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   BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16   

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https://dejure.org/2017,22172
BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16 (https://dejure.org/2017,22172)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2017 - 2 StR 536/16 (https://dejure.org/2017,22172)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 2 StR 536/16 (https://dejure.org/2017,22172)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 404 Abs. 1 StPO
    Grundsätze der Strafzumessung (Darlegung der von Vorderrichtern angestellten Strafzumessungsgesichtspunkte); Antrag des Verletzten (separate Stellung eines Adhäsionsantrages nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 404 Abs 1 S 1 StPO, § 114 ZPO, §§ 114 ff ZPO, § 224 StGB
    Strafverfahren: Stellung eines Adhäsionsantrags unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 404 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Gesamtstrafenausspruchs auf die Revision; Adhäsionsantrag unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Aufhebung der Adhäsionsentscheidung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Stellung eines Adhäsionsantrags unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Gesamtstrafenausspruchs auf die Revision; Adhäsionsantrag unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Aufhebung der Adhäsionsentscheidung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 404 Abs. 1 S. 1
    Änderung des Gesamtstrafenausspruchs auf die Revision; Adhäsionsantrag unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Aufhebung der Adhäsionsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Stellung eines Adhäsionsantrags unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 194/15

    Verspätung der mündlichen Stellung des Adhäsionsantrags nach dem Schlussvortrag

    Auszug aus BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16
    Denn das Prozesskostenhilfeverfahren führt weder zur Rechtshängigkeit der Anträge noch macht es die Fristenregelung des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 194/15).'.
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Auszug aus BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16
    Dies führt zur Aufhebung der Adhäsionsentscheidung und - da auch hinsichtlich der Gesamtstrafenaussprüche zurückzuverweisen ist - auch hinsichtlich des zivilrechtlichen Teils des Urteils zur Zurückverweisung an das Landgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11).
  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 658/10

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16
    Bei der Gesamtstrafenbildung hat die Strafkammer zwar den vom jeweiligen Vorderrichter angestellten Strafzumessungsgesichtspunkten "ausschlaggebende Bedeutung' zugemessen, hat es aber versäumt, diese in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    a) Soweit das Landgericht eine Adhäsionsentscheidung zugunsten der Nebenklägerin getroffen hat, mangelt es bereits an dem nach § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderlichen Adhäsionsantrag, was von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, StraFo 2017, 285; vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 542/08, NStZ 2009, 586; KK-StPO/Zabeck, 7. Aufl., § 404 Rn. 1).

    Wird nämlich ein solcher unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung angebracht, so ist nach erfolgter Bewilligung gleichwohl noch eine Antragstellung gemäß § 404 Abs. 1 StPO erforderlich; allein das Prozesskostenhilfeverfahren führt noch nicht zur Rechtshängigkeit der Adhäsionsanträge (BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, aaO; vom 23. Juli 2015 - 3 StR 194/15; vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Antragstellung 1; jeweils mwN).

  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    c) Dies führt zur Aufhebung der Adhäsionsentscheidungen und - da die Sache im Übrigen zurückzuverweisen ist - auch hinsichtlich des zivilrechtlichen Teils des Urteils zur Zurückverweisung an das Landgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2021 - 4 StR 166/21; Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16 Rn. 6).
  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 542/16

    Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung

    Neben der Höhe der einzubeziehenden Einzelstrafen aus der Vorverurteilung sind in der Regel auch die zugrundeliegenden Taten sowie die wesentlichen Strafzumessungserwägungen in den Urteilsgründen darzulegen, um dem Revisionsgericht eine Überprüfung dieses Strafzumessungsakts zu ermöglichen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97, juris; Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, juris; BGH, Urteil vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, juris; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, juris; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 55 Rn. 34).
  • BGH, 27.10.2021 - 5 StR 162/21

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen Herstellens

    Wie dort zutreffend ausgeführt ist, ist der Adhäsionsantrag erst am 5. November 2020 - und nicht schon mit dem am 24. Juli 2020 gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe - rechtshängig geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, StraFo 2017, 285); Zinsen sind daher gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 sowie analog § 187 Abs. 1 BGB ab dem 6. November 2020 zu zahlen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 3 StR 306/19).
  • BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21

    Adhäsionsentscheidung (Fehlen eines wirksam gestellten Adhäsionsantrags: Stellen

    Denn das Prozesskostenhilfeverfahren führt weder zur Rechtshängigkeit der Anträge noch macht es die Fristenregelung des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16 und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, jeweils mwN).
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