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   BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88   

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https://dejure.org/1988,3144
BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88 (https://dejure.org/1988,3144)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1988 - 2 StR 531/88 (https://dejure.org/1988,3144)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1988 - 2 StR 531/88 (https://dejure.org/1988,3144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Erörterung der Todesnähe nach der letzten Ausführungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
    Dabei hätte sich das Schwurgericht vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung befassen müssen (vgl. BGHSt 31, 170; 34, 53; BGH NStZ 1986, 25; 1986, 264; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, unbeendeter, 4 und 9).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
    Dabei hätte sich das Schwurgericht vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung befassen müssen (vgl. BGHSt 31, 170; 34, 53; BGH NStZ 1986, 25; 1986, 264; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, unbeendeter, 4 und 9).
  • BGH, 19.01.1982 - 5 StR 791/81

    Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts des Angeklagten aufgrund des

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
    Der Umstand, daß der Zeuge T. den Angeklagten bewogen hat, die Gaststätte zu verlassen, steht einer freiwilligen Aufgabe der Tat nicht notwendigerweise entgegen (vgl. BGHSt 21, 319, 321; BGH Strafverteidiger 1982, 259; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3 und Versuch, beendeter 5).
  • BGH, 10.11.1987 - 5 StR 534/87

    Versuch - Rücktritt - Freiwilligkeit - Affekt

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
    Der Umstand, daß der Zeuge T. den Angeklagten bewogen hat, die Gaststätte zu verlassen, steht einer freiwilligen Aufgabe der Tat nicht notwendigerweise entgegen (vgl. BGHSt 21, 319, 321; BGH Strafverteidiger 1982, 259; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3 und Versuch, beendeter 5).
  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
    Der Umstand, daß der Zeuge T. den Angeklagten bewogen hat, die Gaststätte zu verlassen, steht einer freiwilligen Aufgabe der Tat nicht notwendigerweise entgegen (vgl. BGHSt 21, 319, 321; BGH Strafverteidiger 1982, 259; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3 und Versuch, beendeter 5).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
    Dabei hätte sich das Schwurgericht vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung befassen müssen (vgl. BGHSt 31, 170; 34, 53; BGH NStZ 1986, 25; 1986, 264; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, unbeendeter, 4 und 9).
  • BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86

    Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels,

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
    Dabei hätte sich das Schwurgericht vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung befassen müssen (vgl. BGHSt 31, 170; 34, 53; BGH NStZ 1986, 25; 1986, 264; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, unbeendeter, 4 und 9).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92).
  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99

    Rückritt vom Versuch; Beendeter und unbeendeter Versuch

    Das Schwurgericht hat nicht erkennbar geprüft, ob der Angeklagte vom Versuch des Totschlags mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist, obwohl nach den getroffenen Feststellungen dazu Anlaß bestand (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17, 24 und 31).

    Die Feststellung des Landgerichts, daß das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage war, vom Tatort wegzulaufen, spricht eher gegen den Eindruck eines möglicherweise tödlich Getroffenen und damit gegen einen beendeten Versuch (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17 und 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 24 Rdn. 4 a).

  • BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00

    Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln

    In dem angefochtenen Urteil fehlen Ausführungen zu der für die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts entscheidenden Frage, welche Vorstellungen sich der Angeklagte unmittelbar nach den Schüssen von den Verletzungen des Opfers gemacht hat, insbesondere, ob er zu diesem Zeitpunkt von deren tödlicher Wirkung ausgegangen ist ("Rücktrittshorizont" vgl. BGHSt 31, 170, 175; 35, 90, 93; BGHR StGB § 24 I Satz 1 Versuch, unbeendeter 16, 17 und 31).
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