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   BGH, 19.02.2003 - 2 StR 538/02   

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https://dejure.org/2003,7643
BGH, 19.02.2003 - 2 StR 538/02 (https://dejure.org/2003,7643)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2003 - 2 StR 538/02 (https://dejure.org/2003,7643)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 2 StR 538/02 (https://dejure.org/2003,7643)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 286/89

    Verwerfung des Strafausspruchs wegen fehlerhaftem Vorhalten des Begehens einer

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 538/02
    Bei den weiteren Erwägungen des Tatrichters kommt es entscheidend darauf an, ob sie besorgen lassen, daß das Landgericht bei der Strafzumessung nicht nur die in der Tatausführung zum Ausdruck kommende Energie, insbesondere die Hartnäckigkeit bei der Durchführung des Tatplans berücksichtigt hat, sondern fehlerhaft dem Angeklagten zur Last legt, daß er die Straftat überhaupt begangen hat, anstatt davon Abstand zu nehmen (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94

    Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 538/02
    Aufgrund der gebotenen Gesamtbetrachtung der Strafzumessungserwägungen ist der Senat davon überzeugt, daß dem Angeklagten nicht rechtsfehlerhaft angelastet worden ist, daß er von seinem Tötungsvorhaben nicht zurückgetreten ist (vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 13).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 538/02
    Bei diesem vom Tatrichter sowohl in der Alternative "mittels eines gefährlichen Werkzeugs" (hinsichtlich des dem Würgen vorausgehenden Stichs mit einem Messer) als auch in der Alternative "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB) bejahten Delikts durfte das nachhaltige Würgen ohnehin ohne Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB als Modalität der Tatausführung berücksichtigt werden (vgl. u.a. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Körperverletzung 1).
  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93

    Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 538/02
    Daß der Tatrichter sie nicht schon als wesentliche versuchsbezogene Gesichtspunkte (Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie; vgl. BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 12 m.w.N.) bei der Prüfung der von ihm nur unter Hinweis darauf, daß beim Opfer keine erheblichen Verletzungen eingetreten sind, bejahten Milderungsmöglichkeit gemäß §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB herangezogen hat, beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 163/08

    Minder schwerer Fall des Totschlags (seelische Kränkungen: vermeintlicher Betrug;

    Damit ist indes - wie auch der Generalbundesanwalt zutreffend beanstandet hat - keine über die Tatausführung hinausreichende kriminelle Energie des Angeklagten festgestellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsversuch 1).
  • BGH, 24.05.2006 - 5 StR 158/06

    Minder schwerer Fall der schweren Körperverletzung (Strafzumessung;

    Zwar manifestieren sie grundsätzlich eine in der Tatausführung zum Ausdruck kommende erhöhte kriminelle Energie (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsversuch 1).
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