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   BGH, 19.02.1992 - 2 StR 568/91   

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https://dejure.org/1992,4152
BGH, 19.02.1992 - 2 StR 568/91 (https://dejure.org/1992,4152)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1992 - 2 StR 568/91 (https://dejure.org/1992,4152)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1992 - 2 StR 568/91 (https://dejure.org/1992,4152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Körper als Transportmittel - Alleingewahrsam - Täterschaft - Teilnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 201
  • NStZ 1992, 321
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 395/90

    Betäubungsmittel - Täterschaft - Einfuhr - Transport - Untergeordneter Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 19.02.1992 - 2 StR 568/91
    Damit war sie Täterin des eigenhändig begangenen Verbrechens der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 25).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86

    Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25

    Auszug aus BGH, 19.02.1992 - 2 StR 568/91
    Wer in eigener Person alle Tatbestandsmerkmale der Straftat mit Wissen und Wollen erfüllt, ist grundsätzlich Täter und nicht Gehilfe (BGHR StGB § 25 Abs. 1 Begehung, eigenhändige 1).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Nichts anderes gilt für den Beteiligten, der in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmittel verwirklicht (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 25; BGH, Urteil vom 19. Februar 1992 - 2 StR 568/91; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 StR 352/91).

    Für die Mittäterschaft des Angeklagten ohne rechtliche Bedeutung ist, daß allein der Mittäter die Initiative zu den Fahrten ergriffen, den Fahrtablauf genau bestimmt und den Angeklagten begleitet hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1992 - 2 StR 568/91).

  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17

    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein

    Nach dem Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 1 StGB ("wer die Straftat selbst ... begeht') ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 1; vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347; vom 19. Februar 1992 - 2 StR 568/91, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Täter 1 und vom 17. August 1993 - 1 StR 266/93, BGHR StGB § 25 Abs. 1 Begehung, eigenhändige 3; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. September 1977 - 3 Ss (10) 497/77, NJW 1978, 715; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 25 StGB Rn. 53; Fischer, StGB, 64. Aufl., Vor § 25 Rn. 4a; Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 369 Rn. 75; Joecks in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 25 Rn. 37).
  • BGH, 08.06.2017 - 1 StR 188/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen

    Denn sie erfüllte dennoch in eigener Person alle Tatbestandsmerkmale der Einfuhr mit Wissen und Wollen und ist deshalb Mittäterin (BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 - Täter 1; Körner/Patzak/Volkmer, a.a.O., § 29 Teil 5 Rdnr. 169).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 232/92

    Strafbarkeit eines Heroinkuriers - Tatherrschaft bei der Einfuhr durch Schlucken

    Seine Tatherrschaft bei der Einfuhr kann deshalb nicht zweifelhaft sein (BGH, Urteil vom 19. Februar 1992 - 2 StR 568/91).
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