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   BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07   

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BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07 (https://dejure.org/2007,13015)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2007 - 2 StR 586/07 (https://dejure.org/2007,13015)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 586/07 (https://dejure.org/2007,13015)
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  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 281/95

    Rechtsmittel - Rechtsmittelantrag - Nebenkläger - Beschränktes Anfechtungsrecht -

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr., BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6; BGH Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 464/07).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr., BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6; BGH Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 464/07).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr., BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6; BGH Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 464/07).
  • BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89

    Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
    Ein Ausnahmefall, in dem auf eine Klarstellung verzichtet werden könnte (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2), liegt nicht vor, denn es besteht ungeachtet des umfassenden Aufhebungsantrags die Möglichkeit, dass mit dem Rechtsmittel lediglich ein anderes Strafmaß erstrebt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2005 - 2 StR 314/04).
  • BGH, 28.01.2005 - 2 StR 314/04

    Zulässigkeit der Revision der Nebenklage (Beschwer; zulässiges Ziel; zum

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
    Ein Ausnahmefall, in dem auf eine Klarstellung verzichtet werden könnte (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2), liegt nicht vor, denn es besteht ungeachtet des umfassenden Aufhebungsantrags die Möglichkeit, dass mit dem Rechtsmittel lediglich ein anderes Strafmaß erstrebt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2005 - 2 StR 314/04).
  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 464/07

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr., BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6; BGH Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 464/07).
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