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   BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12386
BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18 (https://dejure.org/2019,12386)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2019 - 2 StR 593/18 (https://dejure.org/2019,12386)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 2 StR 593/18 (https://dejure.org/2019,12386)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände i.R.d. Strafzumessung wegen eines Strafmilderungsgrundes (hier: Durchführung des Drogentransports unter Druck)

  • Wolters Kluwer

    Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände i.R.d. Strafzumessung wegen eines Strafmilderungsgrundes (hier: Durchführung des Drogentr...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2 S. 1
    Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände i.R.d. Strafzumessung wegen eines Strafmilderungsgrundes (hier: Durchführung des Drogentransports unter Druck)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Die Einfuhr von Drogen aus Angst um das eigene Leben und ihre strafrechtlichen Konsequenzen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18
    Ein solcher kann etwa dann gegeben sein, wenn die Begründung für die verhängte Strafe dem Revisionsgericht die ihm obliegende sachlich-rechtliche Nachprüfung nicht ermöglicht, die Erwägungen des Tatrichters in sich fehlerhaft sind oder sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, nach oben oder unten löst (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; KK-Kuckein, 7. Aufl., § 267 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 14.05.1993 - 2 StR 127/93

    Mangelhafte Gesamtwürdigung wesentlicher strafmildernder Gesichtspunkte - Minder

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18
    Ein Rechtsfehler liegt jedoch vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 12).
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11

    Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18
    Ein Rechtsfehler liegt jedoch vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 12).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18
    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 267 Rn. 18).
  • BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Recht auf den gesetzlichen Richter;

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18
    Im Hinblick auf den genannten Rechtsfehler bedarf es keiner Entscheidung, ob es darüber hinaus durchgreifend rechtsfehlerhaft ist, dass das Landgericht straferschwerend bewertet hat, dass es sich bei Metamphetamin "um eine der gefährlichsten Drogen auf dem Markt' handele (vgl. einerseits BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, NStZ-RR 2015, 283; vom 26. April 2017 - 5 StR 87/17; Patzak in Körner/Patzak/Vollmer, BtMG, 9. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 207; andererseits BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ 2016, 614; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 499/16).
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18
    Im Hinblick auf den genannten Rechtsfehler bedarf es keiner Entscheidung, ob es darüber hinaus durchgreifend rechtsfehlerhaft ist, dass das Landgericht straferschwerend bewertet hat, dass es sich bei Metamphetamin "um eine der gefährlichsten Drogen auf dem Markt' handele (vgl. einerseits BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, NStZ-RR 2015, 283; vom 26. April 2017 - 5 StR 87/17; Patzak in Körner/Patzak/Vollmer, BtMG, 9. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 207; andererseits BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ 2016, 614; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 499/16).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 499/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18
    Im Hinblick auf den genannten Rechtsfehler bedarf es keiner Entscheidung, ob es darüber hinaus durchgreifend rechtsfehlerhaft ist, dass das Landgericht straferschwerend bewertet hat, dass es sich bei Metamphetamin "um eine der gefährlichsten Drogen auf dem Markt' handele (vgl. einerseits BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, NStZ-RR 2015, 283; vom 26. April 2017 - 5 StR 87/17; Patzak in Körner/Patzak/Vollmer, BtMG, 9. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 207; andererseits BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ 2016, 614; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 499/16).
  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 87/17

    Charakter von Methamphetamin (Crystal) als harte Droge strafschärfend zu

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18
    Im Hinblick auf den genannten Rechtsfehler bedarf es keiner Entscheidung, ob es darüber hinaus durchgreifend rechtsfehlerhaft ist, dass das Landgericht straferschwerend bewertet hat, dass es sich bei Metamphetamin "um eine der gefährlichsten Drogen auf dem Markt' handele (vgl. einerseits BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, NStZ-RR 2015, 283; vom 26. April 2017 - 5 StR 87/17; Patzak in Körner/Patzak/Vollmer, BtMG, 9. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 207; andererseits BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ 2016, 614; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 499/16).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    ff) Danach hat aber der Umstand, dass sich die Tat des Angeklagten auf eine "harte' Droge, mithin auf eine solche bezieht, die auf der von der Rechtsprechung gebildeten Gefährlichkeitsskala einen vorderen Platz einnimmt (vgl. hierzu einerseits BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15 Rn. 39: sehr gefährliche Droge mit hohem Suchtpotential; Beschluss vom 26. April 2017 - 5 StR 87/17: Gefährdungspotential von Crystal mit dem der "harten' Droge Crack im Wesentlichen gleich zu bewerten; andererseits BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 13 und vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 499/16 Rn. 7, die Wertung als extrem gefährliche Droge beanstandend; demgegenüber BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 2 StR 593/18 Rn. 5, offen lassend, ob die Wertung, dass es sich um eine der gefährlichsten Drogen auf dem Markt handele, rechtsfehlerfrei ist), in ganz maßgeblichem Umfang schon bei der Gewichtung des konkreten Vielfachen der nicht geringen Menge Berücksichtigung gefunden.
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