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   BGH, 15.01.1952 - 2 StR 567/51   

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BGH, 15.01.1952 - 2 StR 567/51 (https://dejure.org/1952,976)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1952 - 2 StR 567/51 (https://dejure.org/1952,976)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51 (https://dejure.org/1952,976)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 836
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von

    Ein Angeklagter kann die Vorladung von Beweispersonen im Sinne dieser Vorschrift gemäß §§ 220, 38 StPO nur mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers bewirken (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81, NStZ 1981, 401; ebenso bereits BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51, NJW 1952, 836 zu § 245 StPO a.F.); er hat die förmliche Ladung nachzuweisen, wenn diese nicht aktenkundig ist (MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl., § 245 Rn. 16 a.E.).
  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts

    Ein Angeklagter oder sein Verteidiger können die Vorladung von Beweispersonen im Sinne dieser Vorschrift nur mithilfe eines Gerichtsvollziehers nach § 38 StPO bewirken (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51; Beschlüsse vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81; vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).
  • BVerwG, 02.12.1969 - VI C 138.67

    Versagung der Aussagegenehmigung - Gesichtspunkt der Wahrheitserforschungspflicht

    Dazu ist bei einem vom Angeklagten "präsentierten" Zeugen erforderlich, daß dieser gemäß § 220 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 38 StPO durch den Gerichtsvollzieher geladen worden ist (vgl. BGH in NJW 1952, 836); der Zeuge muß außerdem erschienen sein, wozu er verpflichtet ist, wenn ihm bei der Ladung die gesetzliche Entschädigung für Reisekosten und Versäumnis bar dargeboten oder deren Hinterlegung bei der Geschäftsstelle nachgewiesen wird (§ 220 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 385/81

    Vernehmung eines ohne Vorladung vom Angeklagten "gestellten" Sachverständigen -

    Die Vernehmung eines ohne Vorladung nach § 38 StPO vom Angeklagten "gestellten" Sachverständigen richtet sich nicht nach § 245 Abs. 2 StPO, sondern nach § 244 Abs. 2 bis 4 StPO (RGSt 68, 403, 404; BGH NJW 1952, 836; weitere Nachweise: Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag 4. Aufl. S. 492 Anm. 13).
  • BGH, 13.09.1968 - 4 StR 372/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Zwar hängt die Zulässigkeit der Anstaltsunterbringung nicht davon ab, daß der Täter "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" weitere Straftaten, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen, begehen wird; es reicht schon die "bestimmte" Wahrscheinlichkeit neuer Straftaten dieser Art aus (RGSt 71, 216, 218; BGH NJW 1951, 450; 1952, 836 [BGH 23.04.1952 - 5 StR 262/52]; JR 1959, 305; vgl. auch NJW 1968, 1484, 1485 [BGH 05.04.1968 - 4 StR 67/68] a.E.).
  • BGH, 12.05.1964 - 1 StR 141/64

    Vorliegen des Mordmerkmals der Heimtücke - Angemessenheit der Rechtsfolgen -

    Das genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht (BGH NJW 1951, 450 Nr. 23 und 724 Nr. 23; NJW 1952, 836 Nr. 27; BGH LM § 42 b StGB Nr. 10 und Nr. 12).
  • BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73

    Verwirklichung eines Straftatbestandes im Zustand verminderter

    Dem Zusammenhang ist aber zu entnehmen, daß die Strafkammer selbst davon ausgeht, es bestehe in dieser Richtung die vom Gesetz erforderte bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten (BGH NJW 1951, 450; 1952, 836; RGSt 73, 303, 304); denn andernfalls wären ihre weiteren rechtlichen Überlegungen überflüssig gewesen.
  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 370/71

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Strafbarkeit wegen Notzucht -

    Eine bloße latente Gefahr, der Angeklagte könnte auch in Zukunft Rechtsverstöße nicht unerheblicher Art begehen, genügt als solche zur Rechtfertigung dieser Maßregel nicht (BGH NJW 52, 836).
  • BGH, 23.03.1965 - 1 StR 61/65

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter schwerer Kuppelei - Anordnung einer

    Sie sind nur gegeben, wenn die bestimmte Wahrscheinlichkeit besteht, daß der Täter künftig die Rechtsordnung wieder angreifen und dadurch ihren Bestand unmittelbar bedrohen wird und daß die von ihm ausgehende Gefahr durch mildere Maßnahmen nicht wirksam gebannt werden kann (RGSt 73, 303; BGH NJW 1952, 836 Nr. 27; vgl. auch BGHSt 15, 279).
  • BGH, 18.11.1955 - 1 StR 39/55

    Rechtsmittel

    § 245 StPO ist nicht verletzt, weil Frau Dr. T., wie die Revision selbst anführt, weder als Zeugin noch als Sachverständige geladen war (BGH NJW 1952, 836 Nr. 27).
  • BGH, 30.01.1962 - 5 StR 583/61

    Untersuchung eines Angeklagten durch einen anderen als den gem. § 246a S. 1

  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 189/63

    Unsittliches Vergehen eines Unzurechnungsfähigen an einem vierjährigen Mädchen -

  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 117/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 414/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.06.1977 - 5 StR 206/77

    Ausschöpfung eines Beweismittels in einer für die Sachaufklärung hinreichenden

  • BGH, 02.04.1963 - 5 StR 83/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.06.1957 - 1 StR 91/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1956 - 1 StR 404/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.04.1953 - 1 StR 2/53

    Rechtsmittel

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