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   BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19   

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BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19 (https://dejure.org/2020,27269)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2020 - 2 StR 552/19 (https://dejure.org/2020,27269)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 (https://dejure.org/2020,27269)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 253 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 StGB
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit: erschöpfende Beweiswürdigung; Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters bei vorformuliertem Formalgeständnis); Erpressung (kein Rückschluss auf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 357 StPO, § 253 StGB, § 337 StPO, § 204 Abs. 2 BGB, § 263 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung; Besorgnis der fehlerhaften Beweiswürdigung; Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters als Basis der Überzeugung des Tatgerichts; Erstreckung der Urteilsaufhebung auf den nichtrevidierenden ...

  • rewis.io

    Strafurteil wegen versuchter räuberischer Erpressung: Beweiswert eines "Formalgeständnisses"; Behauptung eines materiellrechtlich bestehenden Anspruchs auf die Erpressungssumme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253 ; StPO § 357
    Revision gegen die Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung; Besorgnis der fehlerhaften Beweiswürdigung; Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters als Basis der Überzeugung des Tatgerichts; Erstreckung der Urteilsaufhebung auf den nichtrevidierenden ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 356
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.07.2003 - 5 StR 65/02

    Versuchter Betrug (bedingter Tatvorsatz bei begründeten Zweifeln hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19
    Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch rechtmäßige Forderungen mit unrechtmäßigen Mitteln eingetrieben werden; dies nimmt weder der Forderung ihre Rechtmäßigkeit (vgl. zu § 263 StGB BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 ? 5 StR 65/02, NStZ 2003, 663 mwN), noch kann aus konspirativem Verhalten zur Verdeckung der unrechtmäßigen Mittel auf eine rechtswidrige Bereicherungsabsicht geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 ? 1 StR 359/08, insoweit in NStZ-RR 2009, 17 nicht abgedruckt).

    Die Strafkammer hätte deswegen in den Blick nehmen müssen, dass die Annahme eines bedingten Vorsatzes ein normatives Verständnis der Angeklagten voraussetzt, das nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 ? 5 StR 65/02, NStZ 2003, 663).

  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08

    Subjektiver Tatbestand des Straftatbestandes der räuberischen Erpressung bezogen

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19
    Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch rechtmäßige Forderungen mit unrechtmäßigen Mitteln eingetrieben werden; dies nimmt weder der Forderung ihre Rechtmäßigkeit (vgl. zu § 263 StGB BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 ? 5 StR 65/02, NStZ 2003, 663 mwN), noch kann aus konspirativem Verhalten zur Verdeckung der unrechtmäßigen Mittel auf eine rechtswidrige Bereicherungsabsicht geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 ? 1 StR 359/08, insoweit in NStZ-RR 2009, 17 nicht abgedruckt).

    Die Strafkammer hat in diesem Zusammenhang auch nicht erkennbar in den Blick genommen, dass es für die Frage, ob ein Anspruch besteht, die Bereicherung also nicht im Sinne des § 253 StGB rechtswidrig ist, nicht auf dessen prozessuale Durchsetzbarkeit ankommt, sondern diese sich allein nach der materiellen Rechtslage bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 ? 1 StR 359/08, NStZ-RR 2009, 17, 18).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19
    Er wird gegebenenfalls für alle Angeklagten eine Kompensationsentscheidung nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) zu treffen haben; insoweit nimmt der Senat Bezug auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift.
  • BGH, 22.07.1998 - 2 StR 40/98

    Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19
    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben, die Tatbeteiligung des Angeklagten U. näher als bislang geschehen in den Blick zu nehmen und zu würdigen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 1998 ? 2 StR 40/98, NStZ 1998, 622).
  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 265/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Gesetzbindung des Richters:

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19
    Die Strafkammer hätte ferner in den Blick nehmen und erörtern müssen, dass sich das vom Nichtrevidenten abgegebene "Geständnis' in einer als richtig bestätigten Verteidigererklärung erschöpfte, zu der keine Rückfragen zugelassen waren (zu einem solchen "Formalgeständnis' vgl. schon Senat, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170; BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, NStZ 2014, 53; vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02, NStZ-RR 2006, 187).
  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19
    Hängt die Überzeugung des Tatgerichts entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters ab, sind die für die Richtigkeit der Angaben dieses (einzigen) Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkte umfassend zu prüfen, zu würdigen und dies im Urteil deutlich zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. September 2011 ? 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52; Beschluss vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 352/18 Rn. 23; KK-StPO/Ott, aaO, § 261 Rn. 103).
  • BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14

    Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung (Annahme eines unbegründeten

