1991, 272, 273; StV 1993, 71, 72; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 1, 3; Jähnke aaO § 78 c Rdn. 8; Schäfer, Festschrift für Dünnebier (1982) S. 545, 548)).
  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 491/95

    Verjährungsunterbrechung - Strafverfolgung - Verfolgungswille des zuständigen

    Dafür sind der Wortlaut des Beschlusses sowie der Sach- und Verfahrenszusammenhang maßgebend (BGH, Urt. vom 27. Januar 1965 - 2 StR 53/64).
  • BGH, 21.06.1978 - 2 StR 165/78

    Anforderungen an das Erfordernis der Öffentlichkeit der Verhandlung, bei

    Alle für eine Unterbrechung der fünfjährigen Verjährungsfrist in Betracht kommenden Untersuchungshandlungen der Zwischenzeit bezogen sich auf Ermittlungen, welche ausschließlich wegen der Konkursvergehen geführt wurden, und konnten deshalb keine Unterbrechungswirkung für die erst später in die Untersuchung einbezogene Betrugstat entfalten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 4 StR 50/70 - im Anschluß an BGH 2 StR 53/64 vom 27. Januar 1965 bei Dallinger MDR 1970, 897).
  • BGH, 05.05.1970 - 4 StR 50/70

    Unterbrechung der Verjährung einer Strafverfolgung wegen einer bestimmten

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn sich der Verfolgungswille des Richters nur auf eine bestimmte Straftat erstreckt (vgl. BGH Urteil vom 27. Januar 1965 - 2 StR 53/64; LK Jagusch 8. Aufl. § 68 StGB Bem. I 3).
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