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   BGH, 03.03.2000 - 2 StR 598/99   

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BGH, 03.03.2000 - 2 StR 598/99 (https://dejure.org/2000,5007)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2000 - 2 StR 598/99 (https://dejure.org/2000,5007)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2000 - 2 StR 598/99 (https://dejure.org/2000,5007)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 28/99

    "Eindringen" beim schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 598/99
    Daß der Tatrichter im Falle 6 der Anklage, in dem der Angeklagte beim Opfer Oralverkehr ausübte, nicht schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern (§ 176 a StGB; vgl. BGHR StGB § 176 a Abs. 1 Nr. 1 Eindringen 1 = StV 1999, 602 = NJW 1999, 2977) angenommen hat, beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 598/99
    Im vorliegenden Fall ist der Symptomwert der Taten für den Hang des Angeklagten zum Mißbrauch berauschender Mittel ausreichend dargetan: denn in ihnen äußert sich seine hangbedingte Gefährlichkeit (vgl. hierzu u.a. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2 m.w.N.), Der langjährige Alkohol- und Beruhigungsmittelmißbrauch hat - wie der Tatrichter festgestellt hat - zu einer tatbegünstigenden Enthemmung und Entdifferenzierung der Persönlichkeit des Angeklagten geführt; die Taten gingen daher auf den Hang zurück.
  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 158/96

    Begriff des Hanges im Sinne einer Alkoholabhängigkeit - Erforderlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 598/99
    Sie kommen aber als Anlaßtaten durchaus in Betracht (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 28. Oktober 1998 - 2 StR 404/98; BGH, Beschl. v. 7. Mai 1996 - 5 StR 158/96; vgl. auch BGH, Beschl, v. 21. September 1999 - 1 StR 430/99).
  • BGH, 28.10.1998 - 2 StR 404/98

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 598/99
    Sie kommen aber als Anlaßtaten durchaus in Betracht (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 28. Oktober 1998 - 2 StR 404/98; BGH, Beschl. v. 7. Mai 1996 - 5 StR 158/96; vgl. auch BGH, Beschl, v. 21. September 1999 - 1 StR 430/99).
  • BGH, 21.09.1999 - 1 StR 430/99

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Unzureichende Sprachkenntnisse;

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 598/99
    Sie kommen aber als Anlaßtaten durchaus in Betracht (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 28. Oktober 1998 - 2 StR 404/98; BGH, Beschl. v. 7. Mai 1996 - 5 StR 158/96; vgl. auch BGH, Beschl, v. 21. September 1999 - 1 StR 430/99).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 598/99
    Die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges (BVerfGE 91, 1 ff.).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Diese Tatbestandsvoraussetzung des § 253 StGB deckt sich inhaltlich mit der beim Betrug vorausgesetzten Bereicherungsabsicht (BGH, Urteile vom 3. Mai 1988 - 1 StR 148/88, NJW 1988, 2623; vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9).

    Sie setzt nach dem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen wirtschaftlichen Vermögensbegriff deshalb voraus, dass der erstrebte Vorteil zu einer objektiv günstigeren Gestaltung der Vermögenslage für den Täter oder den Dritten führen soll (BGH, Urteil vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9 mwN; ähnlich: BGH, Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94, NStZ 1996, 39; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), also eine Erhöhung des wirtschaftlichen Wertes des Vermögens angestrebt wird (BGH, Urteile vom 3. Mai 1988 - 1 StR 148/88, NJW 1988, 2623; vom 3. März 1999 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9 mwN).

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Das sachverständig beratene Landgericht hat mit allerdings knappen, allgemein gehaltenen Ausführungen einen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Hang des Angeklagten zu übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie der künftigen Gefährlichkeit bejaht (vgl. zu Sexualdelikten als Anlaßtaten BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 3 m.w.N.); die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs (BVerfGE 91, 1) hat es indes verneint.
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen,

    Weiterhin wird zu prüfen sein, ob die begangenen Taten - auch Sexualstraftaten kommen als Anlasstat durchaus in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 2000 - 2 StR 598/99 Rn. 9 mwN) - auf den möglicherweise festzustellenden Hang zurückgeht, ob in Zukunft die Gefahr besteht, dass der Angeklagte infolge des Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird und ob eine hinreichend konkrete Behandlungsaussicht besteht.
  • BGH, 18.10.2022 - 1 StR 347/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen)

    Freilich gelten diese Maßstäbe auch bei Sexualdelikten, auch wenn diese eher selten als Anlasstaten festzustellen sein sollten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 1 StR 600/18 Rn. 3 f.; Urteil vom 3. März 2000 - 2 StR 598/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 3 je mwN).
  • BGH, 20.12.2018 - 1 StR 600/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Bei Sexualdelikten, die erfahrungsgemäß nur selten als Anlasstat für eine Unterbringung in Erscheinung treten, ist ein solcher Zusammenhang zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, seine Annahme bedarf jedoch besonderer Anhaltspunkte (Senat, Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 3. März 2000 - 2 StR 598/99, juris Rn. 9).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 54/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung des Vorwegvollzuges

    Das Landgericht hat in hinreichender Weise dargelegt, daß beim Angeklagten die Voraussetzungen für die Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2000 - 2 StR 598/99).
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