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   BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92   

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BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92 (https://dejure.org/1992,4633)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1992 - 2 StR 535/92 (https://dejure.org/1992,4633)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 2 StR 535/92 (https://dejure.org/1992,4633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Nichtberücksichtigung einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit - Milderung eines Strafrahmens - Verbot der Doppelverwertung für die Strafrahmenbewertung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.09.1985 - 2 StR 419/85

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
    Sie sind mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; § 21 Strafzumessung 5, 11, 12; BGH, Beschl. v. 5. April 1989 - 2 StR 82/89; v. 28. April 1988 - 1 StR 161/88; v. 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/88; v. 10. September 1985 - 2 StR 419/85; v. 13. Februar 1985 - 2 StR 35/85 - jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 13.02.1985 - 2 StR 35/85

    Unterlassene Würdigung aller Umstände bei der Strafzumessung im engeren Sinne

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
    Sie sind mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; § 21 Strafzumessung 5, 11, 12; BGH, Beschl. v. 5. April 1989 - 2 StR 82/89; v. 28. April 1988 - 1 StR 161/88; v. 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/88; v. 10. September 1985 - 2 StR 419/85; v. 13. Februar 1985 - 2 StR 35/85 - jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
    Wenn in einzelnen Entscheidungen darauf hingewiesen wird, der vertypte Milderungsgrund "als solcher" dürfe bei der Strafzumessung im engeren Sinne nicht berücksichtigt werden (BGH, Beschl. v. 27. Juli 1987 - 3 StR 308/87; BGH NJW 1989, 3230 [BGH 06.09.1989 - 2 StR 353/89]), so ist damit nicht gemeint, daß ein bestimmter Milderungsgrund verbraucht sei, sondern lediglich klargestellt, daß das abstrakt-rechtliche Wertungsergebnis als solches, das die gesetzliche Grundlage für die Strafrahmenmilderung bietet, selbst keinen strafzumessungserheblichen Umstand darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 II Gesamtbewertung 5).
  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 82/89

    Umfang der Auswirkungen von eine Milderung des Strafrahmens bewirkenden Umständen

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
    Sie sind mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; § 21 Strafzumessung 5, 11, 12; BGH, Beschl. v. 5. April 1989 - 2 StR 82/89; v. 28. April 1988 - 1 StR 161/88; v. 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/88; v. 10. September 1985 - 2 StR 419/85; v. 13. Februar 1985 - 2 StR 35/85 - jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87

    Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
    Sie sind mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; § 21 Strafzumessung 5, 11, 12; BGH, Beschl. v. 5. April 1989 - 2 StR 82/89; v. 28. April 1988 - 1 StR 161/88; v. 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/88; v. 10. September 1985 - 2 StR 419/85; v. 13. Februar 1985 - 2 StR 35/85 - jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 28.04.1988 - 1 StR 161/88

    Anforderungen an die Verneinung eines minder schweren Fall des versuchten

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
    Sie sind mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; § 21 Strafzumessung 5, 11, 12; BGH, Beschl. v. 5. April 1989 - 2 StR 82/89; v. 28. April 1988 - 1 StR 161/88; v. 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/88; v. 10. September 1985 - 2 StR 419/85; v. 13. Februar 1985 - 2 StR 35/85 - jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87

    Milderungsgründe - Doppelverwertung

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
    Wenn in einzelnen Entscheidungen darauf hingewiesen wird, der vertypte Milderungsgrund "als solcher" dürfe bei der Strafzumessung im engeren Sinne nicht berücksichtigt werden (BGH, Beschl. v. 27. Juli 1987 - 3 StR 308/87; BGH NJW 1989, 3230 [BGH 06.09.1989 - 2 StR 353/89]), so ist damit nicht gemeint, daß ein bestimmter Milderungsgrund verbraucht sei, sondern lediglich klargestellt, daß das abstrakt-rechtliche Wertungsergebnis als solches, das die gesetzliche Grundlage für die Strafrahmenmilderung bietet, selbst keinen strafzumessungserheblichen Umstand darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 II Gesamtbewertung 5).
  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Zwar können und müssen die nach Art und Maß unterschiedlichen konkreten Umstände, die zu einer Milderung des Strafrahmens geführt haben, mit ihrem verbleibenden Gewicht bei der Strafhöhenbemessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; Beschlüsse vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; vom 8. April 1987 - 2 StR 91/87; vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 5).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Im Blick auf die ausdrückliche Herausnahme der alkoholbedingten verminderten Schuldfähigkeit aus der konkreten Strafzumessung weist der Senat ferner darauf hin, daß die eine Strafrahmenmilderung bewirkenden Umstände mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen sind (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 bis 5).
  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23

    Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich

    b) Dies ist insoweit rechtsfehlerhaft, als für die konkrete Strafzumessung eine Gesamtbetrachtung aller Umstände geboten ist, darunter auch diejenigen, die eine Strafrahmenmilderung bewirkt haben; diese sind mit verringertem Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92, juris Rn. 5 f.; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 452/13, BeckRS 2014, 4124; vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 512/19, NStZ-RR 2020, 204, 205).
  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 512/19

    Zusammentreffen von Milderungsgründen (Gesamtwürdigung für die konkrete

    Dies ist insoweit rechtsfehlerhaft, als für die konkrete Strafzumessung eine Gesamtbetrachtung aller Umstände geboten ist, darunter auch diejenigen, die eine Strafrahmenmilderung bewirkt haben; diese sind mit verringertem Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 452/13; Senat, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92 Rn. 5 f.; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 50 Rn. 13, 14; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 50 Rn. 4 mwN; SSW/Eschelbach, StGB, 4. Aufl., § 50 Rn. 17).

    Hingegen ist die Tatsache, dass der Angeklagte nur vermindert schuldfähig war, für die Bewertung der relevanten Strafzumessungstatsachen regelmäßig von wesentlicher Bedeutung und wirkt dann bei der Strafzumessung in engerem Sinne strafmildernd (Senat, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92 Rn. 6).

  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Unter diesen Umständen kommt einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit oder einem anderen vertypten Milderungsgrund bei der konkreten Straffindung im Zusammenhang mit den übrigen, ebenfalls zu würdigenden Strafzumessungsgründen nach der ständigen Rechtsprechung aber nur noch eine geringere Bedeutung zu (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 bis 5; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 50 Rdn. 2 c).
  • BGH, 23.10.2019 - 1 StR 355/19

    Bedrohung (Verhältnis zum Versuch des Verbrechens: Gesetzeskonkurrenz bei

    Für die konkrete Strafzumessung ist hingegen eine Gesamtbetrachtung aller Umstände geboten, darunter auch derjenigen, die eine Strafrahmenmilderung bewirkt haben; diese sind mit verringertem Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2014 - 3 StR 452/13 und vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92 Rn. 5 f.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 50 Rn. 6; SSW/Eschelbach, StGB, 4. Aufl., § 50 Rn. 17).
  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

    Ebenfalls gewichtet hat die Kammer den Gesichtspunkt, dass der Angeklagte I. die Tat vorrangig aufgrund der bereits dargestellten Motivationslage auf Grundlage verschiedener Akte der Instruierung und Instrumentalisierung begangen hat (vgl. BGH, BeckRS 1992, 31097271, Beschluss vom 09.12.1992, 2 StR 535/92; BeckRS 1989, 31098861, Beschluss vom 05.04.1989, 2 StR 82/89), auch wenn die Kammer andererseits berücksichtigt hat, dass er zu einem späteren Zeitpunkt die Tat eigeninitiativ vorantrieb, indem er die Zeugin S. anwies, hinter dem Wagen des Opfers herzufahren und an der Ampel neben ihm zu halten, um die Tat durchzuführen.
  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94

    Urteilsfindung - Erkenntnisse - Hauptverhandlung - Verwertungsmöglichkeit

    § 50 StGB verbietet nicht, bei der Strafzumessung die nach Art und Maß unterschiedlichen, den vertypten Strafmilderungsgrund konkretisierenden Umstände erneut zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3, 4, 5).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 452/13

    Strafzumessung bei Zusammentreffen von Milderungsgründen (Beschränkung des

    Für die konkrete Strafzumessung ist hingegen eine Gesamtbetrachtung aller Umstände geboten, darunter auch derjenigen, die eine Strafrahmenmilderung bewirkt haben; diese sind mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 5).
  • BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95

    Strafrahmenminderung - Strafzumessung - Zusammentreffen von Milderungsgründen

    Macht der Tatrichter in einem solchen Fall - wie hier - von dem ihm gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB eingeräumten Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch, eine Strafrahmenverschiebung nicht vorzunehmen, weil das Gesamtbild von Tat und Täter dadurch geprägt ist, daß die Reizung zum Zorn und die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit "auf dieselben Wurzeln" zurückzuführen sind (vgl. BGH NStZ 1986, 71), so muß er jedoch bei der Strafzumessung im engeren Sinne bedenken und erörtern, ob die erheblich verminderte Schuldfähigkeit strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 5 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93

    Unterbringung: Voraussetzungen - Prognose - krankhafte Alkoholsucht oder

  • BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99

    Schuldfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit

  • OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 5 Ss 339/97
  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 477/93

    Fehlerhaftigkeit von Strafzumessungserwägungen

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