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   BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93   

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https://dejure.org/1993,3148
BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93 (https://dejure.org/1993,3148)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1993 - 2 StR 578/93 (https://dejure.org/1993,3148)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 (https://dejure.org/1993,3148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tötungshandlungen in Verdeckungsabsicht - Einsetzen der gegenseitigen Sorge der Opfer um das jeweilige Wohl des anderen als Nötigungsmittel - Zu hohe Anforderungen des Gerichts an die zur Feststellung eines bestimmten Sachverhalts erforderliche Gewissheit - Bewertung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 21, 211; StPO §§ 261, 267
    Beweiswürdigung - Urteilsfeststellungen: Verneinung der Verdeckungsabsicht bei Tötung wegen einer psychischen Störung in Form eines prähomizidalen Syndroms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Auszug aus BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93
    Es genügt vielmehr, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftiger Zweifel nicht laut werden kann (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 2 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93
    Der vorstehend zuletzt genannte Umstand legt die Prüfung nahe, ob - eventuell neben dem Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht - dasjenige der niedrigen Beweggründe zu bejahen ist (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93
    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 1980, 2423, 2424; BGH, Urt. vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85 mit Nachw.; Hürxthal in KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93
    Desgleichen bedarf der Erörterung, ob der Angeklagte bei den Tötungshandlungen heimtückisch gehandelt hat (vgl. BGH, Urt. v. 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93 S. 23 ff - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93

    Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das

    Auszug aus BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93
    Die Rechtsprechung zur einschränkenden Auslegung des § 239 b StGB (BGHSt 39, 36 und Urt. v. 5. Oktober 1993 - 1 StR 376/93) steht dem nicht entgegen, da der Angeklagte die gegenseitige Sorge der Opfer um das jeweilige Wohl des anderen als Nötigungsmittel eingesetzt hat.
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93
    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 1980, 2423, 2424; BGH, Urt. vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85 mit Nachw.; Hürxthal in KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und

    Auszug aus BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93
    Die Rechtsprechung zur einschränkenden Auslegung des § 239 b StGB (BGHSt 39, 36 und Urt. v. 5. Oktober 1993 - 1 StR 376/93) steht dem nicht entgegen, da der Angeklagte die gegenseitige Sorge der Opfer um das jeweilige Wohl des anderen als Nötigungsmittel eingesetzt hat.
  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 292/85

    Erfordernis der Darlegung für die Gründe der Glaubwürdigkeit eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93
    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 1980, 2423, 2424; BGH, Urt. vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85 mit Nachw.; Hürxthal in KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90

    Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93
    Die an sich rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen des vom Tatgericht als rechtlich selbständig gewerteten Sexualverbrechens hat deshalb keinen Bestand, weil bei Bejahung eines Verbrechens der Geiselnahme die Möglichkeit besteht, daß alle verwirklichten Straftatbestände zueinander in Tateinheit stehen (siehe auch BGHSt 38, 100 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90] zu § 251 StGB).
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Vielmehr hat der Tatrichter sich aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung zu bilden (BGHSt 34, 29, 34; BGH, Urt. v. 23. April 1991 - 1 StR 128/91; BGH, Urt. v. 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93; BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994 - 2 StR 362/94; Hürxthal in KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98

    Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache")

    Entsprechend wird der Geschäftsverteilungsplan im übrigen in Fällen ausgelegt, in denen der Angeklagte einen Kraftwagen zur Begehung von Straftaten, etwa Freiheitsberaubungen, Geiselnahmen und Vergewaltigungen, eingesetzt hat (BGHSt 39, 330; BGHR StGB § 239b Entführen 3, 4; § 242 Abs. 1 Wegnahme 10; BGH NJW 1996, 2171; BGH NStZ 1993, 539; 1996, 276; 1997, 137; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 - BGH, Beschluß vom 18. Juni 1997 - 5 StR 220/97 -).
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 216/99

    Auslegung eines Geschäftsverteilungsplanes "Verkehrsstrafsachen"

    Hat der Angeklagte somit eine Straftat nur im öffentlichen Verkehrsraum begangen, ohne daß ihm dabei die Verletzung straßenverkehrsrechtlicher Bestimmungen zur Last gelegt wird, z.B. eine Nötigung (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; NStZ-RR 1997, 196; BGH, Urteil vom 23. November 1998 - 5 StR 433/98) oder eine Freiheitsberaubung, Geiselnahme oder Vergewaltigung unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs (BGHSt 39, 330; BGHR StGB § 239 b Entführen 3, 4; § 242 Abs. 1 Wegnahme 10; BGH NJW 1996, 2171; BGH NStZ 1993, 539; 1996, 276; 1997, 137; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1997 - 5 StR 220/97), ist die Zuständigkeit des 4. Strafsenats nicht begründet.
  • BGH, 22.08.1995 - 5 StR 190/95

    Entlastende Angaben - Beweis der Richtigkeit - Angaben des Angeklagten -

    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 - BGH, Beschluß vom 30. August 1994 - 1 StR 481/94 - BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - 4 StR 658/94 -, jeweils m.w.N.).
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