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   BGH, 23.01.2008 - 2 StR 555/07   

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https://dejure.org/2008,6501
BGH, 23.01.2008 - 2 StR 555/07 (https://dejure.org/2008,6501)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2008 - 2 StR 555/07 (https://dejure.org/2008,6501)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07 (https://dejure.org/2008,6501)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verurteilung eines Angeklagten bei von einer früheren polizeilichen Aussage abweichender gerichtlicher Aussage eines Zeugen; Bestand des Urteils in einem Revisionsverfahren bei nicht zutreffender Gewichtung und Prüfung der Beweisanzeichen durch das ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 182 Abs. 2; ; StGB § 182 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 182 Abs. 2
    Erforderlichkeit von Feststellungen zur fehlenden sexuellen Selbstbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 238
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Bamberg, 12.05.2016 - 2 UF 58/16

    Wirksamkeit der in Syrien geschlossenen Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt

    Eine Strafbarkeit unterliegt insoweit bei 14-jährigen Sexualpartnern der Einzelfallbetrachtung (vgl. BGH StV 2008, 238).
  • BGH, 20.08.2013 - 3 StR 222/13

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (fehlende Fähigkeit zur sexuellen

    Nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung in jedem konkreten Einzelfall festzustellen (BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1996 - 1 StR 481/95, BGHSt 42, 27, 29; vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 341/06, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Nr. 1 Missbrauch 1 und vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, StV 2008, 238, 239; MünchKomm-StGB/Renzikowski, 2. Aufl., § 182 Rn. 56; LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 182 Rn. 60, jew. mwN; aA SSW-StGB/Wolters, 1. Aufl., § 182 Rn. 20); dementsprechend ist die Beweisaufnahme jedenfalls auf solche Umstände zu erstrecken, die dem Tatgericht die Beurteilung erlauben, ob bei dem Opfer die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht vorhanden war (vgl. MünchKomm-StGB/Renzikowski, aaO; LK/Hörnle, aaO, § 182 Rn. 62; SSW/Wolters, aaO, § 182 Rn. 22).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 422/19

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (sexuelle Handlungen zwischen einer über 21

    Das vom Tatbestand vorausgesetzte Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung dem Täter gegenüber ergibt sich nicht schon allein aus dem Umstand, dass die betroffene jugendliche Person unter 16 Jahre alt ist, sondern bedarf der konkreten Feststellung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 1 StR 221/20, NStZ-RR 2020, 344, 345; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 StR 57/20 Rn. 10; Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Selbstbestimmungsfähigkeit 1; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 341/06, NStZ 2007, 329 mwN).
  • BGH, 10.07.2020 - 1 StR 221/20

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen durch eine Person über 21 Jahren (Ausnutzen

    Einschränkungen der Selbstbestimmungsfähigkeit sind in dieser Altersstufe zwar möglich, werden aber, anders als bei Kindern unter 14 Jahren, vom Gesetz nicht als zwingend gegeben vorausgesetzt (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07 Rn. 8).

    Insoweit bedarf es dazu konkreter Feststellungen (BGH, Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17 Rn. 6; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07 Rn. 8), die etwa nicht allein darauf gestützt werden können, dass die Nebenklägerin bis zu dem ersten Vorfall noch keine sexuellen Erfahrungen hatte (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07 Rn. 8).

  • BGH, 17.06.2020 - 2 StR 57/20

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Selbstbestimmungsfähigkeit)

    Ob dies der Fall ist, bedarf der konkreten Feststellung in jedem Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75; Senat, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Selbstbestimmungsfähigkeit 1).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 83/17

    Sachlich-rechtlicher Mangel durch Verstoß gegen die allseitige Kognitionspflicht;

    Ob dies der Fall ist, bedarf der konkreten Feststellung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Selbstbestimmungsfähigkeit 1).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Nach dem Gesagten bestanden insbesondere auch tragfähige außerhalb der Aussage der Geschädigten liegende Gründe (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 08.12.2004 - 2 StR 441/04, StV 2005, 487, 488; BGH, Beschl. v. 23.01.2008 - 2 StR 555/07, StV 2008, 238), die für die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben sprechen, namentlich insbesondere die Feststellungen aus dem Gutachten des LKA NRW vom 29.08.2017 (Vorhandensein von Sperma des Angeklagten in den Bereichen "Cervix", "oberes Scheidengewölbe" und "unteres Scheidengewölbe"), die Feststellungen des Zeugen S (akute Belastungsreaktion) sowie die Angaben der Zeugen W. und S. .
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