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BGH, 15.01.1986 - 2 StR 608/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Zulässigkeit einer strafmildernden Berücksichtigung des Nichteintritts eines nachhaltigen seelischen Schadens bei der Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1986, 149
Wird zitiert von ... (7)
- LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20 Darüber hinaus hat die Kammer zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass der Nebenkläger durch sein Verhalten zur Begehung der Taten beigetragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 02.04.1985 - 2 StR 150/85 - BeckRS 1985, 31101541; BGH, Urteil vom 15.01.1986 - 2 StR 608/86 - BeckRS 1986, 31101606; BGH, Beschluss vom 20.04.1989 - 4 StR 161/89 - BeckRS 1989, 31103381).
- BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11
Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder …
a) Die Strafkammer durfte strafmildernd berücksichtigen, dass die Taten für die Opfer keine psychischen oder physischen Auswirkungen hatten und haben (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85). - BGH, 21.03.2006 - 4 StR 21/06
Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (ausgebliebene …
- OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16
Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger …
Ferner gibt es entgegen der Annahme des Landgerichts keinen Erfahrungssatz dergestalt, dass es "typischerweise" beim Wohnungseinbruch zu Begegnungen zwischen Täter und Opfer kommt (vgl. hingegen zu § 176 StGB nur BGH, Urt. v. 15. Januar 1986 - 2 StR 608/95, StV 1986, 149). - BGH, 21.08.1987 - 2 StR 368/87
Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls - Strafschärfende …
Die Möglichkeit einer konkreten Gefahr für die Entwicklung des Kindes war zudem das Motiv des Gesetzgebers für die Strafnorm des § 176 StGB und darf schon aus diesem Grunde nicht strafschärfend herangezogen werden (BGH Strafverteidiger 1986, 149). - BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86
Nachträgliche Beeinflussung der Entwicklung der Kinder durch sexuellen Missbrauch …
Anhaltspunkte dafür, daß die Folgen der Tat außergewöhnlich schwer waren, ergeben sich aus dem angefochtenen Urteil nicht (vgl. BGH StV 1986, 149). - BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86
Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der …
Dann aber war es zulässig, dem Angeklagten hier zugutezuhalten, daß er sich - abweichend vom Normalfall der gewöhnlich vorkommenden Untreuedelikte - durch die Tat nicht persönlich bereichert hat (zur Orientierung der Strafzumessung am regelmäßigen Erscheinungsbild des Delikts vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 179; BGH NStZ 1985, 215 Nr. 5; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83;Beschluß vom 6. September 1985 - 2 StR 444/85;Urteil vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85 undBeschluß vom 12. Februar 1986 - 2 StR 27/86).