Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1973 - 2 StR 609/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,607
BGH, 22.02.1973 - 2 StR 609/72 (https://dejure.org/1973,607)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1973 - 2 StR 609/72 (https://dejure.org/1973,607)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1973 - 2 StR 609/72 (https://dejure.org/1973,607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung von getilgten oder tilgungsreifen Vorverurteilungen - Anwendbarkeit von § 60 Absatz 2 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) auf mehrere Geldstrafenverurteilungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 50 Abs. 2, § 60 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 141
  • NJW 1973, 815
  • MDR 1973, 513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 26.03.1974 - 1 StR 412/73

    Verurteilung wegen einer im Straßenverkehr begangenen fahrlässigen

    Mehrere Eintragungen im Strafregister über Verurteilungen zu Geldstrafe mit einer drei Monate jeweils nicht übersteigenden Ersatzfreiheitsstrafe, die in der Zeit zwischen 1. Januar 1967 und 31. Dezember 1969 ausgesprochen worden sind, müssen im Verhältnis zueinander als "weitere Eintragung" im Sinne von § 60 Abs. 2 Nr. 1 BZRG angesehen werden, so daß sie sämtlich in das Zentralregister zu übernehmen sind (gegen BGHSt 25, 141).

    Mehrere Eintragungen im Strafregister über Verurteilungen zu Geldstrafe mit einer drei Monate jeweils nicht übersteigenden Ersatzfreiheitsstrafe, die in der Zeit zwischen 1. Januar 1967 und 31. Dezember 1969 ausgesprochen worden sind, müssen im Verhältnis zueinander als "weitere Eintragung" im Sinne von § 60 Abs. 2 Nr. 1 BZRG angesehen werden, so daß sie sämtlich in das Zentralregister zu übernehmen sind (gegen BGHSt 25, 141).

    An dieser Auslegung des § 60 Abs. 2 Nr. 1 BZRG sieht es sich jedoch durch den Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 1973 - 2 StR 609/72 - BGHSt 25, 141 gehindert.

    Der 2. Strafsenat hat auf Antrage erklärt, daß er an der gegenteiligen Auffassung (BGHSt 25, 141) nicht festhält.

    Die Rechtsprechung hat zwar mit unterschiedlicher Begründung den Grundsatz entwickelt, daß als "weitere Eintragung" im Sinne von § 60 Abs. 2 Nr. 1 BZRG nur eine solche in Betracht kommt, die selbst in das Zentralregister zu übernehmen ist (vgl. BGHSt 25, 141; 25, 172, 173; BayObLGSt 1972, 185; OLG Hamm NJW 1972, 2325; Götz BZRG § 60 Anm. 6 und GA 1973, 193, 196).

  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12

    Anordnung der Sicherheitsverwahrung (Einbeziehung bereits getilgter

    Dadurch soll vermieden werden, dass ein Sachverständiger, der ein Gutachten über den Geisteszustand des Betroffenen zu erstellen hat, zu falschen oder nicht belastbaren Aussagen gelangt, weil er bei der Persönlichkeitsanamnese auf bedeutsame Erkenntnisse verzichten muss, die nur aus den früheren Taten des Betroffenen und dem anschließenden Strafverfahren gewonnen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 1973 - 2 StR 609/72, NJW 1973, 815; BT - Drucks. VI/1550, S. 23; Götz/Tolzmann, BZRG, 4. Aufl. § 52 Rn. 8).

    Eine zulässig bei der Beurteilung des Geisteszustands berücksichtigte frühere Tat darf daher - obgleich sie mit der Anhörung des Sachverständigen gerichtsbekannt geworden ist - nicht auch an anderer Stelle zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1990 - 5 StR 568/89, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 2; Beschluss vom 22. Februar 1973 - 2 StR 609/72, NJW 1973, 815).

  • BGH, 03.04.1973 - 5 StR 673/72

    Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht - Voraussetzungen der

    § 60 Abs. 2 BZRG findet auch dann Anwendung, wenn es sich bei den Vorverurteilungen um eine Geld- und eine Freiheitsstrafe handelt, sofern für die Geldstrafe die Voraussetzungen der Nr. 1 und für die Freiheitsstrafe diejenigen der Nr. 2 a.a.O. gegeben sind (im Anschluß an den für die amtliche Sammlung vorgesehenen Beschluß des Bundesgerichtshofs 2 StR 609/72 vom 22. Februar 1973).

