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   BGH, 23.05.2013 - 2 StR 555/12   

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https://dejure.org/2013,16318
BGH, 23.05.2013 - 2 StR 555/12 (https://dejure.org/2013,16318)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2013 - 2 StR 555/12 (https://dejure.org/2013,16318)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12 (https://dejure.org/2013,16318)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 1 StGB; § 53 StGB; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB
    Betrug; Tatmehrheit bei mittelbarer Täterschaft kraft Organisationsherrschaft; Verfall (Sperrung des Verfalls des aus der Tat Erlangten durch Gegenansprüche eines Verletzten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB
    Konkurrenzverhältnisse beim Betrug: Natürliche Handlungseinheit bei Organisationstätigkeit durch den Hintermann eines Unternehmens

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anzahl der selbstständig rechtlichen Handlungen des Angeklagten bei Durchführung von Betrügereien zu Lasten der Kunden durch Vermittler des Angeklagten

  • rewis.io

    Konkurrenzverhältnisse beim Betrug: Natürliche Handlungseinheit bei Organisationstätigkeit durch den Hintermann eines Unternehmens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Anzahl der selbstständig rechtlichen Handlungen des Angeklagten bei Durchführung von Betrügereien zu Lasten der Kunden durch Vermittler des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 702/94

    Beweiswürdigung - Beweisantrag - Freibeweisverfahren - Sachverständigengutajchten

    Auszug aus BGH, 23.05.2013 - 2 StR 555/12
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung über den Strafausspruch weist der Senat ergänzend darauf hin, dass es rechtlich bedenklich ist, einen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens mit Hinweis auf genügende eigene Sachkunde abzulehnen, nachdem sich das Tatgericht diese Sachkunde erst durch Befragung eines Sachverständigen im Freibeweisverfahren verschafft hat (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 1995 - 2 StR 702/94, StV 1995, 339).
  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 160/09

    Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen der Strafbarkeit des Betreibens einer auf

    Auszug aus BGH, 23.05.2013 - 2 StR 555/12
    Wird im Fall einer Organisation eines Unternehmens, das durch Mitarbeiter Kunden täuscht und hierdurch zu Vermögensverfügung veranlasst, ein einheitlicher Tatbeitrag des Hintermanns in seiner Organisationstätigkeit gesehen, wie es das Landgericht im Fall der Täuschung von 159 Kunden durch Vermittler zutreffend angenommen hat, dann gilt dies für alle Fälle, in denen dieser Täter nicht selbst eigenhändig gegenüber den Kunden Betrügereien begeht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, StV 2010, 363).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 447/10

    Verfall (für die Tat erlangtes; aus der Tat erlangtes: entgegenstehende Ansprüche

    Auszug aus BGH, 23.05.2013 - 2 StR 555/12
    Um Vorteile "für die Tat" handelt es sich demgegenüber, wenn die Vermögenswerte als Gegenleistung für sein rechtswidriges Tun gewährt werden, etwa wenn ein Lohn für die Tatbegehung gezahlt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229).
  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

    Insoweit liegt bei ihm eine einheitliche Handlung vor (vgl. zu einem "uneigentlichen Organisationsdelikt" Senat, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389).
  • BGH, 17.04.2014 - 2 StR 405/12

    Verminderte Schuldfähigkeit (Unfähigkeit zur Unrechtseinsicht: Vorwerfbarkeit);

    Die Zurechnung des tatbestandsmäßigen Handelns der Mitarbeiter des Unternehmens nach § 25 Abs. 2 StGB führt aber in den übrigen Fällen im Rahmen eines "uneigentlichen Organisationsdelikts" dazu, dass dem Angeklagten insoweit nur eine Tat im Rechtssinne aufgrund seiner Mitwirkung an der Organisation der betrügerischen Handlungen im Unternehmen zur Last liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/13, wistra 2013, 389 f.).
  • BGH, 26.03.2014 - 2 StR 274/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen eigener Sachkunde des Gerichts (Ablehnung

    aa) Es ist rechtsfehlerhaft, einen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens mit Hinweis auf genügende eigene Sachkunde abzulehnen, wenn sich das Tatgericht diese Sachkunde zuvor gezielt durch Befragung eines Sachverständigen im Freibeweisverfahren verschafft hat, um einen - entsprechend erwarteten - Beweisantrag ablehnen zu können (vgl. auch Senat, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389, 399 (zur Verschaffung eigener Sachkunde im Freibeweisverfahren nach Stellung des Beweisantrags) mwN).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 134/15

