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   BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98   

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https://dejure.org/1999,3188
BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98 (https://dejure.org/1999,3188)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1999 - 2 StR 540/98 (https://dejure.org/1999,3188)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - 2 StR 540/98 (https://dejure.org/1999,3188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    §§ 24 StGB; § 212 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB
    Rücktritt bei versuchtem Totschlag

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 24; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 299
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98
    Hält er in diesem Zeitpunkt den Tod des Opfers schon auf Grund seines bisherigen Handelns für möglich oder macht er sich in diesem Zeitpunkt über die Folgen seines Tuns keine Gedanken, so ist der Versuch beendet (ständige Rechtsprechung, BGHSt 31, 170, 175; 33, 295; 35, 90; 40, 304); der Täter erlangt daher Straffreiheit nur durch erfolgreiches (§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB) oder freiwilliges und ernsthaftes Rettungsbemühen (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98
    Hält er in diesem Zeitpunkt den Tod des Opfers schon auf Grund seines bisherigen Handelns für möglich oder macht er sich in diesem Zeitpunkt über die Folgen seines Tuns keine Gedanken, so ist der Versuch beendet (ständige Rechtsprechung, BGHSt 31, 170, 175; 33, 295; 35, 90; 40, 304); der Täter erlangt daher Straffreiheit nur durch erfolgreiches (§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB) oder freiwilliges und ernsthaftes Rettungsbemühen (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98
    Hält er in diesem Zeitpunkt den Tod des Opfers schon auf Grund seines bisherigen Handelns für möglich oder macht er sich in diesem Zeitpunkt über die Folgen seines Tuns keine Gedanken, so ist der Versuch beendet (ständige Rechtsprechung, BGHSt 31, 170, 175; 33, 295; 35, 90; 40, 304); der Täter erlangt daher Straffreiheit nur durch erfolgreiches (§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB) oder freiwilliges und ernsthaftes Rettungsbemühen (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98
    Hält er in diesem Zeitpunkt den Tod des Opfers schon auf Grund seines bisherigen Handelns für möglich oder macht er sich in diesem Zeitpunkt über die Folgen seines Tuns keine Gedanken, so ist der Versuch beendet (ständige Rechtsprechung, BGHSt 31, 170, 175; 33, 295; 35, 90; 40, 304); der Täter erlangt daher Straffreiheit nur durch erfolgreiches (§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB) oder freiwilliges und ernsthaftes Rettungsbemühen (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) schließt bei einer allein vom Angeklagten eingelegten Revision nur die Verschärfung von (bestimmten) Rechtsfolgen aus, steht aber einer Verschärfung des Schuldspruchs nicht entgegen (BGHSt 37, 5, 8 m. w. N.).
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98
    Bei der Entscheidung wird gegebenenfalls zu beachten sein, daß für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch auch eine alsbald nach dem Handeln "korrigierte" Vorstellung des Täters von den Tatfolgen Bedeutung erlangen kann (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, unbeendeter 24, 25).
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 69/91

    Folgen einer nicht erfolgten Auseinandersetzung eines Schwurgericht mit der Frage

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98
    Bei der Entscheidung wird gegebenenfalls zu beachten sein, daß für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch auch eine alsbald nach dem Handeln "korrigierte" Vorstellung des Täters von den Tatfolgen Bedeutung erlangen kann (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, unbeendeter 24, 25).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: Rücktrittshorizont,

    Im Ansatzpunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR 1995, 878, 879 bei Holtz; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 24 Rn. 15; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: subjektive

    a) Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann vorliegt, wenn sich der Täter im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Tz. 9; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 618/98, NStZ 1999, 300, 301; Beschluss vom 12. April 1995 - 2 StR 105/95, MDR bei Holtz 1995, 878, 879; Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

    Auch wenn der Täter bei der Tathandlung davon ausgegangen war, er werde sein Opfer möglicherweise tödlich treffen, können dem anschließenden Opferverhalten Umstände entnommen werden, weiche die Wertung des Gerichts rechtfertigen, der Täter habe bei Beendigung der Tathandlung einen tödlichen Erfolg nicht (mehr) für möglich gehalten (BGH NStZ 1999, 299).
  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 12/21

    Totschlag; Versuch (beendeter Versuch: Vorliegen bei gedanklicher Indifferenz des

    a) Im Ansatzpunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein beendeter Versuch, von dem nur unter den - hier nicht gegebenen - erschwerten Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 StGB zurückgetreten werden kann, auch dann vorliegt, wenn sich der Täter nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung von den Folgen seines bisherigen Verhaltens macht (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 540/98, NStZ 1999, 299; BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264 Rn. 9; Beschluss vom 29. Mai 2007 - 3 StR 179/07, NStZ 2007, 634, 635; Beschluss vom 3. März 2011 - 4 StR 52/11 Rn. 7).
  • AG Pirmasens, 31.03.2014 - 1 Ls 4329 Js 8997/13

    Versuchter Mord: Tötungsvorsatz bei Zufügung von tiefen Schnittwunden am Hals;

    Hält er in diesem Zeitpunkt den Tod des Opfers schon auf Grund seines bisherigen Handelns für möglich oder macht er sich in diesem Zeitpunkt über die Folgen seines Tuns keine Gedanken, so ist der Versuch beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.1999 - 2 StR 540/98, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02
    aa) Entsprechend hat der Senat in den Entscheidungen vom 3.7.1981 - 2 StR 357/81 (NStZ 1981, 388), 7.11.1985 - 2 StR 521/84 (NJW 1985, 813), 26.3.1997 - 2 StR 650/96 (NStZ-RR 1997, 233, 234) und 3.2.1999 - 2 StR 540/98 (NStZ 1999, 299) entschieden; ebenso der 5. Strafsenat in den Beschlüssen vom 28.11.1998 - 5 StR 176/98 (BGHSt 44, 204, 207) und vom 9.12.1998 - 5 StR 584/98 (NStZ 1999, 128).
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