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   BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99   

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BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99 (https://dejure.org/2000,1757)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2000 - 2 StR 550/99 (https://dejure.org/2000,1757)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 2 StR 550/99 (https://dejure.org/2000,1757)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 168
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
    Dieses Mordmerkmal, das auf Grund einer Gesamtwürdigung zu beurteilen ist, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließen muß, liegt vor, wenn das Motiv der Tötung nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist (BGHSt 3, 132 ff.; 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 niedriger Beweggrund 22 und 23).
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
    Daß die Angeklagten außer Stande gewesen wären, ihre - das Vorgehen wesentlich prägenden Gefühle des Zorns und der Rache gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern, liegt angesichts der Verwerflichkeit ihrer Tat fern und bedurfte keiner näheren Darlegung (vgl. BGH NStZ 1994, 34 f. = StV 1994, 372 f. m. Anm. Fabricius S. 373, 374; BGH NStZ-RR 1998, 133).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
    Die Feststellungen belegen nämlich, daß sich die Angeklagten bei der Tat der Umstände bewußt waren, die ihre Beweggründe als niedrig erscheinen lassen und daß sie ihre gefühlsmäßigen Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnten (vgl. hierzu BGHSt 28, 210, 212; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15 - m. Anm. Heine JR 1990, 299 ff., 16; 26, 32 und 33).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97

    Tötung eines 12jährigen Mädchens bei Bad Liebenzell muß neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
    Daß die Angeklagten außer Stande gewesen wären, ihre - das Vorgehen wesentlich prägenden Gefühle des Zorns und der Rache gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern, liegt angesichts der Verwerflichkeit ihrer Tat fern und bedurfte keiner näheren Darlegung (vgl. BGH NStZ 1994, 34 f. = StV 1994, 372 f. m. Anm. Fabricius S. 373, 374; BGH NStZ-RR 1998, 133).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

    Auszug aus BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
    Insbesondere bedarf es keiner Entscheidung, ob die Tötung eines vermeintlichen Vergewaltigers auf Grund einer auf "soziokulturellen und religiösen Wertvorstellungen beruhenden Vergeltungspflicht" der Annahme niedriger Beweggründe im Sinne des § 211 StGB entgegenstehen würde (ablehnend für den Fall der Blutrache vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29 = BGH StV 1996, 208 f. m. Anm. Fabricius; vgl. aber auch BGH StV 1997, 565 f.; BGH, Urt. v. 28. August 1979 - 1 StR 282/79; zum Phänomen der Blutrache allgemein: vgl. Wahl, Kriminalistik 1985, 103 ff.; für Tötung zur Rettung der Familienehre oder aus Gründen der Selbstjustiz vgl. BGH NJW 1980, 537 und StV 1981, 399 f.; 1994, 182 = BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 28; BGH StV 1998, 130 f.), da sich die Tat der Angeklagten gegen einen unbeteiligten Dritten richtete.
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Auszug aus BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
    Insbesondere bedarf es keiner Entscheidung, ob die Tötung eines vermeintlichen Vergewaltigers auf Grund einer auf "soziokulturellen und religiösen Wertvorstellungen beruhenden Vergeltungspflicht" der Annahme niedriger Beweggründe im Sinne des § 211 StGB entgegenstehen würde (ablehnend für den Fall der Blutrache vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29 = BGH StV 1996, 208 f. m. Anm. Fabricius; vgl. aber auch BGH StV 1997, 565 f.; BGH, Urt. v. 28. August 1979 - 1 StR 282/79; zum Phänomen der Blutrache allgemein: vgl. Wahl, Kriminalistik 1985, 103 ff.; für Tötung zur Rettung der Familienehre oder aus Gründen der Selbstjustiz vgl. BGH NJW 1980, 537 und StV 1981, 399 f.; 1994, 182 = BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 28; BGH StV 1998, 130 f.), da sich die Tat der Angeklagten gegen einen unbeteiligten Dritten richtete.
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
    Die Feststellungen belegen nämlich, daß sich die Angeklagten bei der Tat der Umstände bewußt waren, die ihre Beweggründe als niedrig erscheinen lassen und daß sie ihre gefühlsmäßigen Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnten (vgl. hierzu BGHSt 28, 210, 212; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15 - m. Anm. Heine JR 1990, 299 ff., 16; 26, 32 und 33).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
    Daraus folgt aber nicht, daß die Schwurgerichtskammer ihre Kognitionspflicht (vgl. dazu BGHSt 25, 72, 75, 76; 32, 215 ff.; Urteil des Senats NStZ 1999, 206 ff m. Anm. Bauer 207 f; Pauly StV 199, 415 ff.) verkannt hätte.
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
    Die Feststellungen belegen nämlich, daß sich die Angeklagten bei der Tat der Umstände bewußt waren, die ihre Beweggründe als niedrig erscheinen lassen und daß sie ihre gefühlsmäßigen Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnten (vgl. hierzu BGHSt 28, 210, 212; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15 - m. Anm. Heine JR 1990, 299 ff., 16; 26, 32 und 33).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
    Ein ohne Plan und Vorbereitung "spontan" aus der Situation heraus gefaßter Tötungsentschluß - was der Annahme niedriger Beweggrinde entgegenstehen könnte (vgl. dazu BGH StV 1982, 566 = NStZ 1983, 19; StV 1984, 72; 1984, 465) liegt somit nicht vor.
  • BGH, 06.11.1997 - 5 StR 548/97

    Aufhebung des Ausspruchs über die Dauer der Jugendstrafe durch eine Revision -

  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 636/83

    Wut über das eventuelle Verlieren des Sorgerechts für ein Kind als niedriger

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

  • BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98

    Erschöpfende Würdigung des Sachverhaltes

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

  • BGH, 28.08.1979 - 1 StR 282/79
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

  • BGH, 05.05.1981 - 1 StR 145/81

    Definition der niedrigen Beweggründe im Fall einer Ehebruchssituation

  • BGH, 10.11.1993 - 3 StR 476/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines niedrigen Beweggrundes

  • BGH, 24.07.1984 - 1 StR 287/84

    Vorliegen niedriger Beweggründe bei Tötung des Opfers zum Abreagieren von

  • BGH, 27.11.1979 - 5 StR 711/79

    Voraussetzungen des Mordmerkmals aus niedrigen Beweggründen bei Bindung des

  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Diese muß Vorgeschichte, Anlaß und Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließen (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 11, 39), sich mithin auf alle äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren erstrecken (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 23, 24, 31).
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    c) An die Stelle der vom Landgericht für den Mord verhängten Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten tritt daher lebenslange Freiheitsstrafe, auf die der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO erkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2000 - 2 StR 550/99, NStZ-RR 2000, 168).

    Zwar handelt es sich bei der Frage, ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt (vgl. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB), um eine primär tatgerichtliche Wertung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 366 f.; Urteil vom 2. Februar 2000 - 2 StR 550/99, NStZ-RR 2000, 168).

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39).

    Zudem hat die Kammer nicht berücksichtigt, daß die Schwelle für die Annahme, der Täter habe seine Antriebe gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können, umso niedriger ist, je schwerwiegender die Tötungstat ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 26 und 39).

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