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   BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09   

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https://dejure.org/2009,1318
BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09 (https://dejure.org/2009,1318)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2009 - 2 StR 54/09 (https://dejure.org/2009,1318)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 2 StR 54/09 (https://dejure.org/2009,1318)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 2 StPO; § 43 DRiG; § 274 StPO; § 331 StGB; § 333 StGB
    Grenzen der Protokollberichtigung mit der Folge einer "Rügeverkümmerung" (Kenntnisnahme vom Wortlaut der Urkunden im Selbstleseverfahren; Beruhen); keine Beweisaufnahme durch Mitschriften eines erkennenden Richters; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Vorteilsgewährung; ...

  • lexetius.com

    StPO § 249 Abs. 2; DRiG § 43

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung des ehemaligen Kölner Oberstadtdirektors Dr. Heugel wegen Bestechlichkeit ist rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Protokollierung beim Selbstleseverfahren in der Hauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Klaus Heugel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 37
  • NJW 2009, 2836
  • NStZ 2009, 582
  • StV 2010, 118
  • JR 2010, 135
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.08.2007 - 3 StR 212/07

    Freisprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wuppertaler

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09
    Die Grundsätze, welche der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in den Urteilen vom 28. Oktober 2004 (3 StR 301/03 = BGHSt 49, 275) und vom 28. August 2007 (3 StR 212/07 = NJW 2007, 3446) für eine einschränkende Auslegung der §§ 331, 333 StGB bei Einwerbung von Wahlkampfspenden für einen Amtsträger aufgestellt hat, sind hier schon deshalb nicht anwendbar, weil es sich vorliegend nicht um eine grundsätzlich zulässige Spende mit dem Ziel allgemeiner politischer "Klimapflege" handelte, sondern um eine unzulässige Einflussspende mit dem Ziel, ein bestimmtes, dem Spender wirtschaftlich vorteiliges dienstliches Verhalten des Amtsträgers als Gegenleistung zu erlangen (§ 332 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 StGB; vgl. BGHSt 49, 275, 286 f.).
  • BGH, 21.09.1999 - 1 StR 389/99

    Selbstleseverfahren; Einführung in die Hauptverhandlung; Wesentliche

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09
    Auf Grund seiner negativen Beweiskraft hat der Senat damit auch davon auszugehen, dass der Inhalt der Urkunden nicht zur Kenntnis gelangt war (BGH NStZ 2000, 47; 2005, 160), soweit das Landgericht ihn nicht durch Verlesung einzelner Bestandteile des betroffenen Selbstleseordners in die Hauptverhandlung eingeführt hat.
  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 557/05

    Verurteilung im sog. "Kölner Müllskandal" wegen Bestechlichkeit teilweise

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09
    betreffenden Urteil vom 12. Juli 2006 (2 StR 557/05 = NStZ 2007, 36, 37) gelangt war, geben die Feststellungen des angefochtenen Urteils keinen Anlass.
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09
    Eine Berichtigung des Protokolls mit der Folge der "Verkümmerung" der vom Angeklagten erhobenen Verfahrensrüge wäre nicht möglich gewesen (vgl. zu deren grundsätzlicher Zulässigkeit die Beschlüsse des Großen Senats für Strafsachen vom 23. April 2007, GSSt 1/06 = BGHSt 51, 298, 308 ff. und des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2009, 2 BvR 2044/07 = NJW 2009, 1469).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09
    Die Grundsätze, welche der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in den Urteilen vom 28. Oktober 2004 (3 StR 301/03 = BGHSt 49, 275) und vom 28. August 2007 (3 StR 212/07 = NJW 2007, 3446) für eine einschränkende Auslegung der §§ 331, 333 StGB bei Einwerbung von Wahlkampfspenden für einen Amtsträger aufgestellt hat, sind hier schon deshalb nicht anwendbar, weil es sich vorliegend nicht um eine grundsätzlich zulässige Spende mit dem Ziel allgemeiner politischer "Klimapflege" handelte, sondern um eine unzulässige Einflussspende mit dem Ziel, ein bestimmtes, dem Spender wirtschaftlich vorteiliges dienstliches Verhalten des Amtsträgers als Gegenleistung zu erlangen (§ 332 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 StGB; vgl. BGHSt 49, 275, 286 f.).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09
    Auf Grund seiner negativen Beweiskraft hat der Senat damit auch davon auszugehen, dass der Inhalt der Urkunden nicht zur Kenntnis gelangt war (BGH NStZ 2000, 47; 2005, 160), soweit das Landgericht ihn nicht durch Verlesung einzelner Bestandteile des betroffenen Selbstleseordners in die Hauptverhandlung eingeführt hat.
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09
    Dieses Urteil wurde auf die Revision des Angeklagten mit Urteil des Senats vom 27. April 2007 (2 StR 490/06 = BGHSt 51, 325) wegen eines durchgreifenden Verfahrensfehlers aufgehoben.
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09
    Eine Berichtigung des Protokolls mit der Folge der "Verkümmerung" der vom Angeklagten erhobenen Verfahrensrüge wäre nicht möglich gewesen (vgl. zu deren grundsätzlicher Zulässigkeit die Beschlüsse des Großen Senats für Strafsachen vom 23. April 2007, GSSt 1/06 = BGHSt 51, 298, 308 ff. und des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2009, 2 BvR 2044/07 = NJW 2009, 1469).
  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09

