Rechtsprechung
BGH, 13.02.2013 - 2 StR 556/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 337 StPO
Beweiswürdigung (Beweisaufnahme außerhalb der Hauptverhandlung; Inbegriffsrüge; Beruhen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verwertbarkeit von außerhalb der Hauptverhandlung erlangtem Wissen und gerichtskundigen Tatsachen - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Entscheidung des Tatrichters zur Schuld- oder Straffrage
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verwertbarkeit von außerhalb der Hauptverhandlung erlangtem Wissen und gerichtskundigen Tatsachen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Anforderungen an die Entscheidung des Tatrichters zur Schuld- oder Straffrage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Unzulässigkeit privater Augenscheinseinnahme
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.03.2012 - 21 Ks 10/11
- BGH, 13.02.2013 - 2 StR 556/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 357
- StV 2013, 548
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.02.1964 - 1 StR 510/63
Verwertung von Tonbandaufnahmen der Hauptverhandlung bei der Urteilsberatung - …
Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 2 StR 556/12
Der Tatrichter darf seiner Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage nur das zugrunde legen, was er an Erkenntnissen durch die Verhandlung und in der Verhandlung im Rahmen einer förmlichen Beweiserhebung oder unter Berücksichtigung der Einlassung des Angeklagten gewonnen hat (vgl. BGHSt 19, 193, 195; s. auch BGHSt 45, 354, 357). - BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche …
Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 2 StR 556/12
Der Tatrichter darf seiner Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage nur das zugrunde legen, was er an Erkenntnissen durch die Verhandlung und in der Verhandlung im Rahmen einer förmlichen Beweiserhebung oder unter Berücksichtigung der Einlassung des Angeklagten gewonnen hat (vgl. BGHSt 19, 193, 195; s. auch BGHSt 45, 354, 357). - BGH, 13.02.2002 - 2 StR 1/02
Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Glaubwürdigkeit; …
Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 2 StR 556/12
Die Aufhebung der Verurteilung wegen des Tötungsdelikts zieht die Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs sowie auch der darauf bezogenen Entscheidungen im Adhäsionsverfahren nach sich, für die mit der Aufhebung des ihnen zugrunde liegenden Schuldspruchs die Grundlage entfallen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 2 StR 1/02; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10). - BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche …
Auszug aus BGH, 13.02.2013 - 2 StR 556/12
Die Aufhebung der Verurteilung wegen des Tötungsdelikts zieht die Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs sowie auch der darauf bezogenen Entscheidungen im Adhäsionsverfahren nach sich, für die mit der Aufhebung des ihnen zugrunde liegenden Schuldspruchs die Grundlage entfallen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 2 StR 1/02; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10).
- BayObLG, 21.01.2022 - 202 ObOWi 2/22
Heilung eines Zustellungsmangels durch Zugang des Bußgeldbescheids bei sonstigem …
aa) Eine entsprechende Verpflichtung zum Hinweis der Verwertung gerichtskundiger Tatsachen ist allgemein anerkannt (…vgl. nur BGH, Urt. v. 17.05.2018 - 3 StR 508/17 = StraFo 2018, 434 = JR 2018, 579 = BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 Offenkundigkeit 5;… Beschluss vom 24.09.2015 - 2 StR 126/15 = NStZ 2016, 123 = BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 5 = StV 2018, 479; 13.02.2013 - 2 StR 556/12 = NStZ 2013, 357 = BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 4 = StV 2013, 548;… 20.09.1988 - 5 StR 405/88 = BGHR StPO § 261 Offenkundigkeit 1= NStE Nr. 50 zu § 29 BtMG). - OLG Rostock, 12.08.2019 - 20 RR 28/19
Verfolgung Unschuldiger: Konkurrenzverhältnis bei Verteilen mehrerer …
Eine Ausnahme kann gelten bei gerichtskundigen Tatsachen, wenn sie zuvor, auch in ihrer Wertung als "gerichtskundig", zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (BGH, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 StR 556/12 -, Rn. 7, juris). - BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
Verwertung dienstlichen Wissens des Richters
Unbeschadet der Möglichkeit eines Vorhalts darf der erkennende Richter dienstliches Wissen, das er außerhalb der Hauptverhandlung erlangt hat, als solches grundsätzlich nicht ohne förmliche Beweiserhebung zum Nachteil des Betroffenen verwerten, so etwa auch Äußerungen eines Sachverständigen in einem anderen Verfahren (vgl. BGHSt 19, 193, 195; 45, 354, 357; BGH NStZ 2013, 357;… LR/Sander a.a.O. Rn 19). - OLG Rostock, 12.08.2019 - 1 Ss 26/19
Inhalt der Hauptverhandlung als Entscheidungsgrundlage bei Urteil
Eine Ausnahme kann gelten bei gerichtskundigen Tatsachen, wenn sie zuvor, auch in ihrer Wertung als "gerichtskundig", zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (BGH, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 StR 556/12 -, Rn. 7, juris).