Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.04.2009

Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2009 - 2 StR 576/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2931
BGH, 20.05.2009 - 2 StR 576/08 (1) (https://dejure.org/2009,2931)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2009 - 2 StR 576/08 (1) (https://dejure.org/2009,2931)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08 (1) (https://dejure.org/2009,2931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision eines Nebenklägers gegen die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mit dem Ziel einer Verurteilung wegen versuchten Mordes; Rücktritt vom Mordversuch bei einer Messerattacke; Fehlgeschlagener Versuch bei Verfolgung eines jüngeren und schlankeren ...

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision eines Nebenklägers gegen die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mit dem Ziel einer Verurteilung wegen versuchten Mordes; Rücktritt vom Mordversuch bei einer Messerattacke; Fehlgeschlagener Versuch bei Verfolgung eines jüngeren und schlankeren ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Messerattacke vor Pizzeria in Stromberg muss neu verhandelt werden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Messerattacke vor Pizzeria in Stromberg muss neu verhandelt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 630
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.2003 - 2 StR 321/02

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung); Strafzumessung (Schweigen des Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - 2 StR 576/08
    Der Zweifelssatz bedeutet nicht, dass von der dem Angeklagten jeweils (denkbar) günstigsten Fallgestaltung auch dann auszugehen ist, wenn hierfür keine Anhaltspunkte bestehen (std. Rspr., vgl. BGH StV 2001, 666, 667; NStZ-RR 2003, 166, 168).
  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 123/01

    Heimtücke beim Mord (feindselige Willensrichtung; Motivbündel; Pseudoaltruismus;

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - 2 StR 576/08
    Der Zweifelssatz bedeutet nicht, dass von der dem Angeklagten jeweils (denkbar) günstigsten Fallgestaltung auch dann auszugehen ist, wenn hierfür keine Anhaltspunkte bestehen (std. Rspr., vgl. BGH StV 2001, 666, 667; NStZ-RR 2003, 166, 168).
  • BGH, 27.08.1992 - 1 StR 555/92

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erforderlichkeit eines eigenhändigen Verbringens

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - 2 StR 576/08
    Unterstellungen zugunsten eines Angeklagten sind vielmehr nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter hierfür reale Anknüpfungspunkte hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 243; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 18).
  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01

    Beweiswürdigung (Unterstellung; Überzeugungsbildung; Gesamtwürdigung; Vermutung);

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - 2 StR 576/08
    Unterstellungen zugunsten eines Angeklagten sind vielmehr nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter hierfür reale Anknüpfungspunkte hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 243; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 18).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung

    Er fordert nicht, dass auch dann zwingend von der einem Angeklagten günstigsten Fallgestaltung auszugehen ist, wenn hierfür keine konkreten Anhaltspunkte bestehen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630, 631).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    Unterstellungen zugunsten eines Angeklagten sind vielmehr nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter hierfür reale Anknüpfungspunkte hat (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630, 631 mwN).
  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 442/14

    Tötungsvorsatz (tatrichterliche Beweiswürdigung: Anwendung des in-dubio-Satzes);

    Unterstellungen zugunsten des Täters sind vielmehr nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter hierfür reale Anknüpfungspunkte hat (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12, NStZ-RR 2013, 117, 118; BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630).
  • BGH, 11.06.2013 - 5 StR 124/13

    Einschränkende Auslegung der besonders schweren Brandstiftung (Erforderlichkeit

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht namentlich der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13) oder zugunsten des Angeklagten eine Konstellation unterstellt wird, für die es keinen realen Anknüpfungspunkt gibt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630 mwN).
  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der

    Insbesondere ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401; vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630; vom 12. Januar 2012 - 4 StR 499/11, insoweit in NStZ 2012, 648 nicht abgedruckt; vom 20. Juni 2012 - 5 StR 536/11, NJW 2012, 2453, 2454, und vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15).
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Es ist auch bei einem Angeklagten, der von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, ihm günstige Fallgestaltungen zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten realen Anknüpfungspunkte erbracht sind (Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Auflage 2019, § 261 StPO, Rdnr. 26a; BGH, Urteil vom 03.07.2014, Az. 4 StR 137/14 = StV 2015, 146; BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. 4 StR 177/12 = NStZ-RR 2013, 117; BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az. 2 StR 576/08 = NStZ 2009, 630).
  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 649/13

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Beweiswürdigung bei der

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 64) oder zugunsten des Angeklagten eine Konstellation unterstellt wird, für die es keinen Anknüpfungspunkt gibt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630 mwN).

