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   BGH, 15.01.1986 - 2 StR 608/85   

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https://dejure.org/1986,4437
BGH, 15.01.1986 - 2 StR 608/85 (https://dejure.org/1986,4437)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1986 - 2 StR 608/85 (https://dejure.org/1986,4437)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85 (https://dejure.org/1986,4437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Zulässigkeit einer strafmildernden Berücksichtigung des Nichteintritts eines nachhaltigen seelischen Schadens bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 149
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Darüber hinaus hat die Kammer zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass der Nebenkläger durch sein Verhalten zur Begehung der Taten beigetragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 02.04.1985 - 2 StR 150/85 - BeckRS 1985, 31101541; BGH, Urteil vom 15.01.1986 - 2 StR 608/86 - BeckRS 1986, 31101606; BGH, Beschluss vom 20.04.1989 - 4 StR 161/89 - BeckRS 1989, 31103381).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11

    Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder

    a) Die Strafkammer durfte strafmildernd berücksichtigen, dass die Taten für die Opfer keine psychischen oder physischen Auswirkungen hatten und haben (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85).
  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 21/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (ausgebliebene

    Der Umstand, dass beim Opfer die durch die Tat typischerweise eintretenden seelischen Schäden ausgeblieben sind, kann eine Strafmilderung begründen (vgl. zu § 176 StGB: BGH StV 1986, 149; vgl. auch Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 174 Rdn. 21).
  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

    Ferner gibt es entgegen der Annahme des Landgerichts keinen Erfahrungssatz dergestalt, dass es "typischerweise" beim Wohnungseinbruch zu Begegnungen zwischen Täter und Opfer kommt (vgl. hingegen zu § 176 StGB nur BGH, Urt. v. 15. Januar 1986 - 2 StR 608/95, StV 1986, 149).
  • BGH, 21.08.1987 - 2 StR 368/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls - Strafschärfende

    Die Möglichkeit einer konkreten Gefahr für die Entwicklung des Kindes war zudem das Motiv des Gesetzgebers für die Strafnorm des § 176 StGB und darf schon aus diesem Grunde nicht strafschärfend herangezogen werden (BGH Strafverteidiger 1986, 149).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86

    Nachträgliche Beeinflussung der Entwicklung der Kinder durch sexuellen Missbrauch

    Anhaltspunkte dafür, daß die Folgen der Tat außergewöhnlich schwer waren, ergeben sich aus dem angefochtenen Urteil nicht (vgl. BGH StV 1986, 149).
  • BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86

    Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der

    Dann aber war es zulässig, dem Angeklagten hier zugutezuhalten, daß er sich - abweichend vom Normalfall der gewöhnlich vorkommenden Untreuedelikte - durch die Tat nicht persönlich bereichert hat (zur Orientierung der Strafzumessung am regelmäßigen Erscheinungsbild des Delikts vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 179; BGH NStZ 1985, 215 Nr. 5; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83;Beschluß vom 6. September 1985 - 2 StR 444/85;Urteil vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85 undBeschluß vom 12. Februar 1986 - 2 StR 27/86).
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