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   BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96   

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BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96 (https://dejure.org/1997,1632)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1997 - 2 StR 551/96 (https://dejure.org/1997,1632)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 2 StR 551/96 (https://dejure.org/1997,1632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Bebstimmung des Anrechnungsmaßstabes für die vom Angeklagten in den Niederlanden erlittene Freiheitsentziehung - Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 286
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 1 Ws 958/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Grenzübertritt; Illegale Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96
    Die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist zwar mit dem Verbringen über die Grenze vollendet (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1988, 515 [OLG Düsseldorf 04.12.1987 - 1 Ws 958/87] m.w.N. und JMBI. NW 1989, 261, 262), beendet ist sie aber erst, wenn das Rauschgift im Inland in Sicherheit und damit zur Ruhe gekommen ist (BGHSt 3, 40, 44; BGH NStZ 1990, 39).
  • BGH, 10.04.1990 - 5 StR 121/90

    Anrechnung einer ausländischen Freiheitsentziehung

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96
    Da wegen der vergleichbaren Haftbedingungen in den Niederlanden nur ein Anrechnungsmaßstab 1:1 in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1992 - 3 StR 211/92; vom 26. November 1991 - 4 StR 500/91; vom 10. April 1990 - 5 StR 121/90), hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO diesen selbst bestimmt (st. Rspr. vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 567/96 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1991 - 4 StR 500/91

    Verwerfung einer Revision - Anrechenbarkeit von in den Niederlanden verbüßter

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96
    Da wegen der vergleichbaren Haftbedingungen in den Niederlanden nur ein Anrechnungsmaßstab 1:1 in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1992 - 3 StR 211/92; vom 26. November 1991 - 4 StR 500/91; vom 10. April 1990 - 5 StR 121/90), hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO diesen selbst bestimmt (st. Rspr. vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 567/96 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 8/94

    Anforderung an Beurteilung der Ablehnung eines Beweisantrags - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96
    Die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände (vgl. so für den Fall der Verletzung von § 245 StPO: BGHR StPO § 245 Abs. 1 Beruhen 1) kann indessen zu dem Ergebnis führen, daß auch bei richtiger Entscheidung über den Beweisantrag von Seiten des Angeklagten keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten gestellt werden können (vgl. dazu BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 1 mit Anmerkung Müller in StV 1994, 636, 637; Schlüchter a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 01.07.1992 - 3 StR 211/92

    Verwerfung der Revision - Gleichstellung eines Tages in niederländischer Haft mit

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96
    Da wegen der vergleichbaren Haftbedingungen in den Niederlanden nur ein Anrechnungsmaßstab 1:1 in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1992 - 3 StR 211/92; vom 26. November 1991 - 4 StR 500/91; vom 10. April 1990 - 5 StR 121/90), hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO diesen selbst bestimmt (st. Rspr. vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 567/96 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96
    Die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist zwar mit dem Verbringen über die Grenze vollendet (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1988, 515 [OLG Düsseldorf 04.12.1987 - 1 Ws 958/87] m.w.N. und JMBI. NW 1989, 261, 262), beendet ist sie aber erst, wenn das Rauschgift im Inland in Sicherheit und damit zur Ruhe gekommen ist (BGHSt 3, 40, 44; BGH NStZ 1990, 39).
  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 567/96

    Anrechnung einer in Estland erlittenen Auslieferungshaft - Hinzuziehung eines

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96
    Da wegen der vergleichbaren Haftbedingungen in den Niederlanden nur ein Anrechnungsmaßstab 1:1 in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1992 - 3 StR 211/92; vom 26. November 1991 - 4 StR 500/91; vom 10. April 1990 - 5 StR 121/90), hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO diesen selbst bestimmt (st. Rspr. vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 567/96 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95

    Revision - Beruhen - Urteil - Nichtvernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96
    Die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände (vgl. so für den Fall der Verletzung von § 245 StPO: BGHR StPO § 245 Abs. 1 Beruhen 1) kann indessen zu dem Ergebnis führen, daß auch bei richtiger Entscheidung über den Beweisantrag von Seiten des Angeklagten keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten gestellt werden können (vgl. dazu BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 1 mit Anmerkung Müller in StV 1994, 636, 637; Schlüchter a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89

    Voraussetzungen für die Beendigung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96
    Die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist zwar mit dem Verbringen über die Grenze vollendet (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1988, 515 [OLG Düsseldorf 04.12.1987 - 1 Ws 958/87] m.w.N. und JMBI. NW 1989, 261, 262), beendet ist sie aber erst, wenn das Rauschgift im Inland in Sicherheit und damit zur Ruhe gekommen ist (BGHSt 3, 40, 44; BGH NStZ 1990, 39).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96
    Nach § 9 StGB ist deshalb auch für ihn Hanau der Tatort hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 39, 88, 91 [BGH 04.12.1992 - 2 StR 442/92] m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitwirkung des Richter in einem

    Insbesondere im Zusammenhang mit Hilfstatsachen des Beweises, also mit Tatsachen, die einen zwingenden oder möglichen Schluss auf den Beweiswert eines Beweismittels zulassen, kann sich für das Revisionsgericht die Überzeugung ergeben, dass der Tatrichter den Beweisantrag auch mit der Begründung der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache hätte zurückweisen können (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211, 212); dies kommt auch in Betracht, wenn die beantragte Vernehmung eines Auslandszeugen (§ 244 Abs. 5 Satz 1 StPO) unter Aufklärungsgesichtspunkten nicht erforderlich gewesen war (vgl. Senat, Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, NStZ 1997, 286).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine aufgrund der bereits zuvor erhobenen Beweise eindeutige Beweislage im Rahmen der Entscheidung über die Einvernahme von Auslandszeugen berücksichtigt werden darf (siehe BGH, Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, NStZ 1997, 286 f. sowie BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13, NStZ 2014, 51, 52 - die dort allerdings verneint wurde).
  • KG, 29.01.2024 - 3 ORbs 14/24

    Beweisantrag, Bescheidung erst im Urteil, Verfahrensfehler

    Das Revisionsgericht kann das Beruhen in einem solchen Fall daher regelmäßig nicht schon mit der Erwägung verneinen, der Antrag hätte mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden dürfen (vgl. BGH NStZ 1997, 286; Krehl a.a.O.).

    Insoweit ist zu beachten, dass die Bescheidung eines Beweisantrags den Antragsteller vom Standpunkt des Gerichts zu der Beweisbehauptung unterrichten und ihm Gelegenheit geben soll, sich auf die dadurch entstandene Prozesslage einzustellen (vgl. BGH NStZ 1997, 286).

    anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten stellen können, ist ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 286; NStZ-RR 2010, 211; KG, Urteil vom 1. Februar 2018 - (5) 121 71/17 (49/17) - HansOLG Hamburg StV 2016, 4303; Krehl a.a.O., Rn. 234).

  • KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17

    Begründung von Beweisantragsablehnung und Verwarnung

    Das Revisionsgericht kann das Beruhen in einem solchen Fall daher regelmäßig nicht schon mit der Erwägung verneinen, der Antrag hätte mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden dürfen (vgl. BGH NStZ 1997, 286 - juris Rdn. 10; Krehl a.a.O.).

    Insoweit ist zu beachten, dass die Bescheidung eines Beweisantrags den Antragsteller vom Standpunkt des Gerichts zu der Beweisbehauptung unterrichten und ihm Gelegenheit geben soll, sich auf die dadurch entstandene Prozesslage einzustellen (vgl. BGH NStZ 1997, 286 - juris Rdn. 10).

    Nur wenn die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände (dazu vgl. BGH StV 1997, 170 - juris Rdn. 8, 13), wie sie sich in Urteil und Revisionsvorbringen darstellen, zu dem Ergebnis führt, dass der Angeklagte in Auseinandersetzung mit der rechtsfehlerfreien Begründung keine für die Beweiserhebung erheblichen Argumente hätte vortragen und keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten stellen können, ist ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 286 - juris Rdn. 10; NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 11; HansOLG Hamburg StV 2016, 803 - juris Rdn. 40; Krehl a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Die Bescheidung des Beweisantrages soll den Antragsteller in die Lage versetzen, sich auf die neue, durch die Ablehnung seines Beweisantrages entstandene Prozesssituation einzustellen und gegebenenfalls einen geänderten Antrag zu stellen (BGH NStZ 1997, 286).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 45/22

