Rechtsprechung
| BGH, 06.11.1985 - 2 StR 590/85 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1986, 115
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02
Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung; Vergewaltigung; eingeschränkte …
Es liegt daher nahe, daß gerade der psychopathologische Zustand des Angeklagten, der zur erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führte, Ursache der vom Landgericht als schulderhöhend gewerteten Modalitäten der jeweiligen Tatausführung gewesen ist; in diesem Fall können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGH NStZ 1984, 548; 1986, 115; 1991, 581; 1997, 401;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.). - BGH, 30.07.2008 - 2 StR 270/08
Strafrahmenwahl; Totschlag in einem minder schweren Fall; Doppelmilderung; …
Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht davon aus, dass der über die in dem Provokationstatbestand umschriebene Erregung hinausgehende Affekt, der zu einer von diesem nicht vorausgesetzten erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führt, eine zusätzliche Strafrahmenverschiebung rechtfertigen kann; ihr steht § 50 StGB nicht entgegen (BGH NStZ 1986, 115;… BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 3; § 226 Strafrahmenwahl 2). - BGH, 19.01.1994 - 2 StR 560/93
StGB § 21, § 50, § 213, § 226
Denn die Rechtsprechung des BGH geht davon aus, daß der über die in dem Provokationstatbestand umschriebene Erregung hinausgehende Affekt, der zu einer von diesem nicht vorausgesetzten erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führt, eine zusätzliche Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB rechtfertigen kann; ihr steht § 50 StGB nicht entgegen (…BGHR StGB § 226 Strafrahmenwahl 2; BGH NStZ 1986, 115 ).
- BGH, 21.12.2010 - 3 StR 454/10
Totschlag in einem minder schweren Fall (schwere Beleidigung; "Tropfen, der das …
Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts ist eine derartige weitere Milderung des Strafrahmens nicht ausgeschlossen; denn der über den Erregungszustand im Sinne des § 213 1. Alt. StGB hinausgehende Affekt, der zu einer von dieser Bestimmung nicht vorausgesetzten erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führt, kann eine zusätzliche Strafrahmenverschiebung rechtfertigen, ohne dass dem § 50 StGB entgegensteht (BGH, Beschlüsse vom 13. August 1985 - 1 StR 250/85, NStZ 1986, 71; vom 6. November 1985 - 2 StR 590/85, NStZ 1986, 115;… vom 8. Juni 1993 - 1 StR 276/93, BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 3; vom 30. Juli 2008 - 2 StR 270/08, NStZ 2009, 91, 92). - BGH, 17.03.2011 - 5 StR 4/11
Minder schwerer Fall des Totschlags, gefährliche Körperverletzung; Milderung; …
Sofern der Erregungszustand über den in § 213 StGB umschriebenen hinausgeht und zu einer von dieser Vorschrift nicht vorausgesetzten erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führt, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne Verstoß gegen § 50 StGB eine zusätzliche Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76;… Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - 2 StR 560/93, BGHR StGB § 226 Strafrahmenwahl 5; vom 6. November 1985 - 2 StR 590/85, NStZ 1986, 115; vom 30. Juli 2008 - 2 StR 270/08, NStZ 2009, 91, 92; vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 454/10). - BGH, 05.02.1991 - 5 StR 6/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.03.1989 - 1 StR 72/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 28.08.1991 - 5 StR 378/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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