    Angesichts dessen hat das Landgericht im Ergebnis nichts ohne entsprechende Anhaltspunkte zugunsten des Angeklagten unterstellt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630), zumal dieser auch in seinem um 4.26 Uhr mit der Rettungsleitstelle geführten Telefonat mitgeteilt hatte, "dass seine Freundin verstorben sei und seit ein paar Minuten keinen Pulsschlag mehr aufweise" (UA S. 35).

  • BGH, 04.06.2013 - 4 StR 180/13

    Mord (Heimtücke: Beweiswürdigung)

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der Tatrichter nicht gehalten ist, zu Gunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen es keine realen Anknüpfungspunkte gibt (BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630, 631).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 431/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Dem Angeklagten günstige Umstände dürfen aber nur zugrunde gelegt werden, wenn hierfür reale Anknüpfungspunkte vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243; Senatsurteil vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630, 631).
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

    Demnach liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor allem dann vor, wenn es dem Täter tatsächlich unmöglich ist, im unmittelbaren Fortgang des Geschehens den Erfolg noch herbeizuführen, insbesondere bei einer Flucht des Opfers (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1992, Az. 1 StR 243/92; Beschluss vom 07.08.2001, Az. 4 StR 300/01; Urteil vom 20.05.2009, Az. 2 StR 576/08).
  • AG Aachen, 30.04.2013 - 334 Ls 158/10

    Haftstrafe für Betreiber von Torrent-Portal

  • OLG Jena, 10.07.2013 - 1 Ws 232/13

    Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens vor einer Strafkammer höherer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.04.2009 - 2 StR 576/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9694
BGH, 08.04.2009 - 2 StR 576/08 (https://dejure.org/2009,9694)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2009 - 2 StR 576/08 (https://dejure.org/2009,9694)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2009 - 2 StR 576/08 (https://dejure.org/2009,9694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 2 StR 576/08
    Sie folgt auch nicht daraus, dass weder der Senat noch der Generalbundesanwalt Anlass gesehen haben, auf die in den Gegenerklärungen vom 29. Dezember 2008, 5. Februar 2009 und 9. März 2009 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07 2 und vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; außerdem BGH NStZ 2009, 52; NStZ-RR 2008, 385; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 446/07

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 2 StR 576/08
    Sie folgt auch nicht daraus, dass weder der Senat noch der Generalbundesanwalt Anlass gesehen haben, auf die in den Gegenerklärungen vom 29. Dezember 2008, 5. Februar 2009 und 9. März 2009 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07 2 und vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; außerdem BGH NStZ 2009, 52; NStZ-RR 2008, 385; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BGH, 21.08.2008 - 3 StR 229/08

    Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Begründung eines

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 2 StR 576/08
    Sie folgt auch nicht daraus, dass weder der Senat noch der Generalbundesanwalt Anlass gesehen haben, auf die in den Gegenerklärungen vom 29. Dezember 2008, 5. Februar 2009 und 9. März 2009 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07 2 und vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; außerdem BGH NStZ 2009, 52; NStZ-RR 2008, 385; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BGH, 17.01.2007 - 2 StR 277/06

    Anhörungsrüge (Erwiderung des Generalbundesanwalts; willkürliche Verwerfung der

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 2 StR 576/08
    Sie folgt auch nicht daraus, dass weder der Senat noch der Generalbundesanwalt Anlass gesehen haben, auf die in den Gegenerklärungen vom 29. Dezember 2008, 5. Februar 2009 und 9. März 2009 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07 2 und vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; außerdem BGH NStZ 2009, 52; NStZ-RR 2008, 385; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 225/08

    Anhörungsrüge bei nachgeschobenen Ausführungen zur Sachrüge

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - 2 StR 576/08
    Sie folgt auch nicht daraus, dass weder der Senat noch der Generalbundesanwalt Anlass gesehen haben, auf die in den Gegenerklärungen vom 29. Dezember 2008, 5. Februar 2009 und 9. März 2009 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07 2 und vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; außerdem BGH NStZ 2009, 52; NStZ-RR 2008, 385; BVerfG StraFo 2007, 463).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht