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   BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89   

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https://dejure.org/1989,3754
BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89 (https://dejure.org/1989,3754)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1989 - 2 StR 541/89 (https://dejure.org/1989,3754)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 2 StR 541/89 (https://dejure.org/1989,3754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Möglichkeit der indiziellen Bedeutung der Feststellungen eines Gutachters für die Beweisbehauptung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1990, 98
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.1985 - 2 StR 167/85

    Ergänzung der Entscheidungsformel

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89
    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).

    Auch kann der Sachverständige bei vorhandenen Anknüpfungstatsachen in der Lage sein, Erfahrungssätze oder Schlußfolgerungen darzustellen, die die unter Beweis gestellte Behauptung wahrscheinlicher machen (KK Herdegen § 244 Rdn. 77 m.w.N.; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 am angegebenen Ort; BGH NStZ 1985 am angegebenen Ort).

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89
    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75

    Beurteilung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Überschreitung des Maßes

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89
    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).
  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 103/85

    Gutachten - Tatsächliche Grundlage - Sachverständiger - Beweismittel -

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89
    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).
  • BGH, 29.03.1983 - 5 StR 132/83

    Voraussetzungen des Hinweggehens über die Beweisbehauptung des Vorliegens einer

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89
    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Das ist dann der Fall, wenn ohne Rücksicht auf das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme nach sicherer Lebenserfahrung die Beweiserhebung mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erbringen kann (BGH StV 1990, 98; BGH NStZ 1995, 45; 2000, 156; NStZ-RR 2002, 242).
  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14

    Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags wegen

    Von völliger Ungeeignetheit kann deshalb etwa dann nicht ausgegangen werden, wenn der Sachverständige die erforderlichen Anknüpfungstatsachen aufgrund eigener Sachkunde selbst zu ermitteln vermag (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 541/89, StV 1990, 98, 99).
  • BGH, 04.06.1996 - 4 StR 242/96

    Beweisantrag - Unglaubwürdigkeit des Mitangeklagten - Beweistatsache -

    Die Strafkammer hat jedenfalls nicht darauf abgestellt, daß sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lasse (vgl. BGH StV 1990, 98 m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.03.1996 - Ss 438/95

    Anforderungen an einen Beweisermittlungsantrag im Strafverfahren; Ablehnung von

    Die Ablehnung von Beweisanträgen wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels setzt voraus, daß der Tatrichter ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis im Freibeweis feststellen kann, mit dem angebotenen Beweismittel lasse sich das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen (vgl. BGH StV 1990, 98).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
    Die Ablehnung von Beweisanträgen wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels setzt voraus, daß das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis im Freibeweis feststellen kann, daß sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (vgl. BGH StV 1990, 98).
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