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   BGH, 28.02.2007 - 2 StR 599/06   

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https://dejure.org/2007,11566
BGH, 28.02.2007 - 2 StR 599/06 (https://dejure.org/2007,11566)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2007 - 2 StR 599/06 (https://dejure.org/2007,11566)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 2 StR 599/06 (https://dejure.org/2007,11566)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Urteils zwecks Verhängung einer anderen Rechtsfolge der Tat durch die Nebenklage

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 400; ; JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400 Abs. 1
    Keine Beanstandung der Anwendung von Jugendstrafrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 195
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 355/98

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei einer versuchten Vergewaltigung mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 2 StR 599/06
    Mit diesem Anfechtungsziel sind die Nebenkläger aber ausgeschlossen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 6; BGH, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 4 StR 355/98).".
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 281/95

    Rechtsmittel - Rechtsmittelantrag - Nebenkläger - Beschränktes Anfechtungsrecht -

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 2 StR 599/06
    Mit diesem Anfechtungsziel sind die Nebenkläger aber ausgeschlossen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 6; BGH, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 4 StR 355/98).".
  • BGH, 03.05.2013 - 1 StR 637/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung; Änderung des

    Mit dem Ziel der Annahme eines weiteren Mordmerkmals (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 4 StR 266/97, NStZ-RR 1997, 371), der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.S.d. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB hinsichtlich des Angeklagten H. (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 5 StR 45/01, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 12) sowie der Anwendung des allgemeinen Strafrechts statt Jugendstrafrechts hinsichtlich der Angeklagten M. (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 599/06, StraFo 2007, 245) kann das Urteil nicht angefochten werden.
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