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   BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53   

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https://dejure.org/1954,305
BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53 (https://dejure.org/1954,305)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1954 - 2 StR 572/53 (https://dejure.org/1954,305)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1954 - 2 StR 572/53 (https://dejure.org/1954,305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 252
  • NJW 1954, 441
  • MDR 1954, 311
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53
    Für die neuerliche Entscheidung ist darauf hinzuweisen, dass das Leugnen und die dadurch verschuldete Verlängerung der Haftfortdauer die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft nur begründet, wenn der Richter hieraus die Überzeugung gewonnen hat, der Sühne- und Abschreckungszweck der Strafe sei wegen der gezeigten Uneinsichtigkeit des Angeklagten auch nicht schon teilweise erfüllt (BGHSt 1, 103, 105, 107).

    Die Begründung, die Untersuchungshaft könne nicht angerechnet werden, weil er sie durch sein Leugnen in die Länge gezogen habe, lässt aber die Möglichkeit offen, dass die Strafkammer das Leugnen um seiner selbst willen verwertet hat, nicht aber deshalb, weil sie hieraus in rechtlich nicht zu beanstandender Weise die innere Einstellung des Angeklagten zur Tat entnommen hat (BGHSt 1, 103, 105, 107).

  • RG, 11.05.1931 - III 151/31

    Zur Frage der Beschränkbarkeit der Rechtsmittel.

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53
    Ein Rechtsmittel kann auf einen Teil der Entscheidung zulässigerweise beschränkt werden, soweit der angefochtene Teil losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil einer selbständigen Prüfung und Beurteilung zugänglich und ein erneutes Eingehen auf diesen anderen Teil nicht notwendig ist (RGSt 65, 296).
  • RG, 03.05.1932 - I 434/32

    1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53
    Zu Recht durfte hieraus die Strafkammer folgern, der Angeklagte habe die Tat als eigene gewollt und bei ihrer Durchführung in einer über eine blosse Verabredung hinausgehenden Weise mitgewirkt (RGSt 66, 236 ff).
  • RG, 26.03.1931 - III 91/31

    1. Kann die Frage des Rückfalles von den übrigen Urteilsbestandteilen rechtlich

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53
    Die Abtrennbarkeit der Frage des Rückfalls und ihre Nachprüfung, unabhängig vom Schuldspruch, ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt (RGSt 65, 237).
  • RG, 05.12.1887 - 2634/87

    Findet §. 397 St.P.O. auch dann Anwendung, wenn das Urteil wegen Verletzung von

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53
    Dieser vom Reichsgericht und auch vom OGH wiederholt gebilligten Rechtsansicht tritt der Senat bei (RGSt 16, 417; 71, 215; RG in JW 35, 125; OGH in NJW 49, 596).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 10.05.1949 - StS 39/49

    Beeinflussung der Rechtspflege sowie Verleitung zur Rechtsbeugung und zum Bruch

    Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53
    Dieser vom Reichsgericht und auch vom OGH wiederholt gebilligten Rechtsansicht tritt der Senat bei (RGSt 16, 417; 71, 215; RG in JW 35, 125; OGH in NJW 49, 596).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Sie setzen nicht nur voraus, dass der nach dem Willen des Rechtsmittelführers neu zu verhandelnde Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 187 f.; Beschluss vom 24. Juli 1963 - 4 StR 168/63, BGHSt 19, 46, 48; vgl. auch Urteil vom 21. Juni 2016 - 5 StR 183/16, Rn. 6; Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 334/15, NStZ 2016, 105; und Urteil vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/53, BGHSt 5, 252 f. (jeweils zu § 344 Abs. 1 StPO)), sondern erfordern auch, dass der nicht angegriffene Teil der Vorentscheidung so festgestellt und bewertet ist, dass er - unabänderlich und damit bindend geworden - eine hinreichend tragfähige Grundlage für eine eigenständige Entscheidung des Berufungsgerichts zu bieten vermag (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 2 StR 166/88, BGHR StPO § 318 Strafausspruch 1; Urteil vom 5. November 1984 - AnwSt (R) 11/84, BGHSt 33, 59; BayObLG, Urteil vom 27. Mai 2003 - 4 St RR 47/2003, NStZ-RR 2003, 310; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 300; Beschluss vom 14. Juli 1993 - 3 StR 334/93, NStZ 1994, 130 (jeweils zu § 344 Abs. 1 StPO)).
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    a) Eine den Schuldspruch unberührt lassende isolierte Anfechtung des Strafausspruchs ist grundsätzlich möglich (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105; Urteil vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/53, BGHSt 5, 252).
  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

    Eine Rechtsmittelbeschränkung ist danach wirksam, wenn der nach dem Willen des Rechtsmittelführers neu zu verhandelnde Entscheidungsteil nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt rechtlich und tatsächlich selbstständig geprüft und beurteilt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2019 ? 5 StR 206/19, NStZ 2020, 182 Rn. 17; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155, 159 f.; Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14 Rn. 58; Urteil vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/53, BGHSt 2, 252; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 15 mwN).
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