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BGH, 21.12.1988 - 2 StR 596/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer durch eine Täuschungshandlung veranlasste Vermögensverfügung - Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten durch die Bemessung der Höhe der Tagessätze - Maßgeblichkeit der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten bei Erlass des Urteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.11.1981 - 2 StR 727/80
Mangelnde Feststellung eines genauen Schuldumfangs - Vermittlung von …
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 2 StR 596/88
Diese ist auch bei Vorliegen einer fortgesetzten Handlung grundsätzlich geboten (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 1981 - 2 StR 727/80 mit Nachw.); ein Ausnahmefall ist hier nicht gegeben.Denn mit der nur pauschalen Darstellung der Geschäftstätigkeit des Angeklagten - 35 Abschlüsse mit zehn Kunden im Laufe eines halben Jahres - schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß der einzelne Kunde seine Optionen gleichzeitig oder in engem zeitlichen Zusammenhang erworben hat, die Geschäftsabschlüsse verschiedener Kunden aber erheblich auseinanderliegen und es an einem alle Fälle umfassenden Gesamtvorsatz fehlt (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH StV 1984, 242 f; BGH NStZ 1982, 128; 1986, 408; 1988, 25).
- BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64
Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 2 StR 596/88
Denn mit der nur pauschalen Darstellung der Geschäftstätigkeit des Angeklagten - 35 Abschlüsse mit zehn Kunden im Laufe eines halben Jahres - schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß der einzelne Kunde seine Optionen gleichzeitig oder in engem zeitlichen Zusammenhang erworben hat, die Geschäftsabschlüsse verschiedener Kunden aber erheblich auseinanderliegen und es an einem alle Fälle umfassenden Gesamtvorsatz fehlt (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH StV 1984, 242 f; BGH NStZ 1982, 128; 1986, 408; 1988, 25). - BGH, 19.08.1988 - 2 StR 389/88
Betrug durch einen Geschäftsführer einer Warenterminvermittlungsgesellschaft - …
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 2 StR 596/88
Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen hätte es anstelle der unsubstantiierten Ausführungen konkreter Darlegung bedurft, auf welche Weise der Angeklagte in den Interessenten - trotz der ihnen erteilten schriftlichen Information über das Verlustrisiko sowie, gegebenenfalls, ihrer Erfahrungen mit Warenterminoptionsgeschäften - "die (unzutreffende) Vorstellung einer weitgehend sicheren und gewinnträchtigen Kapitalanlage" geweckt hat (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 19. August 1988 - 2 StR 389/88).
- BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69
Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 2 StR 596/88
Denn mit der nur pauschalen Darstellung der Geschäftstätigkeit des Angeklagten - 35 Abschlüsse mit zehn Kunden im Laufe eines halben Jahres - schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß der einzelne Kunde seine Optionen gleichzeitig oder in engem zeitlichen Zusammenhang erworben hat, die Geschäftsabschlüsse verschiedener Kunden aber erheblich auseinanderliegen und es an einem alle Fälle umfassenden Gesamtvorsatz fehlt (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH StV 1984, 242 f; BGH NStZ 1982, 128; 1986, 408; 1988, 25). - BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86
Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs - …
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 2 StR 596/88
Denn mit der nur pauschalen Darstellung der Geschäftstätigkeit des Angeklagten - 35 Abschlüsse mit zehn Kunden im Laufe eines halben Jahres - schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß der einzelne Kunde seine Optionen gleichzeitig oder in engem zeitlichen Zusammenhang erworben hat, die Geschäftsabschlüsse verschiedener Kunden aber erheblich auseinanderliegen und es an einem alle Fälle umfassenden Gesamtvorsatz fehlt (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH StV 1984, 242 f; BGH NStZ 1982, 128; 1986, 408; 1988, 25). - BGH, 18.08.1987 - 1 StR 318/87
Diebstahl in Tateinheit mit Betrug und mit Urkundenfälschung - Pkw-Aufbrüche in …
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 2 StR 596/88
Denn mit der nur pauschalen Darstellung der Geschäftstätigkeit des Angeklagten - 35 Abschlüsse mit zehn Kunden im Laufe eines halben Jahres - schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß der einzelne Kunde seine Optionen gleichzeitig oder in engem zeitlichen Zusammenhang erworben hat, die Geschäftsabschlüsse verschiedener Kunden aber erheblich auseinanderliegen und es an einem alle Fälle umfassenden Gesamtvorsatz fehlt (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH StV 1984, 242 f; BGH NStZ 1982, 128; 1986, 408; 1988, 25). - BGH, 08.07.1983 - 2 StR 137/83
Betrug und Urkundenfälschung durch Fälschung und Erlangung von Wechseln sowie …
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 2 StR 596/88
Denn mit der nur pauschalen Darstellung der Geschäftstätigkeit des Angeklagten - 35 Abschlüsse mit zehn Kunden im Laufe eines halben Jahres - schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß der einzelne Kunde seine Optionen gleichzeitig oder in engem zeitlichen Zusammenhang erworben hat, die Geschäftsabschlüsse verschiedener Kunden aber erheblich auseinanderliegen und es an einem alle Fälle umfassenden Gesamtvorsatz fehlt (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH StV 1984, 242 f; BGH NStZ 1982, 128; 1986, 408; 1988, 25).
- BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes …
Zwar ist hierbei auf die Verhältnisse zur Zeit der Entscheidung abzustellen (BGH NJW 1976, 634; BGHR StGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommen 2, 3). - BGH, 23.08.2012 - 4 StR 207/12
Geldstrafe (Bestimmung der Tagessätze); Teileinstellung des Verfahrens …
Für die Höhe der Tagessätze sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten bei Erlass des Urteils maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 596/88, BGHR StGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommen 2). - KG, 24.07.2015 - 121 Ss 113/15
Tagessatzhöhe, ALG II, Feststellungen, Urteilsgründe
Abgesehen davon, dass die Höhe dieses Einkommens nicht mitgeteilt wird, sind für die Höhe der Tagessätze die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten bei Erlass des Urteils maßgebend (vgl. BGHR StGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommen 2).