    § 60 Abs. 2 BZRG findet auch dann Anwendung, wenn es sich bei den Vorverurteilungen um eine Geld- und eine Freiheitsstrafe handelt, sofern für die Geldstrafe die Voraussetzungen der Nr. 1 und für die Freiheitsstrafe diejenigen der Nr. 2 a.a.O. gegeben sind (im Anschluß an den für die amtliche Sammlung vorgesehenen Beschluß des Bundesgerichtshofs 2 StR 609/72 vom 22. Februar 1973).

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat inzwischen durch seinen für die amtliche Sammlung vorgesehenen Beschluß 2 StR 609/72 vom 22. Februar 1973 entschieden, daß § 60 Abs. 2 Nr. 1 BZRG auch dann Anwendung findet, wenn es sich um mehrere Geldstrafenverurteilungen handelt, sofern für jede von ihnen die Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind.

  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 25.75

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anwendbarkeit des § 49 Bundeszentralregistergesetz

    Beide Verurteilungen sind im Verhältnis zueinander als "weitere Eintragung" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (vgl. BGHSt 25, 301 [305] unter Aufgabe von BGHSt 25, 141; siehe auch Götz, Goltd.A 1973, 193 [197]).
  • BVerwG, 25.05.1979 - 1 CB 40.77

    Auswirkung des Nichterwerbs einer Fahrerlaubnis auf die behördliche Entscheidung

    Aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 1973 - 2 StR 609/72 - (BGHSt 25, 141) und vom 3. April 1973 - 5 StR 673/72 - (BGHSt 25, 172) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 23.10.1986 - 1 StR 520/86

    Ablehnung der Zuziehung eines weiteren Sachverständigen bei Besitzen der

    Die Regelung des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ändert nichts; sie gilt nur für die Begutachtung (BGH NJW 1973, 815).
  • BGH, 20.10.1976 - 2 StR 415/76

    Zurücktreten der Einfuhr, des Besitzes und des Inverkehrbringens gegenüber dem

    Die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung steht im Einklang mit der Rechtsprechung (BGHSt 24, 3; 24, 360 [BGH 14.06.1972 - 2 StR 679/71]; 25, 142) [BGH 22.02.1973 - 2 StR 609/72].
  • BGH, 08.06.1977 - 2 StR 160/77

    Voraussetzungen der Einschränkung des Verwertungsverbotes nach dem

    Diese Ausnahmeregelung gestattet es jedoch dem Gericht nicht, die in Frage stehende Vortat strafschärfend zu berücksichtigen (BGHSt 25, 141, 142).
  • BGH, 24.04.1974 - 3 StR 320/73

    Strafschärfende Verwertung von Vorstrafen - Strafmilderung wegen erheblich

    Zwar handelt es sich dabei um Geldstrafen, deren Ersatzfreiheitsstrafen nicht mehr als drei Monate betragen, und der Bundesgerichtshof war zunächst der Meinung, § 60 Abs. 2 Nr. 1 BZRG finde auch dann Anwendung, wenn es sich um mehrere Geldstrafenverurteilungen handelt, sofern für jede von ihnen die Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind (BGHSt 25, 141; vgl. auch BGHSt 25, 172).
  • BGH, 27.03.1973 - 1 StR 579/72

    Körperverletzung mit Todesfolge - Mehrdeutigkeit der Feststellungen des

    Wie der Bundesgerichtshof in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 22. Februar 1973 - 2 StR 609/72 - entschieden hat, ist diese Vorschrift auch dann anwendbar, wenn mehrere Verurteilungen zu Geldstrafe vorliegen, sofern für jede von ihnen die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 Nr. 1 BZRG gegeben sind.
  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 71/73

    Möglichkeit der Tateinheit zwischen Autostraßenraub und versuchtem schweren Raub

  • BGH, 18.04.1973 - 2 StR 90/73

    Strafschärfende Berücksichtigung von Vorstrafen

  • BGH, 29.03.1973 - 4 StR 58/73

    Versuchter Mord in Tateinheit mit Notzucht und Unzucht mit Abhängigen - Fehlen

  • BGH, 22.02.1973 - 2 StR 476/72

    Strafschärfende Berücksichtigung von aus dem Zentralregister gelöschter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht