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   BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99   

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BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99 (https://dejure.org/2000,6599)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2000 - 2 StR 555/99 (https://dejure.org/2000,6599)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99 (https://dejure.org/2000,6599)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.1997 - 3 StR 25/97

    Vorwerfbarkeit von fehlender Schuldeinsicht und fehlender innerer Abkehr von der

    Auszug aus BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99
    Bei der Entscheidung über die Maßregel durfte ebensowenig wie bei der eigentlichen Strafzumessung berücksichtigt werden, daß ihm "Schuldeinsicht oder innere Abkehr" fehlt (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 und 24).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99
    Bei der Entscheidung über die Maßregel durfte ebensowenig wie bei der eigentlichen Strafzumessung berücksichtigt werden, daß ihm "Schuldeinsicht oder innere Abkehr" fehlt (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 und 24).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auszug aus BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99
    Da der Angeklagte den Schuldvorwurf bestritten hatte, lassen diese Ausführungen besorgen, daß zulässiges Verteidigungsverhalten bei der Prognoseentscheidung im Rahmen von § 66 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 StGB rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4 = NStZ 1993, 37) zu dessen Nachteil gewertet wurde.
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).

    Andernfalls wäre der Angeklagte gezwungen, seine Verteidigungsstrategie aufzugeben, will er hinsichtlich der Sicherungsverwahrung einer ihm ungünstigen Entscheidung entgegenwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 aaO).

  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder

    Anderenfalls wäre der Angeklagte gezwungen, seine Verteidigungsstrategie zu ändern, um der Anordnung von Sicherungsverwahrung zu entgehen (BGH StV 2002, 19; Beschl. v. 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11 - Rn. 6).
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