    Selbstleseverfahren (Protokollierung der Kenntnisnahme; wesentliche

    Der - nicht tragend geäußerten - Rechtsauffassung des 2. Strafsenats, eine Protokollberichtigung sei hinsichtlich des Selbstleseverfahrens gemäß § 249 Abs. 2 StPO ausgeschlossen (NJW 2009, 2836, 2837, zur Aufnahme in BGHSt bestimmt), ist lediglich zu entnehmen, dass die als Abschluss des Selbstleseverfahrens vorgeschriebene Feststellung der Kenntnisnahme vom Wortlaut der Urkunden auf diesem Wege nicht nachholbar ist.

    Der Senat sieht sich deshalb - im Gegensatz zur Auffassung des Generalbundesanwalts - gehindert, ein Beruhen des Urteils auf - weitgehend dem Urteil selbst zu entnehmenden - Schlüssen aus Urkunden auszuschließen, deren Einführung in die Hauptverhandlung an verfahrensrechtlichen Defiziten krankte (vgl. BGH NJW 2009, 2836, 2837).

  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 386/10

    Voraussetzungen und Grenzen des Protokollberichtigungsverfahrens (Verfahrensrüge;

    Der Angeklagte R. hat dabei unter Hinweis auf eine Entscheidung des Senats vom 8. Juli 2009 (NJW 2009, 2836) ergänzend ausgeführt, dass sich eine Unvollständigkeit des Protokolls aus den dienstlichen Erklärungen gerade nicht ergäbe, da keine der Urkundspersonen behaupte, die Vorsitzende habe den zu protokollierenden Verfahrensvorgang der Feststellung tatsächlich vorgenommen.

    Wurde diese Feststellung nicht protokolliert, ist aufgrund der negativen Beweiskraft des Protokolls davon auszugehen, dass das Beweismittel nicht zur Kenntnis gelangt bzw. die Gelegenheit hierzu nicht eingeräumt worden ist (BGHSt 54, 37, 38; BGH StraFo 2010, 27, 28).

  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 280/09

    Rechtsfehlerhaft dokumentiertes Selbstleseverfahren (Dokumentation der

    Wurde die Feststellung der Kenntnisnahme durch die Richter sowie der Gelegenheit hierzu für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht protokolliert, ist somit aufgrund der negativen Beweiskraft des Protokolls davon auszugehen, dass das Beweismittel nicht zur Kenntnis gelangt ist bzw. die Gelegenheit hierzu nicht eingeräumt worden ist (vgl. BGH NStZ 2005, 160; NJW 2009, 2836).

    Die Beweiskraft des - hier auch nach Erhebung der Verfahrensrüge nicht berichtigten (vgl. dazu auch BGH NJW 2009, 2836) - Protokolls kann nur bei offenkundiger Fehler- oder Lückenhaftigkeit entfallen; solches ist hier nicht ersichtlich.

  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11

    Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot

    Anhaltspunkte für die Grundlage eines - zu Recht nicht durchgeführten - Protokollberichtigungsverfahrens (BGH - Großer Senat für Strafsachen -, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298), also etwa dafür, dass die gebotenen Feststellungen in der Hauptverhandlung getroffen, aber versehentlich nicht protokolliert wurden, liegen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 2 StR 54/09; BGHSt 54, 37; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09 mwN).
  • OLG Jena, 02.04.2013 - 1 Ws 391/12

    Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit von in der Hauptverhandlung erörterten

    Zudem hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit Beschluss vom 8.7.2009 (2 StR 54/09) entschieden, dass auch die richterlichen Aufzeichnungen aus der Hauptverhandlung in Strafsachen in ihrem fortschreitenden Entstehen vom Schutz des Beratungsgeheimnisses umfasst und einer Beweisaufnahme nicht zugänglich sind.
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