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BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO; § 400 StPO
Unzulässige Revision der Nebenklage - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer Revision von Nebenklägern mit dem Ziel der Verhängung einer anderen Rechtsfolge
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400 Abs. 1
Allgemeine Sachrüge bei Nebenklägerrevision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.06.1995 - 3 StR 281/95
Rechtsmittel - Rechtsmittelantrag - Nebenkläger - Beschränktes Anfechtungsrecht - …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr., BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6; BGH Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 464/07). - BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr., BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6; BGH Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 464/07). - BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90
Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr., BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6; BGH Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 464/07).
- BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89
Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
Ein Ausnahmefall, in dem auf eine Klarstellung verzichtet werden könnte (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2), liegt nicht vor, denn es besteht ungeachtet des umfassenden Aufhebungsantrags die Möglichkeit, dass mit dem Rechtsmittel lediglich ein anderes Strafmaß erstrebt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2005 - 2 StR 314/04). - BGH, 28.01.2005 - 2 StR 314/04
Zulässigkeit der Revision der Nebenklage (Beschwer; zulässiges Ziel; zum …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
Ein Ausnahmefall, in dem auf eine Klarstellung verzichtet werden könnte (…vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2), liegt nicht vor, denn es besteht ungeachtet des umfassenden Aufhebungsantrags die Möglichkeit, dass mit dem Rechtsmittel lediglich ein anderes Strafmaß erstrebt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2005 - 2 StR 314/04). - BGH, 24.10.2007 - 1 StR 464/07
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07
Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (…st. Rspr., BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6; BGH Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 464/07).