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   BGH, 11.01.2006 - 2 StR 571/05   

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https://dejure.org/2006,8763
BGH, 11.01.2006 - 2 StR 571/05 (https://dejure.org/2006,8763)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2006 - 2 StR 571/05 (https://dejure.org/2006,8763)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 2 StR 571/05 (https://dejure.org/2006,8763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 260 Abs. 4 StPO; § 54 Abs. 3 StGB; § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Urteilsformel); Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe (Festsetzung durch das Revisionsgericht; Mindestmaß)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Tagessatzhöhe für die Geldstrafe durch das Revisionsgericht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 40 Abs. 2 Satz 3; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 Abs. 3
    Bestimmung der Tagessatzhöhe auch bei "Aufgehen" in einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 54 Abs. 3
    Bestimmung der Tagessatzhöhe auch bei "Aufgehen" in einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 11.01.2006 - 2 StR 571/05
    Dieser bedarf es aber auch dann, wenn - wie hier - aus Einzelfreiheitsstrafen und einer Geldstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1).
  • BGH, 20.04.1988 - 3 StR 138/88

    Unterlassen der Festsetzung der Tagessatzhöhe im tatrichterlichen Urteil

    Auszug aus BGH, 11.01.2006 - 2 StR 571/05
    Der Senat holt dies hier nach und setzt die Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz des § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB fest (BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 2), der einen Euro beträgt.
  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 11.01.2006 - 2 StR 571/05
    Dieser bedarf es aber auch dann, wenn - wie hier - aus Einzelfreiheitsstrafen und einer Geldstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Erörterung bei

    Der Senat hat dies dadurch nachgeholt, dass er den einzelnen Tagessatz auf das Mindestmaß von einem Euro festgesetzt hat (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB; vgl. BGH, Beschl. vom 11. Januar 2006 - 2 StR 571/05).
  • OLG Braunschweig, 13.11.2018 - 1 Ss 60/18

    Urteil, Anforderungen Unterschrift

    Für den Fall der Verhängung einer Geldstrafe wäre zu bedenken, dass es auch dann, wenn aufs einer Einzelfreiheitsstrafe und einer Geldstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, der Festsetzung der Tagessatzhöhe für die Geldstrafe bedarf (BGH, Beschl. vom 11. Januar 2006, 2 StR 571/05, Rn. 1, zitiert nach juris; BGH, Beschl. vom 08. April 014, 1 StR 126/14, Rn. 2, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 690/10

    Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen); Nachholung der Festsetzung des

    Der Senat hat dies dadurch nachgeholt, dass er den einzelnen Tagessatz auf das Mindestmaß von einem Euro festgesetzt hat (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 2 StR 571/05).
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