    Tatmehrheit (eigenständige Bestimmung für jeden Tatbeteiligten: Zahl der eigenen

    Wirkt ein Täter an einzelnen Taten selbst nicht unmittelbar mit, sondern erschöpfen sich seine Tatbeiträge hierzu im Aufbau und der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten "Geschäftsbetriebs', sind diese Tathandlungen als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat zusammenzufassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, StV 2010, 363, vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12, StV 2013, 386, 387, und vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389 f.).
  • BGH, 03.07.2018 - 4 StR 621/17

    Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines

    Denn wenn das Tatgericht die Anhörung eines Sachverständigen für erforderlich hält, um sich sachkundig zu machen, muss der Sachverständige in der Hauptverhandlung im Strengbeweisverfahren gehört werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 702/94, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Strengbeweis 1; Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 274/13, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Satz 1, Sachkunde 14; vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389 f.; SK-StPO/Frister, 5. Aufl., § 244 Rn. 209; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 244 Rn. 73).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 365/14

    Betrug (rechtlich selbständige Handlungen bei Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter

    Wirkt ein Täter an einzelnen Taten anderer Beteiligter selbst nicht unmittelbar mit, sondern erschöpfen sich seine Tatbeiträge hierzu im Aufbau und in der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten "Geschäftsbetriebes", sind diese Tathandlungen als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, StV 2010, 363, vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12, StV 2013, 386 und vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389).
  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17

    Betrug (Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter im Rahmen einer Tatserie; Aufbau und

    Wirkt ein Täter an einzelnen Taten selbst nicht unmittelbar mit einem individuellen Tatbeitrag mit, sondern erschöpft sich seine Mitwirkung daran im Aufbau und in der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten "Geschäftsbetriebs', sind diese Tathandlungen als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183 f.; Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, NStZ 2010, 103, 104; vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334, und vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15, wistra 2016, 309, 310 mwN).
  • BGH, 16.12.2021 - 3 StR 302/21

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Tatrichterliche Sachkunde bezüglich der

    Wenn das Tatgericht die Anhörung eines Sachverständigen für erforderlich hält, um sich sachkundig zu machen, muss der Sachverständige in der Hauptverhandlung im Strengbeweisverfahren gehört werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2018 - 4 StR 621/17, StV 2019, 811 Rn. 6; vom 26. März 2014 - 2 StR 274/13, BGHR StGB § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 14; vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389 f.; Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 702/94, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Strengbeweis 1; KK-StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 46, 198; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 244 Rn. 72).
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 514/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich); eigene Entscheidung in

    Im Rahmen dieser - zutreffend unter dem Gesichtspunkt eines uneigentlichen Organisationsdeliktes (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, StV 2010, 363; vom 23. Mai 2012 - 2 StR 555/12, wistra 2012, 389 f.; BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12, StV 2013, 386, 387) als einheitlich gewerteten - Tat ist für die als "Fall 8' und "Fall 36' erfassten Vorgänge der Eintritt eines Schadens nicht belegt.
  • BGH, 22.11.2022 - 5 StR 357/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Die Tat ist damit Teil des ausgeurteilten uneigentlichen Organisationsdelikts und steht dazu nicht in Tatmehrheit (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03).
  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
  • BGH, 10.11.2020 - 2 StR 126/19

    Haftung für die Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner

  • LG Würzburg, 01.07.2021 - 5 KLs 721 Js 2934/20

    Anforderungen an Erlangen des Tatertrages bei Einziehungsentscheidung

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