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   BGH, 26.11.1997 - 2 StR 573/97   

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https://dejure.org/1997,6668
BGH, 26.11.1997 - 2 StR 573/97 (https://dejure.org/1997,6668)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1997 - 2 StR 573/97 (https://dejure.org/1997,6668)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97 (https://dejure.org/1997,6668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindung des § 30 Strafgesetzbuch (StGB) als unselbständiger Straftatbestand an den gesetzlichen Tatbestand eines bestimmten Verbrechens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31; StGB § 30; StPO § 260

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90

    Erfordernis der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in der

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 573/97
    Da § 30 StGB kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines bestimmten Verbrechens wie auch an dessen Rechtsfolgen anknüpft, muß die rechtliche Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. u.a. BGH bei Holtz, MDR 1986, 271; BGH, Beschluß vom 17. September 1990 - 1 StR 439/90).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 573/97
    Das Landgericht hat weiter übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen war, beide Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 13.08.1997 - 2 StR 201/97

    Rechtsfehler bei fehlender Einbeziehung früherer Entscheidungen in den

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 573/97
    Das Landgericht hat weiter übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen war, beide Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 17.10.1985 - 4 StR 516/85

    Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel bei

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - 2 StR 573/97
    Da § 30 StGB kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines bestimmten Verbrechens wie auch an dessen Rechtsfolgen anknüpft, muß die rechtliche Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. u.a. BGH bei Holtz, MDR 1986, 271; BGH, Beschluß vom 17. September 1990 - 1 StR 439/90).
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, alle Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7; BGH, Beschluß vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97).
  • BGH, 03.05.2000 - 2 StR 128/00

    Einbeziehung früherer Urteile in Einheitsjugendstrafe

    Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, alle Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97, vom 26. November 1997 2 StR 573/97 und vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 15.03.2000 - 2 StR 55/00

    Formale Einbeziehung früherer Entscheidungen in den Urteilstenor bei Bildung

    Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, alle Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 13. August 1997 - 2 StR 201/97, vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97 und vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 19.05.1999 - 3 StR 170/99

    Einbeziehung von früheren Urteilen, in die bereits Urteile einbezogen wurden;

    Das Landgericht hat übersehen, daß bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen war, beide Entscheidungen erneut formell einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 13. August 1997 - 2 StR 201/97; Beschl. vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96; Beschl. vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 28.07.1999 - 2 StR 79/99

    Verabredung eines Mordes; Zeuge; Vereidigung

    Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts hat der Senat den Schuldspruch dahin richtiggestellt, daß die Angeklagten der Verabredung eines Mordes schuldig sind (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 26. November 1997 - 2 StR 573/97).
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