Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 1996, 163
- StV 1996, 313
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99
(Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol; …
Andererseits bedarf es in solchen Fällen der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (…BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95). - BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05
Hang zum Betäubungsmittelmissbrauch (Neigung; physische Abhängigkeit); …
Ob aber der Schluß vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, läßt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller insoweit maßgeblichen Umstände (dazu BGH NStZ-RR 1997, 34; 1996, 85; 1996, 163) beurteilen. - BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung ohne …
Die Unterbringung soll gegebenenfalls dazu dienen, zunächst die Ursachen eines solchen Mangels zu beheben, bei dem Untergebrachten also Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (…BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4, 5; BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
- BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96
StGB § 55, § 64
- BGH, 03.05.1996 - 2 StR 16/96
StGB § 64
Das Landgericht hätte vielmehr die Angaben des Angeklagten in der Hauptverhandlung dazu und die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels darlegen müssen, um den Schluß von mangelnder Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung im Rahmen einer Gesamtwürdigung nachvollziehbar zu machen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95). - BGH, 09.10.1997 - 3 StR 422/97
BtMG § 30a; StGB § 64
Abgesehen davon, daß schon die Mitwirkung in einem Methadon-Programm und frühere allein unternommene Versuche, die Abhängigkeit von harten Drogen zu überwinden, Indizien dafür sein können, daß der Angeklagte einer Drogentherapie jedenfalls nicht ablehnend gegenübersteht, hat das Landgericht außer acht gelassen, daß das Fehlen eines (ernsthaften) Therapiewillens für sich die Unterbringung nach § 64 StGB nicht ohne weiteres hindert (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 163 und l997, 34; BGH NStZ 1996, 274 ).
