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BGH, 11.12.1998 - 2 StR 591/98 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Milderes Gesetz (Schwerer Raub); Verwenden einer Waffe - Judicialis
StGB n.F. § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b; ; StPO § 349 Abs. 2 und 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1 b
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.1998 - 2 StR 246/98
Strafzumessung nach dem Strafrechtsänderungsgesetz
Auszug aus BGH, 11.12.1998 - 2 StR 591/98
Die bei der Tat als Drohmittel verwendete ungeladene Gaspistole ist keine Waffe im Sinne dieser Bestimmung (BGH StV 1998, 487).