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   BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18   

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https://dejure.org/2019,22231
BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18 (https://dejure.org/2019,22231)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2019 - 2 StR 570/18 (https://dejure.org/2019,22231)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2019 - 2 StR 570/18 (https://dejure.org/2019,22231)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Zurücknahme und Verzicht (Zurücknahme des Angeklagten nach Einlegung durch den Verteidiger)

  • HRR Strafrecht

    § 44 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 1 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit des Antrages)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 286
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Auszug aus BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18
    Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 - juris; vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 - Rn. 3, NStZ-RR 2010, 378).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - Rn. 3, juris; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 - Rn. 2, juris).

  • BGH, 26.06.2018 - 3 StR 197/18

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende

    Auszug aus BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18
    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18 - Rn. 3, juris; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14

    Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18
    Der Wiedereinsetzungsantrag lässt offen, ob und wann er seinen Verteidiger überhaupt mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt hatte; ein solcher Auftrag ist auch nicht durch anwaltliche Versicherung des Verteidigers glaubhaft gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14 - Rn. 13, NStZ-RR 2015, 145).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem

    Auszug aus BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18
    Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 - juris; vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 - Rn. 3, NStZ-RR 2010, 378).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18
    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - Rn. 3, juris; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 - Rn. 2, juris).
  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 444/16

    Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags wegen fehlender Mitteilung vom

    Auszug aus BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18
    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18 - Rn. 3, juris; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 423/20

    Verwerfung des Antrags eines Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger - wie hier - eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 4 StR 522/19, NStZ-RR 2020, 49, 50; vom 2. Juli 2019 - 2 StR 570/18, StraFo 2019, 469, 470; vom 2. April 2019 - 3 StR 63/19, juris Rn. 5 f.).

    Daher hätten mit dem Verteidigervorbringen Angaben dazu gemacht werden müssen, wann der Angeklagte Kenntnis von der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist erlangt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - 2 StR 570/18, StraFo 2019, 469, 470; vom 26. Juni 2018 - 3 StR 197/18, juris Rn. 3 f.; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, StraFo 2017, 66; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145).

  • BGH, 17.07.2019 - 4 StR 85/19

    Zurücknahme und Verzicht (deklaratorischer Beschluss bei Zweifeln über wirksame

    Da die Frage, ob eine wirksame Revisionsrücknahme vorliegt, von den Verfahrensbeteiligten unterschiedlich beurteilt wird, ist die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss festzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 3 StR 6/19; Beschluss vom 2. Juli 2019 - 2 StR 570/18).
  • BayObLG, 06.04.2022 - 202 ObOWi 366/22

    Fristbeginn bei Doppelzustellung eines Abwesenheitsurteils

    Erforderlich für ein fehlendes Verschulden wäre es, dass der Betroffene seinen Verteidiger rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, die am 16.12.2021 endete, mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt hätte (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20.12.2021 - 4 StR 439/21; 11.07.2019 - 1 StR 233/19; 02.07.2019 - 2 StR 570/18; 12.12.2018 - 3 StR 519/18; 12.07.2017 - 1 StR 240/17, bei juris; 14.01.2015 - 1 StR 573/14 = NStZ-RR 2015, 145; 23.09.2015 - 4 StR 364/15 = NStZ 2017, 172 = AnwBl 2016, 73; OLG Bamberg, Beschluss vom 23.03.2017 - 3 Ss OWi 330/17 bei juris und 24.10.2017 - 3 Ss OWi 1254/17 = OLGSt StPO § 45 Nr. 20, jeweils m.w.N.).
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