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   BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16   

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https://dejure.org/2017,26770
BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16 (https://dejure.org/2017,26770)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2017 - 2 StR 572/16 (https://dejure.org/2017,26770)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16 (https://dejure.org/2017,26770)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung im Hinblick auf eine DNS-Spur zum Beweis der Täterschaft

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Würdigung des Ergebnisses einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung im Hinblick auf eine DNS-Spur zum Beweis der Täterschaft

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung im Hinblick auf eine DNS-Spur zum Beweis der Täterschaft

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Würdigung des Ergebnisses einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DNA-Gutachten bei Mischspuren - und das Strafurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 451
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 141/16

    Beweiswürdigung (DNA-Spuren); Zurückverweisung zu neuer Verhandlung und

    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16
    Dabei wird sich regelmäßig die Angabe empfehlen, wie viele Spurenverursacher in Betracht kommen und um welchen Typ von Mischspur es sich handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 141/16, NStZ-RR 2017, 91, 92; zur Spurenqualität und zur Bedeutung der Anzahl der Spurenverursacher Ulbrich u.a., Gemeinsame Empfehlungen der Projektgruppe "Biostatistische DNA-Berechnungen' und der Spurenkommission zur Biostatistischen Bewertung von DNA-analytischen Befunden, NStZ 2017, 135, 136; zur Klassifikation von Mischspuren Schneider u.a., NStZ 2007, 447).

    cc) Schließlich lässt sich die vom Landgericht aus der Spurenlage gezogene Folgerung, dass die an dem Fingerkuppenfragment des Handschuhs gesicherte Spur DNA des Angeklagten enthalte, aus der Nichtausschließbarkeit einer Spurenverursachung nicht herleiten (vgl. Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 141/16, NStZ-RR 2017, 91, 92; vgl. auch die Empfehlungen der Spurenkommission NStZ 2017, 135).

  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16
    (1) Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15, juris Rn. 35).
  • BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von Sachverständigengutachten im

    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16
    Insoweit ist es in Fällen, die keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung aufweisen, ausreichend, wenn der Tatrichter in den Urteilsgründen mitteilt, wie viele Systeme untersucht worden sind, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; zum Erfordernis der Angabe, ob die untersuchten Merkmale unabhängig voneinander vererbbar sind vgl. nunmehr BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15

    Urteilsgründe (Umgang mit Sachverständigengutachten:

    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16
    Für die Darstellung der Bewertung von Mischspuren, also von Spuren, die mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweisen, können jedoch je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls strengere Anforderungen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118, 119).
  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Auseinandersetzung mit

    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16
    Insoweit ist es in Fällen, die keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung aufweisen, ausreichend, wenn der Tatrichter in den Urteilsgründen mitteilt, wie viele Systeme untersucht worden sind, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; zum Erfordernis der Angabe, ob die untersuchten Merkmale unabhängig voneinander vererbbar sind vgl. nunmehr BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16
    Insoweit ist es in Fällen, die keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung aufweisen, ausreichend, wenn der Tatrichter in den Urteilsgründen mitteilt, wie viele Systeme untersucht worden sind, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; zum Erfordernis der Angabe, ob die untersuchten Merkmale unabhängig voneinander vererbbar sind vgl. nunmehr BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    a) So genügt die Mitteilung der Ergebnisse der molekulargenetischen Untersuchung von Spuren an der Kleidung des Tatopfers im Fall II. B. Fall 2, den Fesselungswerkzeugen in beiden Fällen, am Oberarm des Geschädigten im Fall II. B. Fall 2 der Urteilsgründe, am Bedienteil der sichergestellten Schusswaffe sowie in der Lagerhalle und im Transportfahrzeug nicht den von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Vorgaben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. August 2018 ? 5 StR 50/17, NStZ 2019, 169 Rn. 9; Beschluss vom 18. Januar 2018 - 4 StR 377/17 Rn. 6 (zu Einzelspuren); Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16 Rn. 13 (zu Mischspuren); jew. mwN).
  • BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Dabei wird es insbesondere die höchstrichterlichen Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung zu beachten haben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 Rn. 15 ff.; Beschlüsse vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21, StV 2022, 368; vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, StV 2020, 452, 453).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Die Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist so auszugestalten, dass die Wahrscheinlichkeitsberechnung für das Revisionsgericht nachvollziehbar ist (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, Rn. 12).

