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   BGH, 17.01.2007 - 2 StR 568/06   

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https://dejure.org/2007,8725
BGH, 17.01.2007 - 2 StR 568/06 (https://dejure.org/2007,8725)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2007 - 2 StR 568/06 (https://dejure.org/2007,8725)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 2 StR 568/06 (https://dejure.org/2007,8725)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit von Rauschgiftkurieren; Abgrenzung zwischen (mit-)täterschaftlichem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe dazu

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Mittäterschaft oder Beihilfe bei Drogenkurieren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 87/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - 2 StR 568/06
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bei Rauschgiftkurieren, die - wie vorliegend auch die Angeklagte (UA S. 7) - lediglich eine untergeordnete Rolle spielen, grundsätzlich nur von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen (Senat NStZ-RR 2006, 88; Beschluss vom 15. November 2006 - 2 StR 458/06; BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 87/06; Winkler NStZ 2006, 328 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Die Angeklagte hat sich tateinheitlich hierzu wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht (BGH NStZ-RR 1996, 116; BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - 3 StR 87/06).

  • BGH, 15.11.2006 - 2 StR 458/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - 2 StR 568/06
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bei Rauschgiftkurieren, die - wie vorliegend auch die Angeklagte (UA S. 7) - lediglich eine untergeordnete Rolle spielen, grundsätzlich nur von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen (Senat NStZ-RR 2006, 88; Beschluss vom 15. November 2006 - 2 StR 458/06; BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 87/06; Winkler NStZ 2006, 328 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 14.12.2005 - 2 StR 466/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - 2 StR 568/06
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bei Rauschgiftkurieren, die - wie vorliegend auch die Angeklagte (UA S. 7) - lediglich eine untergeordnete Rolle spielen, grundsätzlich nur von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen (Senat NStZ-RR 2006, 88; Beschluss vom 15. November 2006 - 2 StR 458/06; BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 87/06; Winkler NStZ 2006, 328 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Besitzen - Beihilfe - Verurteilung - V-Mann -

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - 2 StR 568/06
    Die Angeklagte hat sich tateinheitlich hierzu wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht (BGH NStZ-RR 1996, 116; BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - 3 StR 87/06).
  • BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07

    Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel (Beihilfe bei

    Dessen hätte es aber schon deshalb bedurft, weil nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rauschgiftkurieren, die - wie vorliegend das Landgericht im Rahmen der Strafzumessung selbst angenommen hat (UA 19) - lediglich eine untergeordnete Rolle spielen, grundsätzlich nur von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen ist (vgl. BGHSt - GS - 50, 252, 266; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 568/06 m.w.N.).
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