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19
    Ein sachlich-rechtlicher Fehler kann indessen dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. Februar 2015 ? 2 StR 278/14, NStZ 2015, 419 mwN).
  • BGH, 31.10.2006 - 2 StR 417/06

    Indizienbeweis (Beweiswürdigung; Darlegung; Urteilsgründe); Schätzung (Grundlage;

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19
    Bei der Würdigung indizieller Beweisergebnisse ist es in der Regel erforderlich, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Anknüpfungspunkte der Würdigung so mitzuteilen, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung möglich ist; den Angeklagten belastende Schlussfolgerungen dürfen nicht auf Vermutungen oder bloße Möglichkeiten gestützt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2006 ? 2 StR 417/06, NStZ-RR 2007, 86; SSW-StPO/Schluckebier, 4. Aufl., § 261 Rn. 15; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 62).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19
    Auf nicht zweifelsfrei festgestellte belastende Indizien darf ein Urteil nicht gestützt, sie dürfen zu dessen Begründung nicht einmal ergänzend herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 ? 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2325).
  • BGH, 05.01.2000 - 3 StR 560/99

    Ausführungen zur Beweiswürdigung des Tatgerichts bezüglich des Todeszeitpunktes

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19
    Das Landgericht hat zwar zutreffend angenommen, dass die Widerlegung einer Einlassung allein nicht eine dem Angeklagten ungünstige Sachverhaltsfeststellung begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 2000 - 3 StR 560/99), dazu aber und weiter das Folgende ausgeführt:.
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

  • BGH, 26.01.2006 - 3 StR 415/02

    Unzulässiger Rechtsmittelverzicht (Absprache); unzulässiger Gegenstand einer

  • BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13

    Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein

  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    Es steht - wie der weitere Aufklärungsbedarf (§ 244 Abs. 2 StPO) - in einer umgekehrten Wechselbeziehung zu der inhaltlichen Qualität des Geständnisses (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 20; Beschluss vom 7. November 2018 - 1 StR 143/18 Rn. 7; Beschluss vom 13. September 2016 - 5 StR 338/16 Rn. 9 ff.; MüKo-StPO/Wenske, 2. Aufl., § 267 Rn. 188 ff.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 Rn. 49 ff.).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22

    Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer

    aa) Hängt - wie hier - die Überzeugung von der Täterschaft einer bestreitenden Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Mittäterin ab, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 19; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 11; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08, StV 2008, 451; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 6 StR 445/22, NStZ-RR 2023, 222; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183).

    cc) Dabei hatte die Jugendkammer auch deshalb Anlass zur Darlegung der Aussageinhalte aus dem Ermittlungsverfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 20 mwN), weil sich die Einlassung der Mitangeklagten E.      in der Hauptverhandlung in einer als richtig bestätigten Verteidigererklärung erschöpfte, zu der keine Rückfragen zugelassen waren.

  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20

    Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz:

    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist ebenso rechtsfehlerhaft wie eine solche, die gewichtige Umstände nicht mit in Betracht zieht, welche die Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft eines Angeklagten in Frage zu stellen geeignet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 13).

    Bei der Würdigung indizieller Beweisergebnisse ist es in der Regel erforderlich, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Anknüpfungsergebnisse der Würdigung so mitzuteilen, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung möglich ist; den Angeklagten belastende Schlussfolgerungen dürfen nicht auf Vermutungen oder bloße Möglichkeiten gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 2006 - 2 StR 417/06 Rn. 5 und vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20

    Mittäterschaft (keine Mitwirkung am Kerngeschehen: Vorbereitungs- und

    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist ebenso rechtsfehlerhaft wie eine solche, die gewichtige Umstände nicht mit in Betracht zieht, welche die Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft eines Angeklagten in Frage zu stellen geeignet sind (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19, juris Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 11.11.2021 - 2 OLG 32 Ss 184/21

    Unerlaubtes Handeltreiben, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten

    Ein sachlich-rechtlicher Fehler kann indes dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., BGH 2 StR 278/14 v. 18.02.2015, NStZ 2015, 419; 2 StR 552/19 v. 27.05.2020, BeckRS 2020, 23344 Rn. 13; 2 StR 466/18 v. 16.10.2019, BeckRS 2019, 30970 Rn. 6).
  • LG Hanau, 29.08.2022 - 2 Ns 3386 Js 7012/20

    Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung

    Auf nicht zweifelsfrei festgestellte belastende Indizien darf ein Urteil nicht gestützt, sie dürfen zu dessen Begründung nicht einmal ergänzend herangezogen werden (BGH, Beschluss vom 27.05.2020, 2 StR 552/19 juris Rn. 21 mwN).
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