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   BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96   

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https://dejure.org/1996,3315
BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96 (https://dejure.org/1996,3315)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1996 - 2 StR 57/96 (https://dejure.org/1996,3315)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1996 - 2 StR 57/96 (https://dejure.org/1996,3315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nicht angeklagte Straftaten - Abzuurteilender Vorwurf - Findung der gerechten Strafe - Strafe für die Nachtat - Gesamtstrafe - Aufklärungsbemühungen - Pflicht zur Beschleunigung und Konzentration der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 334
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96
    Daß auch nicht abgeurteiltes strafbares Verhalten, soweit es prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist, verwertet werden kann, hat der Bundesgerichtshof u.a. im Zusammenhang mit der strafschärfenden Würdigung verjährter oder nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellter Straftaten mehrfach entschieden (BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 13, 24).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96
    Die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK steht dem nicht entgegen (BGHSt 34, 209 [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86]).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96
    Daß auch nicht abgeurteiltes strafbares Verhalten, soweit es prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist, verwertet werden kann, hat der Bundesgerichtshof u.a. im Zusammenhang mit der strafschärfenden Würdigung verjährter oder nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellter Straftaten mehrfach entschieden (BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 13, 24).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei der Strafhöhenbemessung

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96
    Auch für die in der Feststellung eines minder schweren Falles liegende Strafrahmenwahl gilt, daß die Strafzumessung grundsätzlich Sache des Tatrichters ist und das Revisionsgericht nur eingreifen kann, wenn die durch den Tatrichter vorgenommene Beurteilung Rechtsfehler enthält, etwa weil die maßgeblichen Erwägungen in dem Sinne lückenhaft sind, daß naheliegende Gesichtspunkte nicht erkennbar bedacht worden sind (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96
    Soll aus den Wahrnehmungen von Zeugen auf ein bestimmtes weiteres Geschehen geschlossen werden, ist nicht dieses weitere Geschehen, sondern nur die Wahrnehmung der Zeugen tauglicher Gegenstand des Zeugenbeweises (BGHSt 39, 251, 253).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96
    Daß auch nicht abgeurteiltes strafbares Verhalten, soweit es prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist, verwertet werden kann, hat der Bundesgerichtshof u.a. im Zusammenhang mit der strafschärfenden Würdigung verjährter oder nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellter Straftaten mehrfach entschieden (BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 13, 24).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 448/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung nicht angeklagter festgestellter Taten:

    Allerdings bedarf es für die gesonderte Bewertung sonstiger strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ohne gesonderte Anklage und damit außerhalb der Anforderungen eines geordneten Strafverfahrens nicht nur der Beachtung des Gewährleistungsgehalts der Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 5. April 2010 - 2 BvR 366/10, BVerfGK 17, 223, 225 mwN) und - mangels Verbrauchs der Strafklage - der Vermeidung einer Doppelbestrafung (BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74, MDR 1975, 195 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75, NStZ 1981, 99, 100; Urteil vom 17. April 1996 - 2 StR 57/96; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 26; Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404 bezüglich späterer Straftaten; Beschluss vom 25. April 2006 - 4 StR 125/06, NStZ 2006, 620).
  • BGH, 23.07.2003 - 5 StR 278/03

    Verjährung; Diebstahl; Einstellung des Verfahrens

    Es ist auszuschließen, daß ihre Höhe durch die Verurteilung wegen Diebstahls zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt ist, zumal da im übrigen auch rechtsfehlerfrei festgestellte verjährte Taten strafschärfend verwertet werden können (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 26 m. w. N.).".
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03

    Implizite Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; tragfähige

    Danach wäre eine Beweisaufnahme mit dem Ziel, den Angeklagten die Begehung früherer, nicht angeklagter Taten nachzuweisen und diese sodann im Rahmen der Bewertung des Vorlebens der Angeklagten strafschärfend zu berücksichtigen, zulässig gewesen (BGH NJW 1951, 769, 770; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 26).

    Wegen der Notwendigkeit, solche Taten zur Überzeugung des Gerichts nachzuweisen, käme die Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos in Betracht, wenn mit den unter Beweis gestellten Tatsachen allein der Nachweis weiteren strafbaren Vorverhaltens nicht geführt werden könnte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 26).

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