    Keine täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Zubilligung von

    b) Das Landgericht hat es unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, BGHR StGB § 9 Abs. 1 Tatort 3; vgl. hierzu auch: Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 952; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., Rn. 706 mwN) als zur Annahme täterschaftlicher Einfuhr ausreichend angesehen, dass der Angeklagte durch die Zubilligung von Kommission das Risiko der Bezahlung der Betäubungsmittel auf sich genommen habe.

    Mit diesen Anforderungen stehen auch die Ausführungen der seitens des Landgerichts in Bezug genommenen Entscheidung in Einklang (BGH, Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, aaO), wonach das - dort nur kurz umrissene - Vorgehen des dortigen Angeklagten den Tatbestand der "Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge oder zumindest der Anstiftung oder der Beihilfe zu diesem Verbrechen" erfülle.

  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    Fehlt eine derartige Begründung, kommt eine Verwerfung der Revision, die auf die unrichtig begründete Ablehnung eines Beweisantrages gestützt ist, nach § 337 StPO allenfalls dann in Betracht, wenn ein anderer tragfähiger Ablehnungsgrund vorliegt und zugleich auszuschließen ist, daß der Antragsteller diesen hätte entkräften können, wenn er ihm bereits im Beschluß nach § 244 Abs. 6 StPO mitgeteilt worden wäre (vgl. BGH NStZ 1997, 286).
  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04

    Revisibilität der Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (Behandlung von

    Im Gegensatz zur Auffassung des Generalbundesanwalts kann der Senat nicht ausschließen, daß das Urteil auf der fehlerhaften Ablehnung des Beweisantrags beruht (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Ablehnung 1).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Eine durch Observation festzustellende unauffällige Lebensweise des Angeklagten S in diesem Zeitraum ist für die Beweisführung offensichtlich bedeutungslos (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Ablehnung 1).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21

    Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als

    Wird ein Beweisantrag fehlerhaft als Beweisermittlungsantrag behandelt, ist diese Voraussetzung regelmäßig auch dann erfüllt, wenn der Beweisantrag als solcher rechtsfehlerfrei hätte abgelehnt werden können (BGH, Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Ablehnung 1; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 18, 19; KKStPO, Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 223; MüKoStPO/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 412).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

  • BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02

    Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07

    Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und

  • OLG Zweibrücken, 02.08.2016 - 1 OLG 1 Ss 55/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

  • BGH, 12.08.2005 - 2 StR 480/04

    Aufklärungspflicht; Zurückweisung eines Beweisantrags (Bedeutungslosigkeit);

  • BGH, 24.06.2008 - 5 StR 238/08

    Begriff des Beweisantrages (bestimmte Beweisbehauptung; Konnexität; wiederholte

  • BGH, 27.07.2004 - 4 StR 239/04

    Unzutreffende Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit

  • BGH, 08.01.2003 - 2 StR 459/02

    Bestimmung des Anrechnungsmaßstabes für in den Niederlanden erlittene

  • BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98

    Tatbestandsmerkmal der "Einfuhr" im Sinne von § 30 a Abs. 2 Nr. 2

  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04

    Hauptverhandlung; Entfernung des Angeklagten; Begründung des Beschlusses;

  • BGH, 15.12.1998 - 4 StR 643/98

    In Niederlanden erlittene Freiheitsentziehung; Bestimmung des

  • BGH, 17.07.2002 - 2 AR 77/02

    Sofortige Beschwerde - Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit - Gerichtsstand -

  • OLG Karlsruhe, 12.08.1997 - 1 Ws 229/97
  • OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15

    Revision in Strafsachen: Mitteilungspflicht über die Verlesung des Protokolls der

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 4 Ws 248/01

    Versäumnis der Revisionseinlegungsfrist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 2b Ss 81/01

    Versäumnis der Revisionseinlegungsfrist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BGH, 20.01.2021 - 5 StR 531/20

    Verwerfung der Revisionen

  • KG, 03.03.2009 - 1 Ss 524/08
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