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   BGH, 27.05.2014 - 2 StR 606/13   

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https://dejure.org/2014,17864
BGH, 27.05.2014 - 2 StR 606/13 (https://dejure.org/2014,17864)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2014 - 2 StR 606/13 (https://dejure.org/2014,17864)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 2 StR 606/13 (https://dejure.org/2014,17864)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 239b StGB
    Geiselnahme: Eigenständige Bedeutung der Bemächtigungssituation

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bemächtigungssituation als grundlegende Voraussetzung der Geiselnahme im Zwei-Personen-Verhältnis in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • rewis.io

    Geiselnahme: Eigenständige Bedeutung der Bemächtigungssituation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemächtigungssituation als grundlegende Voraussetzung der Geiselnahme im Zwei-Personen-Verhältnis in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraexamen.info (Rechtsprechungsübersicht)

    Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 515
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 606/13
    Dieser Sachverhalt erfüllt unter Beachtung der vom Großen Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen (Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359) zur Auslegung des § 239b StGB im Zwei-Personen-Verhältnis aufgestellten Grundsätze nicht den Tatbestand der Geiselnahme.
  • BGH, 21.05.2013 - 2 StR 58/13

    Geiselnahme: Eigenständige Bedeutung der Bemächtigungssituation

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 606/13
    Wenn die qualifizierte Drohung - hier die mit dem Zudrücken des Halses einhergehende konkludente Drohung mit dem Tod - zugleich dazu dient, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang damit zu weitergehenden Handlungen zu nötigen, werden die abgenötigten Handlungen ausschließlich durch diese Drohung durchgesetzt, ohne dass der Bemächtigungssituation die in § 239b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. auch BGH, StraFo 2013, 389).
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 239/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen

    Es liegt nahe, dass dies konkludent eine Drohung mit dem Tod beinhaltete (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 2 StR 606/13, NStZ 2014, 515).
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15

    Geiselnahme (Voraussetzungen); besonders schwere Vergewaltigung

    Nach den Feststellungen liegt es auch nahe, dass mit dem bis zum Eintritt akuter Lebensgefahr erfolgtem langen und festen Würgen der Geschädigten konkludent eine Drohung mit dem Tod einherging (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 2 StR 606/13, NStZ 2014, 515).
  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 29/23

    Prüfen des Qualifikationstatbestands der schweren Vergewaltigung der Ehefrau;

    In beiden Fällen ist es zudem erforderlich, dass er einen Nötigungserfolg erstrebt, der über den zur Bemächtigung erforderlichen Zwang hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - 3 StR 175/13 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 2 StR 606/13 Rn. 4).
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