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BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Banküberfall mit objektiv ungefährlicher Waffe; Anwendung von Jugendstrafrecht bei Tatbegehung in mehreren Altersstufen; Schwergewicht von Straftaten nach dem 21. Lebensjahr; Straftaten im Erwachsenenalter als Ausfluss von Straftaten im Heranwachsendenalter
- Judicialis
StGB § 255; ; StGB § 253; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b n.F.; ; StGB § 239a; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StPO § 265; ; JGG § 32; ; JGG § 32 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 32
Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85
Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung …
Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98
Dieses zu bestimmen, ist Sache des tatrichterlichen Ermessens (…vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3; BGH NStZ 1986, 219;… BGH GA 1964, 135) und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen (…vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1; BGH NStZ 1986, 447).Ist eine nach dem 21. Lebensjahr begangene Straftat nur die Folge und ein Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (vgl. BGH NStZ 1986, 219 m.w.N.).
- BGH, 29.07.1992 - 2 StR 20/92
Einheitliche Aburteilung mehrerer in verschiedenen Altersstufen begangener Taten …
Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98
Dieses zu bestimmen, ist Sache des tatrichterlichen Ermessens (vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3; BGH NStZ 1986, 219;… BGH GA 1964, 135) und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen (…vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1; BGH NStZ 1986, 447). - BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98
Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen
Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98
Bei dieser Sachlage hat der Angeklagte in allen Fällen (außer Fall 6) nicht nur - wie vom Landgericht angenommen - eine schwere räuberische Erpressung begangen, sondern darüber hinaus tateinheitlich auch den Tatbestand des erpresserischen Menschenraubes gemäß § 239 a StGB verwirklicht (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 10. März 1999 - 2 StR 614/98 m.w.N.). - BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88
Jugendstrafrecht: Tatschwerpunkt als Anwendungsvoraussetzung, Fortsetzungstat
Auszug aus BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98
Dieses zu bestimmen, ist Sache des tatrichterlichen Ermessens (…vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3; BGH NStZ 1986, 219;… BGH GA 1964, 135) und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen (vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1; BGH NStZ 1986, 447).
- BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01
Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen; …
Dies ist auch in der Weise möglich, daß das Opfer - selbst über eine größere Distanz - mit einer scheinbar echten Schußwaffe bedroht und derart in Schach gehalten wird, daß' es an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert ist (vgl. BGH StV 1999, 646; NStZ 1999, 509; 1986, 166;… BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1; Urt. vom 5. Mai 1999 - 2 StR 579/98 - jew. m.w. N.).