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   BGH, 06.11.1985 - 2 StR 590/85   

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  • NStZ 1986, 115



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02  

    Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung; Vergewaltigung; eingeschränkte

    Es liegt daher nahe, daß gerade der psychopathologische Zustand des Angeklagten, der zur erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führte, Ursache der vom Landgericht als schulderhöhend gewerteten Modalitäten der jeweiligen Tatausführung gewesen ist; in diesem Fall können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGH NStZ 1984, 548; 1986, 115; 1991, 581; 1997, 401; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.).
  • BGH, 30.07.2008 - 2 StR 270/08  

    Strafrahmenwahl; Totschlag in einem minder schweren Fall; Doppelmilderung;

    Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht davon aus, dass der über die in dem Provokationstatbestand umschriebene Erregung hinausgehende Affekt, der zu einer von diesem nicht vorausgesetzten erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führt, eine zusätzliche Strafrahmenverschiebung rechtfertigen kann; ihr steht § 50 StGB nicht entgegen (BGH NStZ 1986, 115; BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 3; § 226 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 19.01.1994 - 2 StR 560/93  

    StGB § 21, § 50, § 213, § 226

    Denn die Rechtsprechung des BGH geht davon aus, daß der über die in dem Provokationstatbestand umschriebene Erregung hinausgehende Affekt, der zu einer von diesem nicht vorausgesetzten erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führt, eine zusätzliche Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB rechtfertigen kann; ihr steht § 50 StGB nicht entgegen (BGHR StGB § 226 Strafrahmenwahl 2; BGH NStZ 1986, 115 ).
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