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   BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98   

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https://dejure.org/1999,8488
BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98 (https://dejure.org/1999,8488)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1999 - 2 StR 579/98 (https://dejure.org/1999,8488)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 2 StR 579/98 (https://dejure.org/1999,8488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Banküberfall mit objektiv ungefährlicher Waffe; Anwendung von Jugendstrafrecht bei Tatbegehung in mehreren Altersstufen; Schwergewicht von Straftaten nach dem 21. Lebensjahr; Straftaten im Erwachsenenalter als Ausfluss von Straftaten im Heranwachsendenalter

  • Judicialis

    StGB § 255; ; StGB § 253; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b n.F.; ; StGB § 239a; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StPO § 265; ; JGG § 32; ; JGG § 32 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 32
    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98
    Dieses zu bestimmen, ist Sache des tatrichterlichen Ermessens (vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3; BGH NStZ 1986, 219; BGH GA 1964, 135) und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen (vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1; BGH NStZ 1986, 447).

    Ist eine nach dem 21. Lebensjahr begangene Straftat nur die Folge und ein Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (vgl. BGH NStZ 1986, 219 m.w.N.).

  • BGH, 29.07.1992 - 2 StR 20/92

    Einheitliche Aburteilung mehrerer in verschiedenen Altersstufen begangener Taten

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98
    Dieses zu bestimmen, ist Sache des tatrichterlichen Ermessens (vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3; BGH NStZ 1986, 219; BGH GA 1964, 135) und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen (vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1; BGH NStZ 1986, 447).
  • BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98

    Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98
    Bei dieser Sachlage hat der Angeklagte in allen Fällen (außer Fall 6) nicht nur - wie vom Landgericht angenommen - eine schwere räuberische Erpressung begangen, sondern darüber hinaus tateinheitlich auch den Tatbestand des erpresserischen Menschenraubes gemäß § 239 a StGB verwirklicht (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 10. März 1999 - 2 StR 614/98 m.w.N.).
  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88

    Jugendstrafrecht: Tatschwerpunkt als Anwendungsvoraussetzung, Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98
    Dieses zu bestimmen, ist Sache des tatrichterlichen Ermessens (vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3; BGH NStZ 1986, 219; BGH GA 1964, 135) und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen (vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1; BGH NStZ 1986, 447).
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