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   BGH, 26.03.2003 - 2 StR 54/03   

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https://dejure.org/2003,4340
BGH, 26.03.2003 - 2 StR 54/03 (https://dejure.org/2003,4340)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2003 - 2 StR 54/03 (https://dejure.org/2003,4340)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2003 - 2 StR 54/03 (https://dejure.org/2003,4340)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs wegen Überschreitung des Unrechts- und Schuldgehalts einer Betäubungsmitteltat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1; ; BtMG § 31; ; StGB § 27; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 2; ; StGB § 64 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Strafzumessung bei Drogenkonsum in Zusammenhang mit einer Erkrankung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 214
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - 2 StR 54/03
    Damit hat sie einen unzutreffenden Maßstab zugrunde gelegt, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur dann angeordnet werden, wenn die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht.
  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendige Erörterung in den Urteilsgründen;

    Sie ist nicht unvertretbar hoch und löst sich noch nicht nach oben von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2003 - 2 StR 54/03, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 18).
  • BGH, 22.12.2004 - 2 StR 470/04

    Besonders schwere Vergewaltigung (Tenor); Unterbringung in einer

    Das Landgericht hat zwar im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 StGB ("nicht von vornherein aussichtslos") einen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 91, 1) unzutreffenden Maßstab angelegt (vgl. auch BGH NStZ-RR 2003, 214).
  • BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur dann angeordnet werden, wenn die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9; BGH NStZ-RR 2003, 214).
  • BGH, 28.08.2007 - 4 StR 257/07

    Keine Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Ob eine derartige Erfolgsaussicht besteht, wofür die erstmalige Durchführung einer stationären Therapie sprechen könnte, wird der neue Tatrichter zu beurteilen haben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 214).
  • BGH, 10.11.2009 - 5 StR 382/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichende Aussicht auf

    Ob hier eine derartige Erfolgsaussicht besteht, wofür die erstmalige Durchführung einer stationären Therapie sprechen könnte, wird das neue Tatgericht mit Hilfe eines Sachverständigen (§ 246a StPO) zu beurteilen haben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 214; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 470/04).
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