    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, aaO Rn. 9 mwN und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, Rn. 12 f.) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 Rn. 20 mwN und vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, Rn. 12).

    Dabei wird sich regelmäßig die Angabe empfehlen, wie viele Spurenverursacher in Betracht kommen und um welchen Typ von Mischspur es sich handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, Rn. 13 mwN; Gemeinsame Empfehlungen der Projektgruppe "Biostatistische DNA-Berechnungen' und der Spurenkommission zur biostatistischen Bewertung von DNA-analytischen Befunden, NStZ 2017, 135, 136; zur Klassifikation von Mischspuren Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447) sowie welche Bedeutung einer fremden Ethnie für die Vergleichspopulation zukommt.

  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 564/18

    Erforderliche Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten im Urteil

    Jedoch muss er in diesem Fall die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergeben, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 410/18, juris Rn. 5; vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 11 und vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116 mwN).

    Bei Mischspuren können je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles strengere Anforderungen gelten (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 12 f. und vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118, 119; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, juris Rn. 18), auch in Bezug auf die Vergleichspopulation (BGH, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 492); gegebenenfalls ist es notwendig, ergänzende molekulargenetische Untersuchungen durchzuführen (BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477, 479).

    Regelmäßig wird sich die Angabe empfehlen, wie viele Spurenverursacher in Betracht kommen und um welchen Typ von Mischspur es sich handelt (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 13 mwN).

  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    Allerdings genügt die Darstellung des Gutachtenergebnisses der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung an der Kleidung und der Haut der Geschädigten nicht den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Anforderungen (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, StV 2020, 452 f.).
  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 79/19

    Erforderliche Darstellung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im Urteil

    Jedoch muss es in diesem Fall die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergeben, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18, juris Rn. 7; vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 410/18, juris Rn. 5; vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 11 und vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116 mwN).

    Regelmäßig wird sich die Angabe empfehlen, wie viele Spurenverursacher in Betracht kommen und um welchen Typ von Mischspur es sich handelt (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 13 mwN).

  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darstellung der Ergebnisse

    Dabei wird sich regelmäßig die Angabe empfehlen, wie viele Spurenverursacher in Betracht kommen und um welchen Typ von Mischspur es sich handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19, Rn. 6; vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, Rn. 13; jeweils mwN; Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447).
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Der neue Tatrichter wird bei der Darstellung der Ergebnisse der Auswertung von DANN-Spuren die insoweit geltenden Anforderungen der Rechtsprechung zu berücksichtigen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2016 - 2 StR 572/16, Rn. 12; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, Rn. 12 mwN).
  • BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 6, Rn. 16; Beschlüsse vom 28. August 2018 ? 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 188 Rn. 9 mwN und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16 Rn. 12 f.) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 ? 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 12.08.2021 - 2 StR 325/20

    Darstellungsmangel bei einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen unter Angabe der Spurenart grundsätzlich mitteilen, wieviele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher - numerischen - Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 12 f.; BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 6 StR 60/21, juris Rn. 9; vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 6; Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, juris Rn. 3; vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 188 mwN) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 mwN).
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 60/21

    Urteilsgründe (lückenhafte Beweiswürdigung; Mitteilung der Ergebnisse eines

  • BGH, 19.12.2019 - 4 StR 496/19

    Urteilsgründe (Darlegung wesentlicher Anknüpfungstatsachen aus Gutachten eines

  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19

    Urteilsgründe (Darstellung des Gutachtenergebnisses der molekulargenetischen

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